Alle Beiträge von Oliver Scheiber

Welche Reformen in der Justiz heute gefragt wären

Von der juristischen Ausbildung über die Organisation des Ministeriums bis zur Berufsausübung und Forschung: Eine Reihe von Veränderungen tut not.

Gastbeitrag für Die Presse – Rechtspanorama vom 15.1.2024 

Oliver Scheiber

Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, aus dem Alltag herauszutreten und Grundsätzliches zu überdenken. Das gilt auch für den Rechtsbereich. Die letzten Jahre waren durch die Diskussion über Korruptionsprozesse und die Stellung der Staatsanwaltschaften bestimmt. Andere Themen kommen zu kurz. Auch wenn das Wahljahr im Allgemeinen kein guter Zeitpunkt für Reformen sein mag – Ideen für künftige Regierungsprogramme kann es nie genug geben, wenn man Stillstand vermeiden will. Im Folgenden ein paar Gedanken, wo künftige Reformen ansetzen könnten.

  1. Das Jusstudium

Die Inhalte des Jusstudiums sind seit Jahrzehnten recht unverändert. Die Gesellschaft und auch der Alltag der Rechtsberufe haben sich aber stark verändert. So kommt heute außergerichtlichen Konfliktlösungen viel mehr Bedeutung zu. Vor Gericht sind die Verfahren in Zivilsachen und Strafsachen nicht so starr wie früher, es gibt eine ganze Palette an Handlungsmöglichkeiten für Gericht und Anwaltschaft. Dadurch sind Kreativität und Kommunikationsfähigkeiten in den Rechtsberufen ungleich wichtiger als früher. Vor den Gerichten nimmt die Beschäftigung mit vulnerablen Personengruppen (Kinder, Pflegebedürftige, psychisch Kranke) viel Raum ein, das Familienrecht ist eines der größten Tätigkeitsfelder der Gerichte und damit auch der Anwaltschaft. All dem trägt die Universitätsausbildung nur unzureichend Rechnung. Der verstärkte Einbau von Grundkenntnissen der Soziologie, der Psychologie und Psychiatrie, der Mediations- und Kommunikationstechniken in die Lehrpläne könnte Studierende besser auf den Berufsalltag vorbereiten; das Familienrecht könnte entsprechend seiner praktischen Bedeutung mehr Beachtung finden. Das immer wichtiger werdende Klima- und Umweltrecht findet bereits vereinzelt seine Verankerung in den Fakultäten. Angesichts des weltweiten Rückzugs der Demokratie wäre zu überlegen, ob nicht am Beginn der rechtswissenschaftlichen Studien die geschichtlichen Entwicklungen vermittelt werden sollten, die der Anlass zur heutigen europäischen Menschenrechtsordnung waren. Die Umbrüche des 20. Jahrhunderts mit Weltkriegen, Faschismus und darauf folgendem Aufbau der modernen Grundrechtsordnung sind offenkundig zu wenig im kollektiven juristischen Bewusstsein verankert.

  1. Das Justizministerium

Die schon angeführten Umwälzungen des Alltags im Rechtsleben finden sich auch in der Organisation des Justizministeriums kaum wieder. Eine Neuordnung des Ministeriums könnte der Entwicklung der Gerichtsbarkeit wichtige Impulse geben. So könnte eine eigene Sektion für Soziologie und Kriminologie die Begleitforschung zur Gerichtsbarkeit koordinieren und zugleich der Legistik des Ministeriums Grundlagen liefern. Für die Justiz relevante gesellschaftliche Entwicklungen könnten ebenso fundiert beobachtet werden wie Entwicklungen in der Rechtsprechung und im Strafvollzug. Die bisher nach Straf- und Zivilrecht getrennten Legislativsektionen könnten zusammengeführt werden, um Gesamtbetrachtungen des Rechtssystems zu fördern; zugleich könnte der europarechtliche Fokus der Legistik gestärkt werden.

