Alle Beiträge von Oliver Scheiber

Kreta

Eindrücke einer Woche in Kreta: die wundervolle Landschaft, die reiche Vegetation, die freundlichen offenen Menschen.
Auch die präsente Erinnerung an die Verbrechen, die die deutsche Wehrmacht hier verübt hat. Schwer zu fassen, was deutsche Soldaten, so fern des eigenen Landes, an einem so einnehmenden, schönen Ort, bewegen konnte, derart bestialisch und zerstörerisch vorzugehen. Die gesamte jüdische Bevölkerung Kretas wurde ermordet.
Präsent ist auch die Erinnerung an den großen Dichter Nikos Kazantzakis. Dem kritischen Denker verweigerte die Kirche die Bestattung auf einem Friedhof. Die Stadt Heraklion schuf umgehend eine Grabstätte am höchsten Punkt der Stadtmauer, ein idyllischer, wundersamer Ort. Eine Würdigung und Respektsbezeugung, wie sie vor allem die südlichen und romanischen Ländern ihren Dichterinnen und Dichtern zukommen lassen. Die Grabstätte ist mit einem schlichten Kreuz versehen, ohne Namen des Verstorbenen, aber mit der vom Dichter vorgegebenen Inschrift: „Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.“

 

 

Zum Ableben von Alfred Noll (1960-2026)

Viel zu früh ist Alfred Noll heute von uns gegangen. Die Erwähnungen und Würdigungen sind zahlreich; fast durchgehend von einem großen Respekt getragen, wie er Österreichs Großen selten zu Lebzeiten, posthum gelegentlich, selten in so hohem Ausmaß wie nun Alfred Noll zuteil wird. Mit gutem Grund.

Alfred Nolls Leistungen, seine Werke, sie sind so umfangreich und vielfältig, unüberschaubar geradezu. Die Forschungen Alfred Nolls zum Recht und zur Literatur, seine gesellschaftskritischen und philosophischen Texte, seine anwaltliche Tätigkeit, das Engagement in der Berufsvertretung und seine Tätigkeit als Abgeordneter im Parlament, all das verschaffte Alfred Noll ein Alleinstellungsmerkmal in der österreichischen juristischen Fachwelt und Öffentlichkeit. Alfred Noll zählte ohne Zweifel zu den prägenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens des Landes. Als der Theatermacher Milo Rau im Jahr 2024 die Intendanz der Wiener Festwochen antrat, da brachte er das von ihm perfektionierte Format des dokumentarischen Theaterprozesses mit nach Wien. Dass er Alfred Noll als Ankläger in allen drei „Wiener Prozessen“ vorsah schien die naheliegende und natürliche Wahl. Die Entscheidung trug der Sprachgewalt und dem breiten gesellschaftspolitischen und juristischen Horizont Alfred Nolls Rechnung.

Alfred Noll hat ein Leben lang seine Integrität bewahrt und sich für die Schwachen, die Stimmlosen eingesetzt. Er wird uns ab heute jeden Tag fehlen; als wachsamer Beobachter gesellschaftlicher Vorgänge, als mahnende Stimme bei den zunehmenden Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat, als einer, der Ungerechtigkeit anspricht und Heuchelei entlarvt.

Das demokratische System kippt, nicht weil extremistische Bewegungen auftreten, sondern weil sich die Mehrheit der Demokratinnen und Demokraten zurückzieht, anstatt die Stimme für Demokratie und Rechtsstaat zu erheben. Eine demokratische Haltung mit Leben zu erfüllen, als Experte wie Bürger sich zum Besten des Gemeinwesens einzubringen, dafür hat uns Alfred Noll gleich in mehreren Rollen, die er ausgeübt hat, das beste denkbare Beispiel gegeben.

Zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft

Die Regierung arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft. Derzeit steht ja die Justizministerin an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Hierarchie, dies wird – mit gutem Grund – seit Jahrzehnten als unpassend gesehen. Tatsächlich wäre mit einem solchen Modell ein EU-Beitritt heute nicht mehr denkbar.

Die Einrichtung der Bundesstaatsanwaltschaft erfordert viel demokratiepolitische Sensibilität. Eine Reform kann die Unabhängigkeit der Justiz stärken; sie kann aber, je nach Ausgestaltung, die Justiz auch schwächen und die Staatsanwaltschaften unter den Einfluss der Regierung bringen. Dann ist es mit der Korruptionsbekämpfung ganz schnell vorbei.

