Urteile im Eternit-Prozess in Turin

Ein Turiner Gericht hat die Eigentümer und Geschäftsführer der Firma Eternit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, die Hauptangeklagten zu 16 Jahren Gefängnis. Ihnen wird zur Last gelegt, als Verantwortliche des Unternehmens Eternit gegen Umweltauflagen und Arbeitsschutzregelungen verstoßen zu haben, als Folge dieser Verstöße sollen zwischen 1973 und 1986 insgesamt 2056 Menschen verstorben sein. Soweit überschaubar ist der spektakuläre Prozess das aufwändigste und wahrscheinlich erfolgreichste Umweltstrafverfahren überhaupt. Nach fünfjährigen Ermittlungen hat das Hauptverfahren knapp drei Jahre gedauert. Eine außerordentliche Leistung der oft gescholtenen italienischen Justiz, die beispielgebend für ähnliche Fälle in anderen Ländern sein sollte. Bei der mündlichen Urteilsverkündung wurden die Namen der hunderten Opfer verlesen; auch die schriftliche Ausfertigung führt die Namen an. Der Prozess leistet damit auch eine wichtige dokumentarische Funktion, die für Angehörige wichtig und vielleicht trostspendend ist.

 

Das Turiner Urteil ist deshalb so wichtig, weil Umweltverbrechen und Verletzungen des Arbeitsschutzes zu jenen Delikten gehören, die trotz schwerer Folgen für Gesundheit und Leben von Menschen selten angemessen verfolgt und geahndet werden. Meist wird die Verantwortung innerhalb eines Unternehmens hin -und hergeschoben. Oft können sich Staatsanwaltschaften nicht für eine Anklage entscheiden, und wenn doch, dann greifen sie oft auf die unterste Ebene des Managements. Dazu kommt, dass sich bei Umweltdelikten Sachverständige in Gutachten oft dahingehend äußern, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Verletzung/der Tod auch auf andere Einflüsse als das in Rede stehende Umweltdelikt zurückgehen könne.
Beiträge per Email abonnieren