  1. Die Gesetzgebung

Die Justizgesetzgebung ist heute ein weites Feld. In erster Linie könnte man Reformen angehen, die seit Jahren überfällig sind. Im Jahr 2008 etwa ist das neue strafrechtliche Vorverfahren in Kraft getreten. Die damit verbundene Reform des Hauptverfahrens wurde nie begonnen. Dabei könnte eine neue Hauptverhandlung wichtige Verbesserungen bringen: durch eine Zweiteilung des Verfahrens in die Schuld- und Straffrage würden – dem Beispiel anderer Staaten folgend – mehr Ressourcen in die Überlegung der Strafe fließen. Damit könnte die Sanktion besser ausgewählt werden, unnötige Haftjahre eingespart und die Rückfallsquote gesenkt werden. Die könnte mit der oben erwähnten stärkeren Vernetzung zur Wissenschaft unterstützt werden.

Ein weiteres Reformprojekt wäre die Umsetzung der Stärkung der Kinderrechte, die in dieser Legislaturperiode von der so genannten Griss-Kommission mit zahlreichen Vorschlägen konkretisiert wurde. Dabei geht es vielfach um die Änderung der Gerichtsverfahren – ganz generell gilt, dass die Qualität der Gerichtsverfahren vor allem über Änderungen der Verfahren erreicht werden kann. International steht die so genannte Verfahrensgerechtigkeit stark im Fokus. Es geht zB darum, mehr an mündlichen Verhandlungen, runden Tischen und Fallkonferenzen vorzusehen, da auf diese Weise eine weitaus bessere Entscheidungsgrundlage für die Gerichte entsteht als etwa durch Schriftsätze und schriftliche Gutachten.

  1. Rechtsprechung

 Jede Berufsgruppe ist gut beraten, ihre Tätigkeit laufend zu hinterfragen. Das gilt auch für die Rechtsprechung. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind hier gefordert, nicht nur allein, auch gemeinsam mit den anderen Rechtsberufen, Notariat und Anwaltschaft. Alle Rechtsberufe arbeiten im gesellschaftlichen Auftrag und müssen sich fragen: gehen wir mit ausreichend Empathie mit Mandanten und Verfahrensbeteiligten um? Werden wir unserer Verpflichtung zum Schutz vulnerabler Gruppen (der Kinder im Familienrecht, der psychisch Kranken im Erwachsenenschutzrecht und Strafrecht) ausreichend gerecht? Wären vielleicht gemeinsam regelmäßige Diskussionen zu diesen Fragen auf lokaler Ebene hilfreich? Die Strafjustiz muss sich fragen, ob sie ihre härtesten Mittel entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und ultima ration einsetzt und wie sehr sie sich  – etwa im Bereich Schlepperei oder Klimakleber – bewusst oder unbewusst von tagespolitischen Stimmungen treiben lässt. Überfüllte Gefängnisse, in denen moldawische Familienväter sitzen, die sich gegen geringes Entgelt dazu verleiten ließen, Flüchtlinge Richtung Nordwesten zu chauffieren und am Ende als Mitglied einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden, sollten Anlass zu einem solchen Hinterfragen sein.

Das sind nur einige der Gedanken, die sich aufdrängen. Natürlich sollte auch die einganhgs erwähnte Frage der Aufsicht über die Staatsanwaltschaften einer Lösung zugeführt werden. Die letzten Jahre weisen eher in die Richtung, dass Österreich nicht reif ist für eine politische Aufsicht über die Staatsanwaltschaften. Zwei Reformmodelle sind daher naheliegend: erstens das System der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft. Hier hat man sich dafür entschieden, einen Instanzenzug innerhalb der Staatsanwaltschaft selbst einzurichten. Ist man also mit der Entscheidung einer Staatsanwältin und eines Staatsanwalts nicht einverstanden, so kann man ein großes Gremium innerhalb der Europäischen Staatsanwaltschaft anrufen. Eine Alternative dazu wäre das italienische Modell, in dem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ähnlich unabhängig sind wie Gerichte. Ein Rechtsschutzdefizit besteht auch hier nicht, da nahezu alle wichtigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Sicherzustellen wäre nur, dass es im Falle des Untätigbleibens von Staatsanwaltschaften ein Mittel gibt, Ermittlungsverfahren in Gang zu bringen. Dafür gibt es wiederum verschiedene Modelle, auch hier könnte man ein Gericht einschalten, das darüber entscheidet, ob ein Verfahren einzuleiten ist oder nicht.

