Alle Beiträge von Oliver Scheiber

Gedanken zur Bekämpfung von Hate Crime

Die Beleidigung, Bloßstellung und
Verächtlichmachung von Menschen über social media ist ein zentrales
gesellschaftliches Problem. Trotz jahrelanger Diskussion gelingt es nicht, den
Opfern hier angemessen Unterstützung anzubieten. Das könnte daran liegen, dass sich
der Fokus der Politik und der Diskussion in der Regel auf den gesetzlichen
Rahmen richtet, während der Herangehens- und Arbeitsweise der Behörden wenig
Augenmerk geschenkt wird.

Neue Straftatbestände können helfen,
sicher. Zentral ist bei der Bekämpfung von Hate Crime (ob über social media oder in anderer Form) aber ein einfacher Zugang
zum Recht, der es Opfern von Hassangriffen erspart, sich am Ende als
Privatangeklagte vor Gericht verteidigen zu müssen. Dabei könnten Lösungen
recht einfach sein: so wie es jeder Handybetreiber macht, müsste der Staat
zentrale Anlaufstellen einrichten, ein Gassenlokal in jeder Landeshauptstadt,
am Schwedenplatz in Wien, am Hauptplatz in Graz und Linz, in der
Marie-Theresien-Straße in Innsbruck usw. Mit dem Schild
„Hassdelikte-Meldestelle“, mit einer einheitlich leicht zugänglichen Website
für Onlineeingaben und einer gemeinsamen kurzen Notrufnummer. Dazu eine
Infokampagne, damit die Meldestellen binnen Wochen einer breiten Öffentlichkeit
bekannt werden. Man weiß dann: wenn mir so etwas passiert, gehe ich zum
Schwedenplatz/Hauptplatz usw. In diesen Anlaufstellen sollten Polizeibeamte und
StaatsanwältInnen gemeinsam Dienst versehen, Informationen erteilen, rasch
Anträge/Anzeigen aufnehmen und für die Opfer kostenlose Prozessbegleitungen
(die muss man gesetzlich schaffen) für Zivil- und Strafverfahren organisieren.
Dolmetscher sollten, wenn nötig, über Video zugeschaltet werden, das bedeutet
heute technisch keinen großen Aufwand. Natürlich erfordert das ein Umdenken:
Staatsanwälte müssen ihre Büros verlassen und gemeinsam mit Polizeibeamten
diesen Dienst versehen – dafür ist wohl nicht einmal eine Gesetzesänderung
notwendig. Mit überschaubarem Ressourceneinsatz wäre rasch ein besserer Rechtsschutz herstellbar. Der einfache Rechtszugang ließe erwarten, dass
potenzielle Täter abgeschreckt werden und dass sich die Zahl der Delikte von
vornherein reduziert. Verbinden ließe sich das ganze mit bundesweit tätigen Spezialeinheiten in Polizei und Justiz, die den Überblick über diesen Bereich der kriminellen Szene in Österreich gewinnen und entsprechend geschult und sensibilisiert sind, insbesondere auch im Umgang mit Opfern.

