Ausstellung boatpeople am Bezirksgericht Meidling

Demnächst am Bezirksgericht Meidling zu sehen: die Ausstellung boatpeople von  Markus Thums:


Viel ist die Rede von den Flüchtlingen, die versuchen, mit Booten
über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Der Fotograf Markus Thums zeigt
seine Ausstellung „Boatpeople“ mit 18 großflächigen Portraits von Männern,
denen die Flucht auf dem Boot über das Mittelmeer geglückt ist und die alle vom
Verein Ute Bock betreut werden, nun auch am Bezirksgericht Meidling. Die
eindrucksvolle Ausstellung wurde Ende Mai für einen Abend im WUK und vom 23.6.
bis 7.7.2015 im Amtshaus Wien-Neubau gezeigt.
Ausstellung
boatpeople am Bezirksgericht Meidling

14.
August bis 29. September 2015
jeweils werktags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
1120 Wien, Schönbrunner Strasse
222-228, Stiege 3, 5. Obergeschoß
U4 Meidling Hauptstrasse, Ausgang Ruckergasse


Vernissage:
Donnerstag, 13.August 2015, 18.00 Uhr
Der Eintritt ist frei. Von
jedem Bild wurde nur ein Abzug hergestellt. Die Portraits können erworben
werden, der Preis pro Portrait beträgt € 700,–. Der Reinerlös der
verkauften Portraits kommt dem Verein Ute Bock zugute.
Begleitveranstaltungen
zur Ausstellung:

13.August
2015, 18.00 Uhr:     Vernissage  mit Berichten von Flüchtlingen
22.September
2015, 18.00 Uhr  Aufnahme von Flüchtlingen in Österreich – best practice

29.September
2015, 18.00 Uhr: mit dem deutschen Bundesrichter und ZEIT-Autor Prof. Thomas Fischer


Anmeldung
zu allen Veranstaltungen erbeten jeweils per e-mail: bgmeidling.laedt.ein@gmail.com.

Bezirksgericht Meidling in Kooperation mit Markus Thums, dem Verein Ute Bock und dem Kunstverein Wien Alte Schmiede.
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RichterInnen und Politik

„RichterInnen als
Privatpersonen – Politisch sein und politisch handeln“

Gastbeitrag für das flatterblatt 1/2015 – Zeitschrift der RichteramtsanwärterInnen im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien

