Schlagwort-Archiv: Politik

Keine Diversion für Politiker ohne Reue

Gastkommentar für DIE PRESSE vom 16.3.2026

Einzelne Politiker führen die Verantwortungsübernahme ad absurdum, indem sie als Verdächtige zwar im Verfahren der Diversion zustimmen, nach außen aber jedes strafrechtliche Verschulden von sich weisen

Die Diversion ist ein zentrales Instrument des österreichischen Strafverfahrens und hat international Modellcharakter. Wie viele erfolgreiche Einrichtungen zuerst im Jugendstrafrecht erprobt, fand die Diversion im Jahr 2000 Eingang in das Erwachsenenstrafrecht. Der Fachbegriff Diversion erfasst vier unterschiedliche Varianten, um ein Strafverfahren, in dem sich die Schuld des Verdächtigen abzeichnet, anders als mit einer gerichtlichen Verurteilung zu beenden. Diese vier Formen der Diversion sind: eine Geldbuße, die von der mit Urteil verhängten Geldstrafe zu unterscheiden ist; gemeinnützige Leistungen, etwa die Arbeit für Gemeinden, in gemeinnützigen Cafés, in einer Caritaseinrichtung oder Ähnliches; der Tatausgleich, also eine Vereinbarung zwischen Opfer und Täter der Straftat, regelmäßig bestehend aus einer Entschuldigung des Täters und aus einer Schadenersatzzahlung; und eine Probezeit, die zu einer vorläufigen und später dann endgültigen Einstellung führt. Diese Probezeit bietet besondere Flexibilität, kann sie doch mit Auflagen wie der Verpflichtung zur Schadensgutmachung, der Weisung zu einem Antiaggressionstraining, einem Fahrtechniktraining oder einer Entzugsbehandlung verbunden werden.

Der Gesetzgeber war weitsichtig: Diversionen können sowohl von Staatsanwaltschaften als auch Gerichten eingeleitet werden und haben einen breiten Anwendungsbereich: sie sind für alle Delikte mit einer Strafobergrenze bis zu fünf Jahren Gefängnis vorgesehen, also nicht nur für Vergehen wie Diebstahl oder einfachen Betrug, sondern auch für schwere Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle oder Wirtschaftsverbrechen.

Die Diversion hat alle Erwartungen bei ihrer Einführung erfüllt. Hauptanliegen des Gesetzgebers war eine Entkriminalisierung: Denn eine gerichtliche Verurteilung hat neben der eigentlichen Strafe sehr viele, oft schwerer als die Strafe wiegende Nebenfolgen. Dazu zählen etwa der Verlust von Arbeitsplatz, Gewerbeberechtigung oder Führerschein. Die erhoffte Entkriminalisierung ist eingetreten: gab es im Jahr 1999 noch über 60.000 gerichtliche Verurteilungen in Österreich, so war die Zahl der Verurteilungen bereits im Folgejahr, also im Jahr ersten Jahr der Einführung der Diversion auf etwas über 40.000 Verurteilungen gesunken. Heute leitet die Justiz jährlich zehntausende Diversionen ein. Das nützt nicht nur Tätern, sondern auch Opfern: sie werden in vielen Fällen rasch entschädigt und  erhalten eine Entschuldigung des Täters, was den meisten Opfern wichtiger ist als ein Strafausspruch.

Die Anwendung der Diversion erfordert Fingerspitzengefühl bei Staatsanwaltschaften und Gerichten: die Flexibilität des Instruments erlaubt maßgeschneiderte Maßnahmen für den Einzelfall. Die Palette der Maßnahmen reicht von der Schmerzensgeldzahlung nach der Körperverletzung bis zum mehrwöchigen Schulungsprogramm nach einer Alkoholautofahrt. Die Diversion stößt auf breite Akzeptanz und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in das Rechtssystem. Freilich erzeugt sie auch Spannungsfelder: obwohl die Diversion eben keinen Schuldspruch bedeutet und die Unschuldsvermutung aufrecht bleibt, werden Diversonen zunehmend von Staatsbürgerschafts- und Fremdenbehörden als Ablehnungsgrund verwendet. Auch entsteht, das ist nicht auflösbar, für Verdächtige eine Drucksituation. Menschen, die sich für unschuldig halten, nehmen gelegentlich Diversionsanbote an, weil sie ihre Chancen in einer Verhandlung aus verschiedensten Gründen für ungünstig einschätzen. Diese Spannungsfelder ändern aber nichts daran, dass die Diversion eine der wichtigsten und erfolgreichsten Neuerungen des Rechtssystems in Österreich in den letzten Jahrzehnten war.