Die Berufsvereinigungen der Richter:innen und Staatsanwält:innen und die höchsten Organe der Justiz haben zuletzt übereinstimmend Bedenken angemeldet und wichtige Forderungen formuliert.

Will das Parlament die Unabhängigkeit der Justiz ernsthaft stärken, dann muss es diese Bedenken ernst nehmen und das Einvernehmen mit Richterschaft und Staatsanwaltschaften herstellen. Eine Verpolitisierung der Staatsanwaltschaften wäre eine Bedrohung der Demokratie und würde eine politische Entwicklung wie in Ungarn oder den USA befördern.

Hier die wesentlichen Positionspapiere der Justizvertreter:innen und Expert:innen:

https://staatsanwaelte.at/positionspapier-der-staatsanwaltschaftlichen-und-richterlichen-standesvertretungenzur-beabsichtigten-einrichtung-einer-unabhaengigen-weisungsfreien-bundesstaatsanwaltschaftin-der-a/

https://www.derstandard.at/story/3000000287084/wie-tun-mit-den-bundesstaatsanwaelten-kreutner-befuerchtet-rechtsstaatliches-mittelalter

https://www.derstandard.at/story/3000000309288/bundesstaatsanwaelte-im-parlament-waehlen-das-waere-ein-absolutes-no-go

https://www.diepresse.com/20633486/justizministerin-anna-sporrer-werfe-ich-alle-ehepflichten-ueber-bord

https://www.diepresse.com/20639793/welche-expertise-bringt-das-parlament-mit-staatsanwaelte-gegen-neuen

https://www.falter.at/zeitung/20260224/staatsanwaelte-warnen-dringend-vor-geplanter-reform

https://orf.at/stories/3423277/

https://www.derstandard.at/story/3000000306547/es-braucht-eine-justizreform-und-zwar-gleich

Der Verbinder – eine Würdigung von Wolfgang Gratz

Beitrag für Journal für Strafrecht (JSt) 2025, 533 Heft 6 v. 30.12.2025

Es muss sich etwas ändern, damit es gleich bleibt. So lautet der Titel eines von Wolfgang Gratz 1993 verfassten Beitrags. Ein Satz, den man auch von Anderen immer wieder hört, selbst in eher reformresistenten Verwaltungsbereichen. Der Unterschied ist: bei Wolfgang Gratz ist dieser Satz nicht Phrase, sondern Programm. Wolfgang Gratz ist ein unermüdlicher Kämpfer für Verbesserungen: Verbesserungen in der Justiz, in der Verwaltung, in der Gesellschaft.

Mit dem Doppelstudium der Rechtswissenschaften und Soziologie, habilitiert in Kriminologie, verfügt Wolfgang Gratz über ein Profil, das einen Lottosechser für jedes Justizsystem bedeutet. Österreichs Justiz profitierte vom Know-how von Wolfgang Gratz lange Jahre, in denen Wolfgang Gratz das Fortbildungszentrum Strafvollzug und die Strafvollzugsakademie leitete und in diesen Funktionen für die Justiz völlig neue didaktische und inhaltliche Standards setzte. Wolfgang Gratz brachte in die Justiz neue Diskussionsformate und das Wissen um das professionelle Aufsetzen von Analyse- und Reformprozessen. In der Rückschau hat die Justiz das Potenzial des Jubilars dennoch nicht in vollem Umfang zu nutzen gewusst. Das mag Wolfgang Gratz heute zu Recht grämen; sehr viel mehr muss es aber Jeden grämen, dem an der österreichischen Justiz gelegen ist.

In der Justiz sind zuletzt Fehlentwicklungen zutage gekommen, die nun zum Teil seit Jahren die Medien beschäftigen. Von Skandalen rund um die Weisungssektion des Justizministeriums bis hin zum Strafvollzug, der überlastet ist und zum Teil unhaltbare Zustände verantwortet, was die Unterbringung von Häftlingen, insbesondere aber psychisch kranken Personen betrifft. Liest man die Berichte der beiden jüngsten Untersuchungskommissionen nach § 8 BMG,[1] in denen von Verantwortungsnebel, Führungsdefiziten, intransparenten Verfahrensprozessen uä die Rede ist, ist man versucht zu sagen: hättet Ihr rechtzeitig auf Wolfgang Gratz gehört.

