Die Regierung arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Derzeit steht ja die Justizministerin an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Hierarchie, dies wird – mit gutem Grund – seit Jahrzehnten als unpassend gesehen. Tatsächlich wäre mit einem solchen Modell ein EU-Beitritt heute nicht mehr denkbar.
Die Einrichtung der Bundesstaatsanwaltschaft erfordert viel demokratiepolitische Sensibilität. Eine Reform kann die Unabhängigkeit der Justiz stärken; sie kann aber, je nach Ausgestaltung, die Justiz auch schwächen und die Staatsanwaltschaften unter den Einfluss der Regierung bringen. Dann ist es mit der Korruptionsbekämpfung ganz schnell vorbei.
Die Berufsvereinigungen der Richter:innen und Staatsanwält:innen und die höchsten Organe der Justiz haben zuletzt übereinstimmend Bedenken angemeldet und wichtige Forderungen formuliert.
Will das Parlament die Unabhängigkeit der Justiz ernsthaft stärken, dann muss es diese Bedenken ernst nehmen und das Einvernehmen mit Richterschaft und Staatsanwaltschaften herstellen. Eine Verpolitisierung der Staatsanwaltschaften wäre eine Bedrohung der Demokratie und würde eine politische Entwicklung wie in Ungarn oder den USA befördern.
Hier die wesentlichen Positionspapiere der Justizvertreter:innen und Expert:innen:
https://www.falter.at/zeitung/20260224/staatsanwaelte-warnen-dringend-vor-geplanter-reform
https://orf.at/stories/3423277/
https://www.derstandard.at/story/3000000306547/es-braucht-eine-justizreform-und-zwar-gleich