Wesentliche Voraussetzung einer Diversion ist die Verantwortungsübernahme durch den Verdächtigen. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehen mit der Voraussetzung der Verantwortungsübernahme im Großen und Ganzen sensibel um: es gibt in der gerichtlichen Praxis viele Fälle, wo sich Situationen aufgeschaukelt haben und wo es nicht notwendig ist, dass der Verdächtige die alleinige Verantwortung für das Geschehen übernimmt. Gefordert wird, dass der Verdächtige, der eine Diversion in Anspruch nehmen will, Einsicht in das Unrecht seines Handelns vermittelt und das Bewusstsein zeigt, dass es ohne Anwendung der Diversion zu einer gerichtlichen Verurteilung, also einem Schuldspruch in einem Gerichtsurteil, kommen würde. Diese Verantwortungsübernahme erzeugt in der Masse der Verfahren kaum Probleme.

Umso ärgerlicher ist es, dass in den letzten Jahren einzelne Politiker als Verdächtige die Verantwortungsübernahme ad absurdum führen, indem sie zwar im Verfahren der Diversion zustimmen, in öffentlichen Erklärungen aber jedes strafrechtliche Verschulden von sich weisen. Solche Verhaltensweisen beschädigen das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, in die Rechtsordnung und in das Instrument der Diversion im Speziellen nachhaltig. Gerade von Politikerinnen und Politikern ist zu fordern, dass die Verantwortungsübernahme, d.h. das Eingeständnis, einen Straftatbestand gesetzt zu haben, den das Gesetz als Vergehen oder Verbrechen wertet, in unmissverständlicher Weise – und soweit das Delikt im Zusammenhang mit dem politischen Amt steht auch in der Öffentlichkeit – zu kommunizieren. Die glaubhafte Verantwortungsübernahme gelingt „Normalbürgern“ und auch vielen Politikerinnen und Politikern. Wird der Öffentlichkeit aber von Einzelnen vermittelt, man sei aus dem Strafverfahren gut herausgekommen, weil man ein Spiel mitgespielt habe, sich dann aber in der Öffentlichkeit damit brüstet, nichts getan zu haben, dann desavouiert man das rechtsstaatlich wichtige Institut der Diversion. Die Justiz muss diesem in Teilen der Politik neu aufgetauchten Verhaltensmuster entgegentreten, indem sie das außergerichtliche Verhalten und die öffentlichen Stellungnahmen in die Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Verantwortungsübernahme einbezieht und die Flexibilität des Strafrechts nutzt: dieses sieht eben oft eine Palette von Diversion bis zu fünfjähriger Haftstrafe vor. Eine umfassende Bewertung der Verantwortungsübernahme ist nötig, um das Instrument der Diversion insgesamt zu schützen.

Dr. Oliver Scheiber ist Richter in Strafsachen und Lehrbeauftragter
an Universität Wien und FH Wien der WKW; er war 2007/2008 im Kabinett von Justizministerin Maria Berger tätig. Sein Kommentar gibt seine persönliche Meinung wieder.

Für eine echte Medienreform läuft die Zeit davon (Der Standard, 18.11.2025)

Medienminister Andreas Babler (SPÖ) hat zuletzt Reformen bei der Medienförderung angekündigt, bei denen „kein Stein auf dem anderen“ bleiben dürfe. Er öffnet damit ein Zeitfenster. Denn in allen drei Regierungsparteien gibt es Entscheidungsträger, die die Bedeutung und Sensibilität des Themas erkannt haben. Gelingen könnte eine große Reform im Schulterschluss zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Die zivilgesellschaftliche Initiative „Acht Tische für die vierte Gewalt“ hat vergangene Woche Fachleute, Stakeholder und Politikerinnen wie Politiker zusammengerufen. Die Tagung könnte der Auftakt zu einer gemeinsamen Anstrengung sein.

Collage-Stil-Illustration mit vier stilisierten Händen im Halftone-Design, die verschiedene Objekte wie eine Sprechblase, ein Fragezeichen und einen Stift halten oder darauf zeigen. Umgeben von geometrischen Elementen wie einem Gitterball und Linien, die Kommunikation, Planung und Teamarbeit symbolisieren. Hintergrund in neutralen Grautönen.
Wie steht es um Österreichs Medien? Wo bräuchte es Reformen?
Getty Images/Natalya Kosarevich

Worum geht es? Die Demokratie ist in Österreich genauso gefährdet wie in den meisten anderen verbliebenen demokratischen Staaten der Welt. Jahr für Jahr nimmt die Zahl der Demokratien ab. Fragen wie Resilienz und Institutionenstärkung gewinnen an Bedeutung. Der demokratische Rechtsstaat baut auf der Gewaltenteilung auf. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit kontrollieren einander wechselseitig. Dieses System der Checks and Balances soll dafür sorgen, dass niemand allein so viel Macht erlangt, das demokratische System zu zerstören.