Oliver Scheiber ist Richter und Lehrbeauftragter (Univ. Wien, FHWKW) sowie Autor von Büchern zu Justiz und zu Politik.

Wahljahr 2024. Die Aussichten sind gut, wenn wir wieder lernen zu träumen.

Wahljahr in den USA, in der Europäischen Union, in Österreich. Die Angst geht um. Vor einer Wiederwahl Trumps, vor einem Bundeskanzler Kickl, vor einer autoritären Wende im Sinne Ungarns. Medien scheinen die ungünstigsten Szenarien mitunter herbeizuschreiben.

Die größte Gefahr für die Demokratie sind nicht rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, sondern Apathie und Lethargie einer schweigenden Mehrheit. Nach allen Umfragen gibt es in Österreich eine stabile Mehrheit für unser bewährtes System des demokratischen Rechtsstaats. Hosea Rathschiller hat vor wenigen Tagen in einem starken Text in der Presse die Argumente dargelegt, die für Zuversicht sprechen. Spitzenpolitiker der Europäischen Union haben ebenfalls in einem Gastkommentar im Standard zum 25-Jahr-Jubiläum der gemeinsamen Währung beschrieben, wie aus einem Traum ein Projekt und am Ende der Euro zur Wirklichkeit wurde. Das ist auch das Stichwort: ein Traum. Wir brauchen die Träume. Die Gründungsväter der Europäischen Union, der vor kurzem verstorbene legendäre Kommissionspräsident Jacques Delors: sie alle hatten Träume – niemand hätte sich unmittelbar nach dem Krieg ein Europa ohne Grenzen, mit gemeinsamer Währung, ohne Zölle und mit einem einheitlichen Universitätssystem und offenem Arbeitsmarkt vorstellen können.

Der neue SPÖ-Obmann Andreas Babler ist wohl unter anderem deshalb an die Spitze seiner Partei gelangt, weil er in seiner Bewerbungsrede von Träumen sprach, die Wirklichkeit geworden sind: Gemeindewohnungen, soziale Absicherung, 40-Stunden-Woche. Der Glaube an die Träume hat die Delegierten überzeugt.

Einer guten Zukunft des Landes stehen vor allem Resignation und Lethargie entgegen. Sobald wir alle, in unserem Umfeld, im Kleinen, zu handeln beginnen, sind unser aller Zukunftschancen wieder da. Der Machtanspruch der Gegner der Demokratie verlangt, dass wir uns deklarieren und dass wir uns beteiligen. Zuzusehen, neutral zu bleiben, sich zurückzuziehen, sich nicht einzumischen: das sind keine Optionen, wenn es um die Demokratie geht. Die starken Persönlichkeiten, die sich im Kampf um die Erhaltung von Demokratie und Rechtsstaat bereits bewiesen und klar positioniert haben, sind am politischen Feld. Andreas Babler wurde bereits genannt. Es ist wichtig, dass sich auch aus der Volkspartei mit Othmar Karas eine maßgebliche Persönlichkeit wieder für die staatstragende, verantwortungsvolle Rolle der konservativen Partei stark macht. Gute Politik entsteht nicht aus Angst und Ressentiment, sie entsteht aus den Träumen. In diesem Sinne: Gutes Neues Jahr!