Zwei Beispiele für die Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas

Zwei Beispiele zeigen, wie weit die vom
Rechtspopulismus betriebene Vergiftung des politischen und gesellschaftlichen
Klima in Europa fortgeschritten ist. In Niederösterreich wurden gestern zwei Asylwerber, einer aus Afghanistan,
der andere aus Somalia stammend, vom Vorwurf freisprochen, ein 15-jähriges
Mädchen vergewaltigt zu haben. In (sozialen) Medien ergoss sich darauf ein
Shitstorm über die Justiz. Der Freispruch sei unvertretbar und skandalös; eine ähnliche
Wortwahl fand der Vizekanzler. Aus der Landespolitik verlautete, den beiden
Männern werde die Grundversorgung gestrichen. Ich habe gestern mit einigen
sonst durchaus reflektierten Menschen über das Urteil gesprochen; der Gedanke,
dass junge männliche Asylwerber vom Vorwurf der Vergewaltigung eines
einheimischen Mädchens freigesprochen werden, oder dass sie gar unschuldig sein
könnten, scheint keine ernsthafte Möglichkeit mehr zu sein. Und es werden viele
Aspekte völlig unsachlich und undifferenziert durcheinander geworfen. Natürlich
sollte der Opferschutz in Österreich verbessert werden: es geht dabei nicht um
die Strafen, sondern um die Rahmenbedingungen im Verfahren. Es soll nicht drei,
vier, fünf Einvernahmen eines Opfers geben, sondern eine einzige, umsichtig und
professionell durchgeführte und mit Video dokumentierte; das Opfers soll auf ganz
einfache Weise Anzeige erstatten können, bestmöglich begleitet und geschützt
werden. Hier soll und muss im Interesse der Opfer viel verbessert werden. Und
umgekehrt dürfen wir die Rechte der Verdächtigen nicht über Bord werfen. Die
Unschuldsvermutung ist ein zentrales zivilisatorisches Element des
Strafverfahrens. Und es gibt gemeinsame Interessen von Verdächtigen und Opfern:
etwa die rasche Durchführung des Verfahrens, um die emotionale Belastung so
gering wie möglich zu halten. Bei der Diskussion über das Urteil wird auf
vieles vergessen: auf den zentralen Grundsatz, dass im Zweifel freizusprechen
ist. Der Freispruch bedeutet nicht, dass das Opfer nicht vergewaltigt wurde. Es
bedeutet nur, dass die Richter nicht völlig sicher waren. Dieser
Zweifelsgrundsatz gilt bei einer Vergewaltigung genau so wie bei einem Diebstahl
oder Betrugsverfahren. Wir können diesen Grundsatz nicht aufgeben. Es war im
Übrigen ein gemischter Senat aus Berufs- und Laienrichtern: es ist also auch
müßig, aus diesem Anlassfall heraus ein Berufs- oder Laienrichterbashing zu
betreiben. Und noch eines sollte man bedenken: keine Gruppe hat derzeit wohl
vor österreichischen Behörden einen schwereren Stand als junge männliche
Asylwerber. Diese Menschen sind stigmatisiert, sie haben es bei Wohnungs- und
Jobsuche schwerer als andere, und genau so bei Behördenverfahren. Dass sie in
einem Gerichtsverfahren unsachlich milde behandelt würden, ist absurd und lebensfremd.
Studien belegen, dass ausländische Verdächtige von der Justiz strenger
behandelt werden als österreichische Verdächtige.
Ähnlich instrumentalisiert wie das Strafverfahren in
Niederösterreich wurde der Mord an einer jüdischen Holocaust-Überlebenden in
Paris. Er wird zu einer weiteren Eskalation in der Hetze gegen Menschen
muslimischen Glaubens genutzt. Und natürlich gibt es einen wahren Kern: einen Antisemitismus, der von islamischen Staaten, Politikern,
Religionsführern genährt und betrieben wird; das ist genau so unerträglich wie
antisemistische Haltungen, die seit Jahrhunderten in Europa bestehen.
Jedenfalls: die Mehrheit der Menschen muslimischen Glaubens lebt friedlich in
Europa. Der Antisemitismus, der in Europa zur Ermordung von Millionen Juden
geführt hat, war genuin europäisch. Wir müssen jede Form von Antisemitismus und
Gewalttat und all ihre Ursachen ganz entschieden bekämpfen, ohne daraus so
plumpen Schlüssen wie der Ablehnung von ethnischen Gruppen, Religionen oder
Migration an sich nachzugeben.
Derzeit ist offenbar jeder Anlass gut, um Minderheiten
gegeneinander auszuspielen und auf schwache Gruppen einzuprügeln. Zu viele
Politiker und Medien lassen sich darauf ein. Wir wissen aus der Geschichte,
dass das ganz schnell ins Unheil für alle führt.

Vor sieben Jahren mit Kafka am Bezirksgericht Meidling: Josua Rösing, Mira König, Tino Hillebrand, Johanna Wolff, Konstantin Shklyar

Im Sommer 2011 hat der damalige Regiestudent Josua Rösing am Bezirksgericht Meidling mit großem Erfolg Kafka inszeniert. In einer Kooperation von Bezirksgericht und Max Reinhardt-Seminar konnten wir die dramatisierte Fassung der Verwandlung insgesamt sieben Mal in einem ausverkauften Saal zeigen. 
Dass da etwas Außergewöhnliches gelungen ist, war damals spürbar. Die Berufslaufbahnen der ProtagonistInnen bestätigen das: Tino Hillebrand wurde sehr rasch zum Ensemblemitglied des Burgtheaters. Johanna Wolff ist am Landestheater St. Pölten zu sehen und regelmäßig im Theater in der Drachengasse in Wien. 
Mira König hat am Bezirksgericht ein grandioses Bühnenbild geschaffen, nun tut sie das unter anderem am Deutschen Theater in Berlin. Josua Rösing hat zuletzt in Regensburg und St. Petersburg inszeniert, derzeit ist seine Inszenierung von Ferdinand Schmalz` schlammland gewalt am Deutschen Theater in Berlin zu sehen (nächste Aufführung am 24.1.2018).
Johanna Wolff, Tino Hillebrand am Bezirksgericht Meidling 2011/2012

Thorsten Hierse, Caner Sunar, Olga Wäscher, Sebastian Deufel;
Inszenierung: Josua Rösing, Bühgnebild von Mira König.
Deutsches Theater Berlin 2018, Foto: Arno Declair, Deutsches Theater.