Medien üben eine so wichtige Informations- und Kontrollfunktion (Public Watchdog) aus, dass man sie meist als vierte Gewalt zu den Staatsgewalten zählt. Nicht umsonst richten autoritäre Regime ihre ersten Angriffe nicht nur gegen die Justiz, sondern auch gegen unabhängige Medien. Für Medien gilt freilich dasselbe wie für die anderen Staatsgewalten: Sie brauchen staatlichen Schutz, ihre Förderung wiederum bedarf klarer Regelungen.

Klassische Grundlage

Der jüngste Stellenabbau bei mehreren Medienhäusern unterstreicht die Krise der Medienszene und den Handlungsbedarf für die Politik. In Österreich erhalten Medien zwar auf unterschiedlichen Wegen höhere Millionenbeträge jährlich. Dennoch könnte die Medienlandschaft vielfältiger sein; es gibt wenig regionalen Journalismus; der Transformationsprozess zu digitalen Formaten hin verläuft langsam. Die Politik hat ein System wachsen lassen, in dem der überwiegende Teil der öffentlichen Mittel nicht in Form der Förderung von Qualität auf Basis bestimmter Kriterien zugeteilt wird, sondern im Wege recht frei vergebener Inserate öffentlicher Stellen (Stichwort „Regierungsinserate“).

Folge ist eine wechselseitige Abhängigkeit von Politik und Medien, die, neben allem anderen, für beide Seiten unwürdig ist: Die Politik kauft sich das Wohlwollen von Medien. Abhängigkeit ist eine klassische Grundlage für Machtmissbrauch und Korrumpierbarkeit. Wer im schlechten System nicht mitspielt, den versucht man zu beschädigen.

Qualität und Vielfalt

Zusammengefasst bleibt: Österreich investiert seit Jahren viel Geld in Medien; die aufgewendeten Mittel schaffen aber zu wenig Qualität und Vielfalt, sie sichern nicht einmal die Existenz von Qualitätsmedien. Eine im November vorgestellte Studie zeigt zudem: Nur eine Minderheit der Bevölkerung vertraut den meisten Medien, eine Mehrheit wünscht sich Maßnahmen zur Stärkung der Medienunabhängigkeit.

Die aktuelle Regierung hat die Inserate der Bundesministerien radikal zurückgefahren. Im ersten Halbjahr floss deutlich weniger Geld als im ersten Halbjahr 2024; einzelne Ministerien wie das Finanzministerium reduzierten Inserate um mehr als 90 Prozent. So sinnvoll das ist, es ersetzt Gesetzesanpassungen nicht, denn eine spätere Regierung könnte die Inseratenausgaben sofort wieder hochfahren. Demokratiepolitisch zweckmäßig wäre eine gesetzliche Begrenzung von Regierungsinseraten auf niedrigem Niveau und die Umleitung der Gelder in eine Medienförderung, die Vielfalt und Qualität zum Ziel hat und die Transformation zu den neuen digitalen Formaten und Start-ups unterstützt.

Eine bunte Landschaft kritischer, kleiner und großer Onlinemedien, Newsfluencer, Podcasts und Rechercheplattformen wird für die Stabilität der Demokratie künftig eine Schlüsselrolle spielen. Daneben muss im Blick bleiben, dass ein starker und von der Regierung unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die Demokratie unabdingbar ist.

Damit ist das eine Aufgabenfeld der Regierung umrissen. Dazu kommt aber eine zweite Ebene: Für die Willensbildung der Bevölkerung spielen Social Media eine immer größere Rolle. Kampagnen auf Twitter, Tiktok oder Instagram haben das Potenzial, das Wahlverhalten der Bevölkerung entscheidend zu beeinflussen. Eine politische Agenda eines Plattformbetreibers in Verbindung mit dem Einsatz von Algorithmen schafft neue Möglichkeiten der breiten, gezielten Desinformation und der Zerstörung des demokratischen Systems. Der Einsatz von Algorithmen und das Betreiben von Social-Media-Plattformen bedürfen klarer gesetzlicher Vorgaben. Da derzeit hochmonopolisierte, weltweit agierende Plattformen dominieren, muss die Schaffung europäischer Plattformen ein weiteres Ziel sein; der Medienminister hat kürzlich eine entsprechende Initiative auf EU-Ebene eingebracht.

Wenig Zeit

Reform der Medienförderung, Regulierung von Social-Media-Plattformen und des Einsatzes von Algorithmen: Für die Regierung verbleibt wenig Zeit, hier eine grundlegende Neuordnung zur Sicherung der Demokratie in Österreich zu schaffen. „Geborgte Zeit“ nennt die Politologin Maria Mayrhofer in einem gleichnamigen Essay diese wenige Zeit, jene Atempause, die Österreich durch die Bildung der Dreierkoalition im März 2025 erhalten hat. Sie gehört genutzt. (Oliver Scheiber, 18.11.2025)