RichterInnen und
Politik, Justiz und Politik – in Österreich eine lange Geschichte von
Missverständnissen. In den 1960er und 1970er-Jahren war in Österreich für jede
Karriere im öffentlichen Dienst ein Parteibuch zwingend notwendig. Das war für
das öffentliche Leben insgesamt schädlich, im Zusammenhang mit der Justiz ist
es vielen besonders aufgestoßen. Die Richtervereinigung hat daher 1982 in ihren
„Salzburger Beschlüssen“ empfohlen, dass RichterInnen während des aktiven
Dienstes weder Parteimitgliedschaften haben noch parteipolitischen Betätigungen
nachgehen sollen. Diese Empfehlung hat sich zu einem heiligen Credo entwickelt
und  zu einer Entfremdung zwischen Justiz
und Politik geführt. Parteipolitik wurde mit Gesellschaftspolitik verwechselt;
die vermeintliche Neutralität war ein Trugschluss, da andere, intransparente
Mechanismen, Seilschaften, die Mitgliedschaft in Verbänden an ihre Stelle
traten. Die Inanspruchnahme parteipolitischer Interventionen für die Richterkarriere
bezeichnen die Salzburger Beschlüsse als sittenwidrig; an der Praxis hat dies
freilich bis heute nichts geändert. Hohe Justizfunktionen sind nach wie vor
politische Posten.
Rechtsprechung ist eine
hochpolitische Angelegenheit – daher sollten Richterinnen und Richter politisch
gebildet, politisch sensibel sein und ein politisches Bewusstsein haben. Egal
ob es darum geht, Instandhaltungskosten dem Mieter oder Vermieter aufzuerlegen,
eine Entscheidung in Wirtschaftsstrafsachen zu treffen oder die Adoption durch
Homosexuelle zuzulassen oder zu verbieten – die diesbezügliche
Rechtsprechungslinie ist immer eine gesellschaftspolitische Weichenstellung.
Der frühere Leiter der
WKStA, Walter Geyer, war eine Zeit lang Parlamentsabgeordneter für die Grünen.
Vor und nach seiner politischen Tätigkeit hat er die Arbeit als Staatsanwalt
erledigt, ohne je in den Geruch gekommen zu sein, seine politische Gesinnung
beeinflusse seine Arbeit. Grundsätzlich scheint mir daher in einem
transparenten Rahmen auch die zeitweise Übernahme eines politischen Amts denkbar,
wenn der Beruf davor und danach professionell, also neutral, ausgeübt
wird.    
Dennoch gibt es gute
Argumente dafür, dass sich RichterInnen besser einer Parteimitgliedschaft
enthalten. Für die Bevölkerung macht das die Neutralität und Unabhängigkeit der
Richterschaft glaubwürdiger. Umgekehrt ist es für alle verhängnisvoll, wenn
sich RichterInnen an gesellschaftspolitischen Diskussionen nicht beteiligen.
Denn so wie die Expertenmeinung von ÄrztInnen zum Gesundheitssystem für
Bevölkerung und Politik wichtig ist, so wertvoll sind auch die Berichte der
RichterInnenschaft über Erfahrungen in der Rechtsprechung. Um ein paar
Beispiele zu nennen: es ist wichtig, dass die RichterInnenschaft der
Öffentlichkeit berichtet, in welchem Ausmaß die Beschaffungskriminalität für
das Glücksspiel zunimmt. Es ist wichtig, dass RichterInnen aus ihrer Expertise
heraus Vorschläge zur Bekämpfung der Korruption unterbreiten – hätten sie das
früher gemacht, hätte Österreich nicht vor sieben, sondern vor bereits zwanzig
Jahren eine zentrale Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung erhalten.
Hätte die Richterschaft die Probleme des Maßnahmenvollzugs früher in die
politische Diskussion eingebracht (durch Gastkommentare in Tagesmedien oä),
wären Fehlentwicklungen vielleicht früher korrigiert worden.

Richter/Richterin zu
sein, heißt vor allem eine klare Haltung zu haben – das gilt auch für das
Privatleben. Die Justiz hat lange an Erstarrung und an zu wenig Diskussion zu
gelitten; ein zu viel an Diskussion und Lebhaftigkeit war nie ihr Problem.
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Eine Polizei, die das Vertrauen verspielt

Gastkommentar für den FALTER Nr. 14/2015 

(der nachstehende Text ist im FALTER in leicht gekürzter Form erschienen)


Aufgeklärte
Bürger einer Großstadt erwarten sich eine ebensolche Polizei. Der Weg dorthin
ist noch weit.

Der Falter hat in den letzten Wochen eine
Reihe von Fällen publik gemacht, in denen Misshandlungen durch die Polizei im
Raum stehen. Bereits vor zwei Jahren beschrieb der Falter den Fall von Mitat
Ünal, der bei einer Verkehrskontrolle den Alkotest verweigerte, Beamte
beschimpfte und festgenommen wurde – Ünal gibt an, von den Polizeibeamten
misshandelt worden zu sein. Er erlitt acht Knochenbrüche, das
Landesverwaltungsgericht hat eine „überschießende Gewaltanwendung“ durch die
Polizei festgestellt. Die Parallele zu dem kürzlich vom Falter aufgedeckten
Tankstellen-Fall besteht darin, dass an sich harmlose Meinungsverschiedenheiten
von Bürgern mit der Polizei damit enden, dass die Bürger schwer verletzt sind.