Juridicum der Uni Wien zeigt Josef Schützenhöfers Gedenkbild für die Toten von Parndorf

Dekan Paul Oberhammer hat den Maler Josef Schützenhöfer eingeladen, das Bild „71“ im Foyer der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien auszustellen. Seit heute steht das Bild dort und wird bis Ende Jänner zu sehen sein. (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, an allen Werktagen frei zugänglich)

Das Bild erinnert an den Tod von 71 Flüchtlingen in einem LKW bei Parndorf im Burgenland im Sommer 2015. Es war zuvor im Kunsthaus Graz und im Wiener Justizpalast zu sehen.
Josef Schützenhöfer lebt überwiegend in Pöllau/Steiermark. Er hat viele Jahre in den USA verbracht. In den Jahren 2015/2016 war eine Werkschau am Bezirksgericht Meidling zu sehen, zu der ein Katalog erschienen ist 

Ausstellungseröffnung am 8.1.2018 – Dekan Paul Oberhammer, Josef Schützenhöfer

Ringvorlesung „Eine von Fünf“ in Wien – Bekämpfung familiärer Gewalt

Presseaussendung der Volksanwaltschaft:

Am 23.11.2017 fand die diesjährige Auftaktveranstaltung zur Ringvorlesung „Eine von Fünf“ in der Volksanwaltschaft statt. Im Rahmen der Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ luden die Volksanwaltschaft, die Medizinische Universität Wien und der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) auch heuer wieder ein, sich mit dem Thema Gewalt an Frauen eingehend auseinanderzusetzen.
Volksanwältin Brinek fordert Ende der Gewalt gegen Frauen
„Wir wollen gemeinsam mit Expertinnen und Experten die breite Öffentlichkeit für das Thema Gewalt an Frauen und Mädchen in Österreich sensibilisieren“, so Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. In Österreich ist bedauerlicherweise jede fünfte Frau einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. „Viel zu oft tragen Frauen ‚Blauschmuck‘“, zitiert Brinek aus einem Roman von Katharina Winkler, der die Gewalt und deren sichtbare Folgen eindrücklich schildert. „Mögen unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen, dass Schluss ist mit Blauschmucktragen“, führte Brinek aus.
„Viele Gewaltopfer schämen sich für die Gewalt, die ihnen angetan wird“, sagte Pamela Rendi-Wagner, die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in ihrer Eröffnungsrede und betonte die wichtige Rolle der Gewaltschutz- und Beratungseinrichtungen in Österreich. Neben Gewaltschutz ist die Gewaltprävention ein Thema, das Rendi-Wagner besonders am Herzen liegt: „Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem – es ist ein Täterproblem. Um Gewalt zu verhindern, müssen wir früh ansetzen und mit Burschen und Männern an ihrem Frauenbild arbeiten.“ So unterstützt das Frauenministerium beispielsweise Workshops, in denen an Schulen Burschen und junge Männer für Themen wie sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert und dazu angehalten werden, ihre Haltung zu Frauen und Mädchen zu hinterfragen. Gleichzeitig sollen auch Mädchen und junge Frauen gestärkt werden.
Bedenkliche Lücken beim Gewaltschutz
Grundsätzlich nehme Österreich mit seinen Gewaltschutzmaßnahmen bei der Überwindung von Gewalt an Frauen weltweit eine Vorreiterrolle ein, sagte Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser. Gleichzeitig bestünden aber nach wie vor bedenkliche Lücken, wie die jüngsten erschütternden Morde an Frauen und Kindern hierzulande sichtbar machten. Der Terror durch Gewalt in der Familie wird immer noch als „Privatsache“ abgetan und sogar bagatellisiert, so Rösslhumer. Fälle von Gewalt gegen Frauen müssen von der Strafjustiz ernster genommen werden. Einerseits sollte das Risiko einer bevorstehenden Gewalttat besser eingeschätzt und durch die Verhängung von Untersuchungshaft verringert werden. Andererseits muss sichergestellt werden, dass Täter bei geschlechtsspezifischen Gewalttaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dabei wies Rösslhumer auf die Bedeutung der Europaratskonvention zur Überwindung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) hin. „Diese Konvention ist ein beeindruckender Meilenstein der Frauenrechte: Als erstes verbindliches internationales Rechtsdokument, erkennt sie Gewalt an Frauen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung an.“ Die dringende Empfehlung des Europarats an Österreich lautet, verpflichtende Schulungen zum Thema Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in die Ausbildungen der angehenden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu integrieren.