Ist das wirklich ein Punkt für Sobotka?

 

Replik. Österreich ist ein Sonderfall, da ein politisches Organ an der Spitze der Staatsanwaltschaften steht und weisungsbefugt ist.

In einem an dieser Stelle erschienenen Gastkommentar („Wo Wolfgang Sobotka leider einen Punkt hat“) hat Christoph Kletzer vor der Gefahr einer die ganze Republik zusammenschießenden Staatsanwaltschaft gewarnt. Er begründet das u. a. mit der „Vernichtung der öffentlichen Person Straches“ und den „glücksritterlichen Anreizen“, weil der Chance auf historischen Ruhm in den Staatsanwaltschaften nur ein vernachlässigbares Risiko gegenüberstünde. Damit werden den Staatsanwaltschaften sehr deutlich sachfremde Motive bei Anklageerhebung, somit nicht weniger als die Missachtung wesentlicher rechtsstaatlicher Prinzipien des Strafverfahrens und der eigenen Berufspflichten, vorgeworfen. Sind diese Vorwürfe berechtigt?

Kletzers Beitrag stellt die reale Lage auf den Kopf. Ein Blick in internationale Evaluierungen, etwa die maßgebliche Einschätzung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco), belegt dies. Der letzte Bericht zu Österreich vom Dezember 2022 fordert mehr entschlossenere Korruptionsermittlungen und mehr (!) Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaften. Die österreichischen Staatsanwaltschaften verfügen nämlich nicht, wie der Text von Kletzer suggeriert, über besondere Freiheiten. Vielmehr ist Österreich insofern ein Sonderfall, als ein politisches Organ – Justizminister:in – an der Spitze der Staatsanwaltschaften steht und weisungsbefugt ist. Das Justizministerium entscheidet über Ermittlungen und zugleich auch über die Karrieren der Staatsanwält:innen. Die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Regierung widerspricht dem modernen Verständnis des demokratischen Rechtsstaats mit seinen Checks and Balances.

Die Argumentation Kletzers geht an Gesetzeslage und Praxis vorbei. Die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens aufzuklären (§ 2 Abs 1 StPO). Ermittlungsschritte, insbesondere alle Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder Telefonüberwachung unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Auch die Anklageschrift kann noch beim Oberlandesgericht beeinsprucht werden, das bei Stattgebung des Einspruchs das Verfahren einstellt. Dennoch hält Kletzer den Einspruch gegen die Anklageschrift ohne nähere Begründung für „letztlich zahnlos“. Beschuldigte, ob unbekannt oder mächtig, sind gut beraten, die vielen Rechtsmittel zu nutzen.

Die häufiger gewordenen Korruptionsermittlungen entsprechen dem europäischen Standard. Wir finden ganz ähnliche Szenarien in Italien, Frankreich, Israel oder Belgien; ähnliche Sachverhalte, ähnlich geführte Ermittlungen, eine ähnliche Litigation PR und Diffamierung von Staatsanwaltschaften durch Politiker:innen, die im Verdacht von Straftaten stehen.

Aktenvorlage verweigert

Grenzüberschreitungen hat es zuletzt tatsächlich gegeben, allerdings nicht vonseiten der Staatsanwaltschaften, sondern etwa vonseiten des Bundeskanzleramts oder Finanzministeriums, die gesetzlich vorgesehene Aktenvorlagen verweigerten. Der Beitrag von Kletzer hat einen wichtigen Punkt, der allerdings für alle Beschuldigten, nicht nur Politiker gilt: Nach einem Freispruch sollte es einen höheren Kostenersatz geben. Genau das ist im Budget 2024 vorgesehen.

Man sollte die Dinge beim Namen nennen: Österreich erlebt eine Vielzahl an Verdachtsfällen im Korruptionsbereich. Es gibt mit der WKStA eine nach internationalen Standards aufgestellte Strafverfolgungsbehörde, die ermittelt. Das tut dem betroffenen Politikfeld naturgemäß weh. Rechtsstaatliche Normalität.