Denn Wolfgang Gratz hat eine umfassende Kenntnis des österreichischen Strafrechtssystems und insbesondere des Strafvollzugs, dem er sich aus verschiedenen Perspektiven angenähert hat: aus der Sicht des Juristen wie der des Kriminologen, aus der Sicht der Bewährungshilfe, des Fortbildungsverantwortlichen und des Organisationsexperten. Und so zeigt Wolfgang Gratz seit Jahrzehnten in Publikationen und Vorträgen auf, wo die Defizite von Verwaltungseinheiten liegen; und weist immer auch Wege zur Behebung der Mängel. Wertvoll sind diese Hinweise vor allem deshalb, weil sie sich nicht auf Vorschläge zu guter Organisation und Effizienz beschränken, sondern von einem zutiefst humanistischen Zugang geprägt sind.

Deshalb sind auch die kriminalpolitischen zivilgesellschaftlichen Initiativen, an denen Wolfgang Gratz beteiligt ist und war, von großer Bedeutung für die Justiz: die frühere Kriminalpolitische Initiative genauso wie das nunmehrige Netzwerk Kriminalpolitik in Österreich. Diese Expert:innengruppen liefern Denkanstöße und Ideen, die zum Teil innerhalb der Justiz fehlen, oder für deren Umsetzung die Justiz diese Unterstützung von außen benötigt.

In den letzten Jahren hat sich Wolfgang Gratz insbesondere der Entwicklung von Reformvorschlägen für die Bundesverwaltung gewidmet.[2] Er hat dazu die zivilgesellschaftliche Initiative Bessere Verwaltung[3] begründet, für die er Expert:innen von Irmgard Griss bis Clemens Jabloner gewinnen konnte; die europäische Ebene berücksichtigend durch die Einbindung von Thomas Wieser, den früheren Vorsitzenden der Eurogroup Working Group (EWG), und neue technische Entwicklungen mitdenkend durch die Beiziehung von Michael Fälbl, junger Projektmanager der österreichischen Plattform Industrie 4.0.

Ergebnis der Bemühungen war ein im Februar 2023 präsentiertes, 50 Punkte umfassendes Reformpapier zur österreichischen Bundesverwaltung, gegliedert in sieben Themenblöcke: 1. Organisation der Bundesministerien, 2. Strategische Ausrichtung und Steuerung der Bundesverwaltung, 3. Krisenmanagement und Krisenprävention, 4. Transparenz und Antikorruption, 5. Informationstechnologien, 6. Kooperation und Partizipation, 7. Europäisierung. Diese Vorschläge hat Wolfgang Gratz in den letzten beiden Jahren mit Mitinitiator:innen nicht nur bei öffentlichen Veranstaltungen, sondern in unzähligen Hintergrundgesprächen mit Abgeordneten, Spitzenbeamt:innen und Mitgliedern der Bundesregierung beworben. Was Max Weber für die Politik formulierte, gilt für die Reform von Verwaltungen wohl noch viel mehr: sie ist ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Über genau diese Eigenschaften, Leidenschaft und Augenmaß, verfügt Wolfgang Gratz. Und so ist sein Beitrag zu Bewusstseinsänderungen und Anpassungen in Justiz und Verwaltung auch nicht zu unterschätzen. Sein Wirken ist für Viele Ermunterung; es hat zur Verhinderung reaktionärer Vorschläge genauso beigetragen wie es ein wichtiger Mosaikstein bei vielen Modernisierungen in Justiz und Verwaltung war. Die Stärke von Wolfgang Gratz liegt darin, dass er die Analyse mit Verbesserungsvorschlägen zu verbinden vermag und dann immer auch das Gespräch mit vielen Verantwortungsträger:innen sucht, um Handeln zu ermöglichen. Als Verbinder von Zivilgesellschaft, Hochschulen und Verwaltung ist seine Rolle von großem Wert. Justiz und Strafrechtspraxis verdanken dem Wirken von Wolfgang Gratz besonders viel – die Widmung einer Sonderausgabe dieser Zeitschrift bringt die Bedeutung seiner Arbeit angemessen zum Ausdruck.