Neben der Wegweisung des Gewalttäters unterstrich die Scheidungsanwältin Dr. Helene Klaar die Bedeutung des Gewaltschutzgesetzes als wichtigem Meilenstein. Auch wenn es Kritik gibt, dass Wegweisungen nun teilweise zu früh ausgesprochen würden, so sei es „besser, wenn jemand, der nicht gefährlich ist, zwei oder vier Wochen bei Verwandten oder der Mutter nächtigen muss, als es wird ein Gewalttäter zu wenig weggewiesen.“ Sie kritisierte insbesondere, dass Beziehungskonflikte noch immer als etwas stigmatisiert würden, dass einem vernunftbegabten Menschen gar nicht passieren kann.
Gesellschaftliches und behördliches Klima als entscheidender Faktor
Der Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling in Wien Dr. Oliver Scheiber ging in seiner Rede auf die Rolle der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein. Bei der Gewalt gegen Frauen erfolgen Anzeigen noch immer oft erst Jahre später, und nur ein kleiner Teil der Opfer könne sich überhaupt zu diesem Schritt überwinden. „Die Gesetze bieten ein gutes Instrumentarium gegen Gewalt vorzugehen und Täter anzuzeigen, trotzdem ist es für die Opfer nach wie vor schwer. Das liegt an verschiedenen Faktoren, aber insbesondere am gesellschaftlichen und behördlichen Klima“, so Scheiber. Außerdem dürfe man den historischen Kontext nicht außer Acht lassen: Das Frauenwahlrecht gibt es erst seit rund 100 Jahren, bis 1975 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Mannes weder Arbeiten noch ein Konto eröffnen, bis 1989 war die Vergewaltigung in der Ehe kein Straftatbestand. „Die heutige Generation der 50-Jährigen ist noch in einer Zeit aufgewachsen, in der es rechtmäßig war, Gewalt gegen Frauen und Kinder auszuüben“, resümiert Scheiber. Es herrscht nach wie vor ein Klima der Demütigung der Opfer. Daher müssten Aus- und Fortbildung weiter verbessert und an der Sensibilisierung gearbeitet werden. Um die Situation nachhaltig zu verändern, müsse auch die Situation des Täters mitbedacht werden. „Wir müssen vom Vergeltungsgedanken wegkommen und uns zu einem Präventionskonstrukt bewegen“, argumentiert Scheiber.
Die Lehrveranstaltungsleiterin der MedUni Wien Frau Prof. Berzlanovich wies abschließend nochmals auf das Leitthema der Ringvorlesung hin. Neben dem Opferschutz liege der Fokus eben auch auf der Täterarbeit. Unter dem Titel „Schrittweise – Wege aus der Gewalt“ werden an insgesamt sieben Vorlesungstagen beispielhaft die einzelnen Schritte einer betroffenen Ehefrau und Mutter von zwei Kindern auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben durch insgesamt 23 Vortragende verschiedener Berufsgruppen erörtert. Dabei wird die große Vielfalt von Betreuungsmöglichkeiten und wirksamen Unterstützungsangeboten für die Frau und deren Kinder durch diverse Hilfseinrichtungen aufgezeigt. Andererseits wird auch die Täterperspektive dargestellt und ausführlich diskutiert. Zum Abschluss wünschte sich Berzlanovich, dass in Zukunft „keine von fünf“ Frauen von Gewalt betroffen sein wird.
Sammelband zum Nachlesen
Am Ende der Auftaktveranstaltung stellte Volksanwältin Gertrude Brinek den neuen Sammelband „Eine von Fünf. Gewaltschutz für Frauen in allen Lebenslagen“ vor. Darin wurden alle Vorträge der Ringvorlesung 2016 zusammengefasst, um sie möglichst vielen Interessierten zugänglich zu machen. Zu den Autoren der Publikation zählen namhafte Expertinnen und Experten aus Ministerien, Universitäten, NGOs, Vereinen, der Volksanwaltschaft und aus der alltäglichen Praxis.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Mag.a Maria Rösslhumer – Verein Autonome Österr. Frauenhäuser, Dr. Oliver Scheiber – Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling/Wien, Dr.in Helene Klaar – Scheidungsanwältin, Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich – Lehrveranstaltungsleiterin, Zentrum für Gerichtsmedizin der MedUni Wien, Maria Stern – Künstlerin und Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek (v.l.n.r.).Bildnachweis: Volksanwaltschaft