Reaktionen an: debatte@diepresse.com

Die Autoren

Mag. Wilfried Embacher ist Rechtsanwalt in Wien

Dr. Oliver Scheiber ist Richter und Lehrbeauftragter an der Universität Wien und der Fachhochschule FH Wien der WKW.

Außergewöhnliches neues Mahnmal für Graz – Der Feuerwehrmann von Peter Roskaric

Die Demokratie geht meist dann unter, wenn die Mehrheit der Bevölkerung eine radikale Minderheit gewähren lässt. Diese Tatsache spiegelt sich im Mahnmal „Der Feuerwehrmann“, das Peter Roskaric für den Platz vor der Grazer Synagoge geschaffen hat. Es ist ein berührendes Mahnmal, klein, und doch so aussagekräftig. Heimo Halbrainer von der Uni Graz hat mich und andere im Rahmen eines Zeitgeschichteseminars darauf aufmerksam gemacht, vielen Dank dafür!

Am 7. November 2023 wurde das neue Mahnmal in Graz eingeweiht. Eine kleine Figur ist auf ein Verkehrszeichen aufgesetzt. Sie zeigt einen Feuerwehrmann, der Richtung Synagoge blickt. Das Mahnmal erinnert so an die Novemberpogrome. In jener Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannte die Grazer Synagoge nach einem Anschlag vollkommen nieder. Die anwesenden Feuerwehrleute sahen dem Brand untätig zu. Statt zu löschen achteten sie nur darauf, dass das Feuer nicht auf Nachbargebäude übergreift.

Peter Roskaric hat dieses Mahnmal im Rahmen eines Schüler:innenwettbewerbs vorgeschlagen. Eine ganz außergewöhnliche Idee für ein Erinnerungszeichen.

https://www.erinnern.at/themen/artikel/das-kunst-und-erinnerungsprojekts-der-feuerwehrmann-von-peter-roskaric

Zum Abschied von Werner Vogt

Foto: Walter Wobrazek/profil

Manche Menschen hinterlassen eine Lücke, die sich nicht schließen lässt. Werner Vogt zählt zu ihnen. Der Wiener Arzt, der viel Lebenslust in sich trug, fand gleichzeitig, dass es in dieser Welt sehr viel zu verbessern gibt. Zu diesen Verbesserungen hat er selbst viel, mehr als in einem Leben normalerweise zu schaffen ist, beigetragen. Über mehrere Jahrzehnte war Vogt eine laute Stimme im öffentlichen Diskurs Österreichs. Maßgeblich war sein Anteil daran, dass in den 1970er- und 1980er-Jahren endlich das Schweigen über die Zeit des Nationalsozialismus gebrochen wurde und die Aufarbeitung der Rolle Österreichs in der dunklen Zeit spät, aber doch beginnen konnte.

Am vergangenen Samstag ist Vogt im Alter von 85 Jahren verstorben.

 

„Mein Arztroman. Ein Lebensbericht“ heißt Vogts lesenswerte Autobiographie, die seinen Medizinerberuf in den Titel aufnimmt. Zum Arztberuf war Vogt über Umwege gekommen. 1938 in Tirol geboren absolvierte er zunächst die Lehrerausbildung und unterrichtete 1957 und 1958 in Vorarlberg. Von 1959 bis 1969 studierte er schließlich Medizin in Wien und begann dann 1969 als Facharzt für Unfallchirurgie am Lorenz Böhler Krankenhausder Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Wien – er blieb seinem Krankenhaus bis zur Pensionierung treu. Lange war er der Ärztesprecher des Spitals und mehrmals hat er um den Erhalt und die Unabhängigkeit seines Spitals gekämpft, Seite an Seite mit seinem Freund und Spitalschef Primarius Poigenfürst. Denn Vogt war zwar als Persönlichkeit stark, doch arbeitete er stets im Team, was wohl allein schon seiner Geselligkeit und seiner Lust am Gespräch und Austausch, auch seiner Neugierde,geschuldet war. Er widmete sich oft ernsten Themen, und doch war jede Zusammenarbeit mit ihm von Lebensfreude, Optimismus und Humor geprägt. Seine Stimme, einmal gehört, bleibt in Erinnerung.