Während die Justiz zuletzt Fehler bei Ermittlungen
zu Misshandlungsvorwürfen zugestanden und diese ausdrücklich bedauert hat,
sendet die Polizei andere Signale aus. Die Innenministerin hat letzte Woche im
Parlament den Beamten ausdrücklich gedankt, die an einer kritisierten Festnahme
auf der Mariahilfer Straße beteiligt waren (der Fall weist, wie Amnesty-Chef
Patzelt feststellte, eher in die Richtung eines unprofessionellen als eines
rechtswidrigen Polizeihandelns). Vertreter der Wiener Polizei haben in den
letzten Wochen alle Vorwürfe gegen die Polizei bestritten; Bürger, die
Misshandlungen behaupten, werden durch die wiederholte Verwendung der Begriffe
„Verdächtiger“, „Beschuldigter“ stigmatisiert und heruntergesetzt. Die von den
Bürgern angezeigten Polizeibeamten werden umgekehrt natürlich nicht als
„Verdächtige“ bezeichnet – juristisch sind sie es.

Die Linie der Wiener Polizeispitze  ist unverständlich. Die Polizeiarbeit im
Gesamten ist in den letzten Jahren qualitativ deutlich besser geworden. In
Bereichen wie dem Schutz vor Gewalt in der Familie leistet die Polizei gerade
in Wien einen Topjob, der sich im internationalen Vergleich sehen lassen kann.
In Wien finden täglich tausende Kontrollen, Erhebungen, Festnahmen durch die
Polizei statt. Es ist unvermeidlich, dass es dabei auch zu Fehlverhalten kommt.
Viel spricht dafür, dass die Zahl der tatsächlichen Misshandlungen durch die
Polizei zurückgeht. Dass sie bei Null angelangt ist, wäre dagegen ein
weltweites Novum. Das Argument der Polizei, es habe im letzten Jahr keine
Verurteilung wegen einer polizeilichen Misshandlung gegeben, macht daher schon das
Problem deutlich: ganz offenkundig funktioniert die Verfolgung polizeilichen
Fehlverhaltens nicht. Zwar wurde die frühere, vom Europarat gerügte Praxis abgestellt, auf
Misshandlungsvorwürfe mit Verleumdungsanzeigen gegen Bürger zu reagieren. In
den letzten Jahren ist aber zu beobachten, dass die Polizei auf Vorwürfe mit
Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt oder gar wegen versuchten
Widerstands reagiert.
Wien entwickelt sich rasch zu einer
offenen, gut verwalteten Großstadt mit aufgeklärten, selbstbewussten Bürgern.
Der Magistrat kommuniziert offen und unkompliziert. Es scheint, dass die Polizeispitze diese Entwicklung nicht
mitgegangen ist und das von der Innenministerin vor zwei Jahren ausgerufene
Ziel, die Polizei zur größten Menschenrechtsorganisation des Landes zu machen,
aufgegeben hat. Sowohl im Zusammenhang mit Demonstrationen als auch
jetzt bei den Stellungnahmen zu Misshandlungsvorwürfen zeigt die Polizei einen
obrigkeitsstaatlichen, überheblichen Zugang. Konflikte mit Bürgern werden
eskaliert statt in Ruhe besprochen, Vorwürfe werden mit Gegenanzeigen beantwortet.
Die Verantwortlichen vermitteln den Eindruck, Beschwerden von Bürgern nicht
ernst zu nehmen. Wenn sich die Polizeiführung undifferenziert hinter Polizisten
stellt, gegen die schwere Vorwürfe erhoben werden, dann demotiviert das die
große Mehrheit der korrekt arbeitenden Beamten und schreckt auch davor ab,
intern Missstände aufzuzeigen. Ein Polizeibeamter wird es sich zwei Mal
überlegen einen prügelnden Kollegen anzuzeigen, wenn die Führung öffentlich
ständig verbreitet, derlei gäbe es in Wien gar nicht. Die Situation ist
insofern mit der Justizwache vergleichbar, wo in den letzten Jahren auch vor
allem jene Beamten versetzt oder gemobbt wurden, die Missstände aufgezeigt
haben. Justizminister Brandstetter hat auf diese Unkultur bereits mit internen
Reformmaßnahmen, unter anderem der Auflösung der Vollzugsdirektion, reagiert;
die Polizei versucht Strukturdefizite wegzureden.