Oliver Scheiber ist Richter in Wien und hat mit Wolfgang Gratz zuletzt in der Initiative Bessere Verwaltung zusammengearbeitet.

[1] Öffentlich einsehbar ist der bisher letzte Bericht einer Kommission nach § 8 BMG zur Justiz, jener der so genannten Kreutner-Kommission: file:///Users/oliverscheiber/Downloads/ABSCHLUSSBERICHT_MIT_SCHW%C3%84RZUNGEN_FINALE_VERSION%20(5).pdf (Stand 5.10.2025).

[2] Vgl etwa https://www.wienerzeitung.at/h/du-sollst-die-verwaltung-achten, https://www.wienerzeitung.at/h/die-hohen-kosten-der-banalisierung-des-regierens, https://www.diepresse.com/15778184/es-ist-eine-bessere-verwaltung-moeglich (alle Stand 5.10.2025).

[3] https://bessereverwaltung.at/ (Stand 5.10.2025).

Keine Diversion für Politiker ohne Reue

Gastkommentar für DIE PRESSE vom 16.3.2026

Einzelne Politiker führen die Verantwortungsübernahme ad absurdum, indem sie als Verdächtige zwar im Verfahren der Diversion zustimmen, nach außen aber jedes strafrechtliche Verschulden von sich weisen

Die Diversion ist ein zentrales Instrument des österreichischen Strafverfahrens und hat international Modellcharakter. Wie viele erfolgreiche Einrichtungen zuerst im Jugendstrafrecht erprobt, fand die Diversion im Jahr 2000 Eingang in das Erwachsenenstrafrecht. Der Fachbegriff Diversion erfasst vier unterschiedliche Varianten, um ein Strafverfahren, in dem sich die Schuld des Verdächtigen abzeichnet, anders als mit einer gerichtlichen Verurteilung zu beenden. Diese vier Formen der Diversion sind: eine Geldbuße, die von der mit Urteil verhängten Geldstrafe zu unterscheiden ist; gemeinnützige Leistungen, etwa die Arbeit für Gemeinden, in gemeinnützigen Cafés, in einer Caritaseinrichtung oder Ähnliches; der Tatausgleich, also eine Vereinbarung zwischen Opfer und Täter der Straftat, regelmäßig bestehend aus einer Entschuldigung des Täters und aus einer Schadenersatzzahlung; und eine Probezeit, die zu einer vorläufigen und später dann endgültigen Einstellung führt. Diese Probezeit bietet besondere Flexibilität, kann sie doch mit Auflagen wie der Verpflichtung zur Schadensgutmachung, der Weisung zu einem Antiaggressionstraining, einem Fahrtechniktraining oder einer Entzugsbehandlung verbunden werden.

Der Gesetzgeber war weitsichtig: Diversionen können sowohl von Staatsanwaltschaften als auch Gerichten eingeleitet werden und haben einen breiten Anwendungsbereich: sie sind für alle Delikte mit einer Strafobergrenze bis zu fünf Jahren Gefängnis vorgesehen, also nicht nur für Vergehen wie Diebstahl oder einfachen Betrug, sondern auch für schwere Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle oder Wirtschaftsverbrechen.

Die Diversion hat alle Erwartungen bei ihrer Einführung erfüllt. Hauptanliegen des Gesetzgebers war eine Entkriminalisierung: Denn eine gerichtliche Verurteilung hat neben der eigentlichen Strafe sehr viele, oft schwerer als die Strafe wiegende Nebenfolgen. Dazu zählen etwa der Verlust von Arbeitsplatz, Gewerbeberechtigung oder Führerschein. Die erhoffte Entkriminalisierung ist eingetreten: gab es im Jahr 1999 noch über 60.000 gerichtliche Verurteilungen in Österreich, so war die Zahl der Verurteilungen bereits im Folgejahr, also im Jahr ersten Jahr der Einführung der Diversion auf etwas über 40.000 Verurteilungen gesunken. Heute leitet die Justiz jährlich zehntausende Diversionen ein. Das nützt nicht nur Tätern, sondern auch Opfern: sie werden in vielen Fällen rasch entschädigt und  erhalten eine Entschuldigung des Täters, was den meisten Opfern wichtiger ist als ein Strafausspruch.