 

Werner Vogt war ein Mann mit unzähligen Begabungen. Seine größte Begabung war wohl seine Sprachgewalt und Sprachgewandtheit. Seine schriftlichen Formulierungen waren präzise und messerscharf, seine Argumentationen von größter Schlüssigkeit und in der mündlichen Diskussion verfügte Vogt über eine seltene Verbindung von Intellekt, Schlagfertigkeit, Formulierungskunst und Humor. Sein Lächeln war oft schelmisch. Man wollte ihn in Konflikten nicht zum Gegner haben.

 

Und Konflikte gab es genug. Konflikte sind nötig, um die Dinge weiterzuentwickeln und die Welt besser zu machen, so hat es Vogt sinngemäß in einem Interview formuliert. Und bekannte sich zeitlebens dazu, dass ihn der Zorn über Missstände und die schlechten Lebensverhältnisse vieler Menschen antrieb. Schon früh trat Vogt im öffentlichen gesellschaftspolitischen Diskurs in Erscheinung.„Kritische Medizin“ nannte sich die Arbeitsgemeinschaft, die Vogt 1975 mit Kolleginnen und Kollegen gründete und die in den Folgejahren einerseits Missstände aufzeigte, andererseits Lösungsvorschläge unterbreitete. Denn das zeichnete Vogt aus: nie blieb es bei der Kritik, immer bot er Lösungen und zudem seine Unterstützung an.

 

Werner Vogt war im besten Sinn des Wortes querköpfig und unkorrumpierbar. Wo er Unrecht erkannte, da meldete sich Vogt zu Wort – kraftvoll und unbeugsam. Er dockte zwar öfter an Organisationen an, am CV in seiner Jugend, später an der SPÖ und an die Grünen. Die Zusammenarbeit zerbrach, wenn man ihn in faule Kompromisse zwingen oder seine Unabhängigkeit brechen wollte. Und nicht selten rief man ihn in der Not zu Hilfe; etwa nach dem großen Wiener Pflegeskandal im Altenheim Lainz. 2003 bestellte ihn die Wiener Gesundheitsstadträtin Pittermanni in einem geschickten Schachzug zum Wiener Pflegeobmann.

 

Werner Vogts Schwerpunkt lag in Österreich. Und dennoch engagierte er sich immer auch in internationalen Hilfsprojekten: ab 1981 in der medizinischen Unterstützung Nicaraguas, nach den politischen Umbrüchen 1989 dann im rumänischen Temesvar, anschließend im Kosovo im Auftrag internationaler Organisationen.

 

Werner Vogt war ein starker Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens, gleichzeitig auch Stimme der Zivilgesellschaft. Eng verbunden ist sein Name mit dem Sozialstaat-Volksbegehren, das er mitinitiiert hatte und das im Jahr 2000 von mehr als 700.000 Menschen unterzeichnet wurde. Wie kraftvoll die Rolle Vogts im öffentlichen Diskurs der 1970er- und 1980er-Jahre war ist heute schwer vorstellbar. Dank seiner Sprachgewandtheit war Vogt mehr als eine starke Stimme im öffentlichen Diskurs; er war ein Gigant, eine Naturgewalt im Dienst von mehr Gerechtigkeit und Menschlichkeit.