Das Vertrauen der Bürger in die Polizei ist
ein hoher gesellschaftlicher Wert; die Polizei lebt von diesem Vertrauen. Die
Wiener Polizei übersieht, wie sie dieses Kapital in den letzten Jahren verspielt.
Die tägliche Flut von Presseaussendungen, mit der die Wiener Polizei jeden
aufgeklärten Diebstahl eines Parfumtesters berichtet, wird das Vertrauen nicht
zurückbringen. Eine moderne Verwaltung schafft anders Vertrauen: in Berlin ist
es selbstverständlich, dass Polizeibeamte auf der Uniform ihre Dienstnummer
oder ihren Namen tragen. Für Vertrauen und Transparenz sorgen auch Videoaufzeichnungen von Einvernahmen (wie im
angloamerikanischen Raum) und Helm- oder Knopflochkameras bei Einsätzen und
Amtshandlungen. All diese Instrumente schützen gleichzeitig die Polizei vor
ungerechtfertigten Anschuldigungen. Und warum soll sich nicht auch die Polizei
Evaluierungen ihrer Arbeit durch Fragebögen, die die Bürger ausfüllen,
unterziehen? An Universitäten und Schulen ist dies Alltag. Eine rechtsstaatlich
saubere Kontrolle der Polizei erfordert schließlich eine unabhängige,
spezialisierte Einrichtung, die ohne falsche Loyalitäten mit der nötigen
Distanz Ermittlungen führt.


Dr.
Oliver Scheiber ist Richter. Er gibt hier ausschließlich seine persönliche
Ansicht wieder.

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Trauerfeier für Friedrich Zawrel am 16. März 2015

Friedrich Zawrel war gern unter Menschen. Die Anerkennung und Wertschätzung, die er in den letzten Jahren erfahren hat, hat ihm viel Kraft gegeben. Er hätte sich gewünscht, dass viele Menschen zu seiner Trauerfeier am 16. März kommen.


Friedrich Zawrel


Inhaber des Goldenen Verdienstzeichens der Stadt WienBesitzer des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich


ist am Freitag, dem 20. Februar 2015, nach kurzer, schwerer Erkrankung,
im 86. Lebensjahr verstorben.

Die feierliche Verabschiedung findet am 


Montag, dem 16. März 2015, um 15 Uhr
in der Feuerhalle Wien-Simmering statt.



Die Urnenbeisetzung in einem Ehrengrab der Stadt Wien erfolgt im engen Freundeskreis.

Wir verlieren in Friedrich Zawrel einen außergewöhnlichen Menschen und Freund.
Seine Geradlinigkeit, seine Klugheit, sein Wissen und sein verschmitzter Humor
werden uns fehlen.

Sandra Feichtinger, William Franck, Josef Fraunbaum, Nikolaus Habjan,
Veronika Hofinger, Mira Kadric, Florian Klenk, Hannah Lessing, Susanne Roth,
Elisabeth Scharang, Oliver Scheiber, Pia Schölnberger, Johann Steinfeld, Werner Vogt

im Namen der Freundinnen und Freunde

sowie Peter Zawrel mit Clara Livia Schermer und Stella Maria Schermer


Status quo

Wer will
dass die Welt so bleibt wie sie ist
der will nicht dass sie bleibt

Erich Fried

Wir bitten, von Kranzspenden abzusehen. Spenden auf das Konto, IBAN: AT42 6000 0103 2020 7695 (ltd. Verabschiedung F. Zawrel), werden im Sinne des Verstorbenen für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge verwendet.
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Hypo-Untersuchungsausschuss startet mit Walter Pilgermair als Verfahrensrichter

Am 26. Februar tritt der Hypo-Unteruchungsausschuss zu seiner konstitutierenden Sitzung zusammen. Es handelt sich um den ersten parlamentarischen Untersuchungsaausschuss nach neuem, moderneren Regelwerk (vgl. dazu den Gastbeitrag für Die Presse).