Die Anwendung der Diversion erfordert Fingerspitzengefühl bei Staatsanwaltschaften und Gerichten: die Flexibilität des Instruments erlaubt maßgeschneiderte Maßnahmen für den Einzelfall. Die Palette der Maßnahmen reicht von der Schmerzensgeldzahlung nach der Körperverletzung bis zum mehrwöchigen Schulungsprogramm nach einer Alkoholautofahrt. Die Diversion stößt auf breite Akzeptanz und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in das Rechtssystem. Freilich erzeugt sie auch Spannungsfelder: obwohl die Diversion eben keinen Schuldspruch bedeutet und die Unschuldsvermutung aufrecht bleibt, werden Diversonen zunehmend von Staatsbürgerschafts- und Fremdenbehörden als Ablehnungsgrund verwendet. Auch entsteht, das ist nicht auflösbar, für Verdächtige eine Drucksituation. Menschen, die sich für unschuldig halten, nehmen gelegentlich Diversionsanbote an, weil sie ihre Chancen in einer Verhandlung aus verschiedensten Gründen für ungünstig einschätzen. Diese Spannungsfelder ändern aber nichts daran, dass die Diversion eine der wichtigsten und erfolgreichsten Neuerungen des Rechtssystems in Österreich in den letzten Jahrzehnten war.

Wesentliche Voraussetzung einer Diversion ist die Verantwortungsübernahme durch den Verdächtigen. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehen mit der Voraussetzung der Verantwortungsübernahme im Großen und Ganzen sensibel um: es gibt in der gerichtlichen Praxis viele Fälle, wo sich Situationen aufgeschaukelt haben und wo es nicht notwendig ist, dass der Verdächtige die alleinige Verantwortung für das Geschehen übernimmt. Gefordert wird, dass der Verdächtige, der eine Diversion in Anspruch nehmen will, Einsicht in das Unrecht seines Handelns vermittelt und das Bewusstsein zeigt, dass es ohne Anwendung der Diversion zu einer gerichtlichen Verurteilung, also einem Schuldspruch in einem Gerichtsurteil, kommen würde. Diese Verantwortungsübernahme erzeugt in der Masse der Verfahren kaum Probleme.

Umso ärgerlicher ist es, dass in den letzten Jahren einzelne Politiker als Verdächtige die Verantwortungsübernahme ad absurdum führen, indem sie zwar im Verfahren der Diversion zustimmen, in öffentlichen Erklärungen aber jedes strafrechtliche Verschulden von sich weisen. Solche Verhaltensweisen beschädigen das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, in die Rechtsordnung und in das Instrument der Diversion im Speziellen nachhaltig. Gerade von Politikerinnen und Politikern ist zu fordern, dass die Verantwortungsübernahme, d.h. das Eingeständnis, einen Straftatbestand gesetzt zu haben, den das Gesetz als Vergehen oder Verbrechen wertet, in unmissverständlicher Weise – und soweit das Delikt im Zusammenhang mit dem politischen Amt steht auch in der Öffentlichkeit – zu kommunizieren. Die glaubhafte Verantwortungsübernahme gelingt „Normalbürgern“ und auch vielen Politikerinnen und Politikern. Wird der Öffentlichkeit aber von Einzelnen vermittelt, man sei aus dem Strafverfahren gut herausgekommen, weil man ein Spiel mitgespielt habe, sich dann aber in der Öffentlichkeit damit brüstet, nichts getan zu haben, dann desavouiert man das rechtsstaatlich wichtige Institut der Diversion. Die Justiz muss diesem in Teilen der Politik neu aufgetauchten Verhaltensmuster entgegentreten, indem sie das außergerichtliche Verhalten und die öffentlichen Stellungnahmen in die Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Verantwortungsübernahme einbezieht und die Flexibilität des Strafrechts nutzt: dieses sieht eben oft eine Palette von Diversion bis zu fünfjähriger Haftstrafe vor. Eine umfassende Bewertung der Verantwortungsübernahme ist nötig, um das Instrument der Diversion insgesamt zu schützen.

Dr. Oliver Scheiber ist Richter in Strafsachen und Lehrbeauftragter
an Universität Wien und FH Wien der WKW; er war 2007/2008 im Kabinett von Justizministerin Maria Berger tätig. Sein Kommentar gibt seine persönliche Meinung wieder.