 

Als Vogts bedeutendste Leistung wird, wohl zu Recht, die Enttarnung des NS-Arztes Heinrich Grossin den 1970er-Jahren angeführt. Gross hatte als Arzt an den massenhaften Morden an Kindern und psychisch Kranken in der NS-Zeit in Wien mitgewirkt, war nichtsdestotrotz nach 1945 zum Primararzt und zum meistbeschäftigten Gerichtssachverständigen Österreichs aufgestiegen. Vogt thematisierte diese Unglaublichkeit 1979 öffentlichkeitswirksam, als er bei einem Kongress in Salzburg Gross aufgeforderte, nicht über die „Tötungsdelikte psychisch Kranker“, sondern besser über „Tötungsdelikten an psychisch Kranken“ zu referieren. Der darob entstandene Skandal mündete Jahre später in die überfällige Mordanklage gegen Heinrich Gross und führte kurzfristig zur Entlassung eines Opfers von Gross aus dem Gefängnis. Den viel zu spät aus dem Gefängnis entlassenen Mann, Friedrich Zawrel, begleitete Werner Vogt (gemeinsam mit anderen) am Weg zu einem der angesehensten Zeitzeugen Österreichs.

 

Unsere gemeinsame Bekanntschaft zu Friedrich Zawrel hat mich vor rund zwanzig Jahren mit Werner Vogt zusammengeführt. In Kenntnis seiner Texte habe ich der ersten Begegnung mit Ehrfurcht entgegengesehen – und habe einen der im persönlichen Umgang liebenswertesten und umsichtigsten, ja zärtlichsten Menschen kennengelernt, die mir begegnet sind. Den intensivsten Kontakt hatte ich mit Werner Vogt, als unser gemeinsamer Freund Friedrich Zawrel 2014 schwer erkrankt war. Zawrel rief mich zu sich, nie werde ich das Bild vergessen, als Vogt am Krankenbett saß und die Hand des Freundes hielt, streichelte. Einige Wochen später bereiteten wir das Begräbnis Zawrels vor, Werner Vogt und ich verbrachten Stunden mit dem Auswählen eines angemessenen Grabsteins und der richtigen Inschrift. Am 3.3.2015 hatten wir einen Termin in der Feuerhalle Simmering, außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Wir betraten die Halle durch einen Hintereingang, stießen dort auf Särge, in denen die Wiener Spitäler amputierte Gliedmaßen sammeln, die dann verbrannt werden. In der Minute mutierte Vogt zum Arzt, erzählte zu den Gliedmaßen passende Arztgeschichten, von seiner Kompetenz und seinem Humor getragen.

 

Der Mut zur öffentlichen Kritik, die strikte Orientierung des Handelns am gesellschaftlichen Wohl, die Zuwendung zu den Schwächsten – das ist es, was Werner Vogt auszeichnete und was die Gesellschaft heute vielleicht noch notwendiger braucht als in früheren Jahrzehnten. Die Republik hat die vielfachen Verdienste Werner Vogts 2015 gewürdigt. Im Juli 2015 regte ein Personenkreis die Würdigung Vogts an; und schon am 17. November desselben Jahres überreichte der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter Werner Vogt im Justizministerium das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

 

Werner Vogt gehörte zu den Menschen, für die man nach jeder neuen Begegnung noch mehr Respekt und noch mehr Zuneigung empfand. Man kann das nicht über Viele sagen.

 

Oliver Scheiber ist Richter und Publizist in Wien.

Von Werner Vogt:

Einatmen – Ausatmen: Der Mißstand als Norm, Europaverlag Wien 1991.

Reise in die Welt der Altenpflege: Ein kritisches Tagebuch, Edition Steinbauer, Wien 2005.

Mein Arztroman. Ein Lebensbericht, Edition Steinbauer, Wien 2013.

 

Österreichische Mediathek: Werner Vogt – der Fall Gross und andere Aufarbeitungen

https://www.mediathek.at/oesterreich-am-wort/suche/treffer/?pool=BWEB&uid=15859EEC-26C-000B8-00001300-1584DEB6&cHash=85ed1237a08fa72671d8355e2d1e3de5