Eine zentrale Neuerung bedeutet die Einführung eines Verfahrensrichters, dem eine wichtige Rolle im Untersuchungsausschuss zukommt. Der Verfahrensrichter hat das Recht, alle Auskunftspersnen noch vor den Ausschussmitgliedern zu befragen. Damit kann er die Befragungen atmosphärisch, inhaltlich und taktisch prägen. Zudem wird der Verfahrensrichter den Entwurf für den Ausschussbericht vorbereiten.

Wenige Tage vor dem Start des Ausschusses haben sich die Fraktionen auf Walter Pilgermair als Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss verständigt. Mit dieser Entscheidung tritt Walter Pilgermair ins Licht der Öffentlichkeit.
Und es ist nicht 
unwahrscheinlich, dass er noch von sich reden machen
wird. In der Justiz 
war Pilgermair bis zu seiner Pensionierung vor etwas mehr als einem Jahr jedenfalls eine der prägenden Persönlichkeiten. Der ausgewiesene
Strafrechtler (Richter, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt) hat 
sich früh auch der Justizverwaltung zugewandt. In der
Aus- und Fortbildung 
der österreichischen RichterInnen und
StaatsanwältInnen hat er 
in den letzten 30 Jahren Akzente gesetzt. Als
einer der Ersten hat 
Pilgermair erkannt, dass neben der juristischen
Fachschulung die 
Persönlichkeitsbildung im Fokus der Justizausbildung
stehen muss. Und als 
einer der Ersten hat er dazu externe Experten geholt
und auf 
interdisziplinäre Schulungen gesetzt. So entwickelte Pilgermair 2005 einen Justizmanagementlehrgang, der in Europa
seinesgleichen sucht. 
Konzipiert hat er diesen Lehrgang gemeinsam mit den Klagenfurter
Organisationswissenschaftlern 
Karin Lackner und Ewald Krainz. Daneben hat Pilgermair im Laufe der Jahre eine ganz Reihe von Seminarformaten ins
Leben gerufen, etwa 
die Kirchberger Gespräche, in denen die Justiz den
Dialog mit Politik, 
Gesellschaft und Medien sucht. 

Seine Offenheit und sein starker Wille zu Veränderung und Modernisierung haben Pilgermair auch Gegner eingebrachtGleichzeitig hat sich Pilgermair die Wertschätzung
der Justizminister 
der letzten Jahre erworben und die verdiente
Justizkarriere gemacht. Als 
Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck hatte er
zuletzt eine der 
höchsten Justizfunktionen inne. Und, nicht untypisch
für ihn, er – als 
Tiroler – führte an Stelle der offiziellen Bezeichnung Oberlandesgericht Innsbruck sogleich den Begriff Oberlandesgericht für Tirol und Vorarlberg ein und zeigte damit eine
Sensibilität, die ihn für 
politiknahe Tätigkeiten prädestiniert.

Mit seiner Fähigkeit zum Blick über den Tellerrand,
seiner Neugierde und Beharrlichkeit war Pilgermair ein logischer Kandidat
für den Job des Verfahrensrichters. Wer tiefer in seine Gedankenwelt
eintauchen will, sei auf den von Walter Pilgermair 2013 herausgebrachten Sammelband Wandel in der Justiz verwiesen.

Walter Pilgermair; Foto: apa

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