Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat – Gastkommentar für DIE PRESSE

Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat

(c) Peter Kufner


Die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist heute eine völlig andere als vor 50 oder 20 Jahren. Um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, muss sich die Justiz in vielen Bereichen ändern.


Der Wiener Jurist und Publizist Oliver Scheiber legt ein Buch zu Rechtsstaat und Justiz vor, in dem er in zehn Kapiteln die Funktionsweise des Rechtswesens beschreibt und Vorschläge zu Reformen und neuen Herangehensweisen in der Justiz unterbreitet. „Die Presse“ bringt einen exklusiven Abdruck von Thesen aus zwei Kapiteln, die auch für die laufenden Regierungsverhandlungen im Justizbereich Anstöße liefern können:

Eine funktionierende Justiz trägt dazu bei, einen Ort lebenswert zu machen. So wie das Bildungs- oder Gesundheitssystem bildet die Gerichtsbarkeit einen Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaats. Kompetente Familiengerichte schützen Kinderrechte, ein gutes Grundbuch- und Firmenbuchsystem stärkt den Wirtschaftsstandort, ein effizientes Strafrechtssystem schafft Sicherheit im Land.

Vorschläge zum Strafverfahren

Der Rechtsschutz im Strafverfahren sollte erhöht werden:
•Schaffung von drei statt bisher zwei Instanzen;
•Befreiung des Rechtsmittelverfahrens vom Formalismus der Nichtigkeitsgründe und sonstiger Formzwänge;
•Verpflichtende anwaltliche Vertretung in allen Strafverfahren und während jeder Anhaltung in Haft (nicht nur wie bisher in der Untersuchungshaft, auch in Strafhaft).
Eine verpflichtende anwaltliche Vertretung in allen Strafverfahren, von der Anklageerhebung über das Urteil bis hin zum Ende der Haftstrafe, entspräche dem Gebot der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Angeklagtem und bedeutete einen (auch menschenrechtlichen) Qualitätssprung für das Strafrecht. Die verpflichtende anwaltliche Vertretung während der Zeit des Vollzugs der Strafe, also der Inhaftierung, wäre besonders wichtig.
Ein eigener Abschnitt der Hauptverhandlung sollte sich der Täterpersönlichkeit widmen.
Die verpflichtende Audio- und Videoaufzeichnung aller Vernehmungen und Verhandlungen macht die Nachprüfung aller Verfahren einfacher, schützt die Behörden vor falschen Vorwürfen und wäre ein einfaches Mittel zu guter Dokumentation und gutem Rechtsschutz.

Die Justiz im Wandel

Die Vorstellungen der Öffentlichkeit von Justiz sind einem laufenden Wandel unterworfen. Um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, muss die Justiz eine völlige Änderung ihrer Unternehmens- und Kommunikationskultur anstreben.
Die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist heute eine völlig andere als vor 50 oder 20 Jahren. Die Ansprüche an ein faires Verfahren sind gestiegen. Rechtsanwaltschaft und Bevölkerung treten vor Gericht selbstbewusster auf. Die Aufgabe der Richterschaft hat sich verändert.
Personalauswahl: Die nächste Generation von Richterinnen und Richtern sollte bunter sein und die Zusammensetzung der Bevölkerung besser widerspiegeln. Anzustreben wären mehr Mobilität und ein häufigerer und einfacherer Wechsel zwischen verschiedenen Rechtsberufen. Bei der Personalauswahl ist es zukunftsweisend, kommunikativen und sozialen Fähigkeiten mehr Augenmerk zu schenken. Empathiefähigkeit und die Bereitschaft zuzuhören sind zentrale Kompetenzen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Der nötige Paradigmenwechsel sollte im Zusammenwirken mit den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten erfolgen. Der juristische Nachwuchs sollte völlig anders ausgebildet werden. Durch die Entwicklung von Kreativität, besserer kommunikativer Kompetenzen, von mehr kritischem Denken und mehr politischem Bewusstsein. Eine leicht verständliche Sprache muss vom Beginn der Ausbildung an als hoher Wert vermittelt werden.
Die Justizausbildung benötigt eine Justizakademie, um einen Qualitätssprung zu machen. Eine ressourcenmäßig ordentlich ausgestattete Akademie könnte bisherige Mankos in Personalauswahl und Ausbildung beim Justizpersonal ausgleichen: Sie könnte eine Diversity- und Didaktikstrategie entwickeln, die Gesellschaft durch gezielte Anwerbung von Menschen mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung im Justizpersonal besser abbilden und bisher vernachlässigten Bereichen wie politischer Bildung, Soziologie, Psychologie/Psychiatrie Raum in der Ausbildung einräumen.
Eine höhere Durchlässigkeit und Bewegung zwischen den Rechtsberufen bringen mehr Wissen und Erfahrung in die Justiz. Maßnahmen und Strategien, die zum Wechsel zwischen Rechtsanwaltschaft und Richterberuf motivieren, sind hier notwendig.
Zudem benötigt die Justiz mehr wissenschaftliche Studien. Zu nahezu allen Rechtsbereichen besteht wenig an interdisziplinärer juristisch-soziologischer Forschung. Daher mangelt es in zentralen Feldern wie dem Familen- und Strafrecht an gesicherten Grundlagen und Daten für eine zukunftsweisende Steuerung und Weiterentwicklung.
Die Ressourcenlage der Justiz ist aktuell prekär. Es werden dringend Investitionen benötigt, um den Kanzleibereich der Gerichte zu einem modernen Sekretariatswesen weiterzuentwickeln, in dem die Teamarbeit zentral ist.
Die Digitalisierung des Justizbetriebs muss sich der modernsten Angebote bedienen; durch den Kostendruck der letzten Jahre wurde auf Systeme gesetzt, die schon bei ihrer Einführung veraltet waren. Langfristig ist das der teurere Weg.

Mehr Flexibilität

Die Justizverwaltung benötigt mehr Flexibilität. Entsprechend ausländischen Vorbildern sollten alle Führungsfunktionen der Justiz neu ausgeschrieben werden. Bewerber sollten sich zu einem auszuarbeitenden Leitbild bekennen müssen, das faires Verfahren, Grundrechte, Bürgernähe und Verständlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Leitungsfunktionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sollten nicht mehr auf Lebenszeit, sondern befristet vergeben werden.
Alle Justizorgane sollten ähnlich dem Bildungs- und Gesundheitssektor regelmäßig mittels Fragebögen durch Verfahrensparteien sowie Anwältinnen und Anwälte evaluiert werden.
Eine neue Unternehmenskultur im Familien-, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht muss durch runde Tische, Fallkonferenzen und kurzfristig einberufene Besprechungen mit allen Beteiligten gekennzeichnet sein.
Oliver Scheiber: „Mut zum Recht! Plädoyer
für einen modernen Rechtsstaat“.
232 Seiten, Falter Verlag, 2019.
Scheibers Buch wird am Montag, den
2. Dezember, um 18.30 Uhr in der Musiksammlung der Wien-Bibliothek, Wien 1, Bartensteingasse 9, präsentiert.


E-Mails an:debatte@diepresse.com


DER AUTOR

Oliver Scheiber (* 1968) ist Jurist, Richter in Strafsachen und seit 2009 Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling in Wien. 1999 bis 2000 leitete er die Justizabteilung an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel; 2007 bis 2008 arbeitete er im Kabinett von Justizministerin Maria Berger. Zahlreiche Publikationen, Lehrbeauftragter.

Beiträge per Email abonnieren