Europäischer Gerichtshof verurteilt Italien wegen Massenzurückschiebung von Flüchtlingen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) korrigiert regelmäßig die Flüchtlingspolitik der EU. Vorletzte Woche verkündete der EGMR ein wichtiges Grundsatzurteil zur Abschiebung von Flüchtlingen. Dem Urteil liegen Geschehnisse aus dem Jahr 2009 zu Grunde:
Drei Gummiboote mit rund 200 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea wurden von Italiens Küstenwache vor der Insel Lampedusa in
internationalen Gewässern aufgespürt. Die Flüchtlinge, denen nach einer dreitägigen Reise das Trinkwasser fehlte, hofften, von der
Küstenwache auf das italienische Festland in Sicherheit gebracht zu werden. Tatsächlich wurden sie von den italienischen Behörden direkt nach Libyen überstellt.
In seinem Urteil legt der Gerichtshof Italien mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zur Last: den Flüchtlingen sei rechtswidrig die Möglichkeit genommen worden, Asyl zu beantragen, und sie wären durch die Zurückschiebung einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt worden. Regierungschef Monti hat umgehend angekündigt, die italienische Flüchtlings- und Abschiebepolitik zu überdenken. Auch andere Länder werden ihre Praxis der Entscheidung des EGMR anzupassen haben.
© Ettore Ferrari/dpa
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