Allianz gegen die Gleichgültigkeit – Vorschläge zum Strafvollzug

Eine Gruppe unabhängiger ExpertInnen – Dr. Udo Jesionek, Präsident des Weißen Rings, ehem. Präsident des     Jugendgerichtshofs, Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger, Kinderpsychiater, Universität Wien, Dr. Oliver Scheiber, Jurist, Wien, Dr.in Alexia Stuefer, Rechtsanwältin, Mag. Klaus Schwertner, Geschäftsführer der Caritas Wien – präsentierte am 1. Juli 2013 in Wien Vorschläge zur Reform des Strafvollzugs und der Jugendgerichtsbarkeit in Österreich. Anlass waren in den letzten Wochen bekannt gewordene Gewaltexzesse in österreichischen Justizanstalten.

Foto: GRUENE (www.gruene.at)

Bericht Christine Kainz:
http://christine2.meinblog.at/?blogId=95894

Medienberichte:

Initiative für
Verbesserungen im Jugendstrafrecht und für Strafvollzugsreformen

Die InitiatorInnen fordern folgende Reformen im
Strafvollzug der Jugendlichen

und Erwachsenen:


1.) Wiedererrichtung eines Jugendgerichtshofs in
Wien und Schaffung von Jugendkompetenzzentren in den Ballungsräumen


Jugendgerichtsbarkeit erfordert besondere
Aufmerksamkeit und
Spezialisierung. Der Wiener Jugendgerichtshof,
der bis 2003 bestand, galt
weltweit als Vorzeigemodell. Die Statdt Wien
hatte Sozialarbeiter im
Nachbargebäude des Jugendgerichtshofs
konzentriert, die Kommunikationswege

waren kurz und vieles konnte kurzfristig
zwischen den involvierten

Berufsgruppen – RichterInnen, StaatsanwältInnen,
SozialarbeiterInnen,
BewährungshelferInnen, PsychologInnen,
PsychiaterInnen – besprochen werden.
Als eigenständige Justizeinheit konnte der
Jugendgerichtshof selbständig
Schwerpunkte entsprechend seinen Bedürfnissen
setzen. Der internationale
Vergleich zeigt, dass der Trend in Richtung von
Spezialgerichtshöfen für
Jugend- und Familienrecht geht. Die Schaffung
von Jugendkompetenzzentren in
den großen Ballungsräumen samt Schaffung eines,
neuen modernen
Jugendgerichts für Wien ermöglicht große
Qualitätssteigerungen.
2003 haben sich deutlich über 80% der Wiener
RichterInnen und Richter gegen
die Schließung des Jugendgerichtshofs
ausgesprochen – die zuletzt bekannt
gewordenen Missstände sind letztlich eine Folge
der geringeren
Aufmerksamkeit, die jugendlichen Straftätern
zuteil wird.



2.) Umsetzung von
Alternativen zur Untersuchungshaft bei Jugendlichen


Länder wie Schweden, die Schweiz oder Italien
leben seit Jahren sehr gut
mit alternativen Modellen zur Untersuchungshaft.
Die Unterbringung in


Wohngemeinschaften, Krisenstellen und bei
Pflegeeltern hat sich dort

bewährt. Sie vermeidet es, dass jugendliche
Verdächtige traum
atisiert und

durch das Zusammentreffen mit tatsächlich
schwerer kriminellen jugendlichen

und erwachsenen Häftlingen endgültig abrutschen.
Österreich hat eine

geringe Kriminalität und wenige jugendliche
Häftlinge – Alternativen zur

Untersuchungshaft könnten also sehr schnell
umgesetzt werden und der

finanzielle Aufwand dafür ist sehr überschaubar.


3.) Verstärkter Einsatz von PädagogInnen,
TherapeutInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen in den Justizanstalten.
Ausbau der Jugendgerichtshilfe.

Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,

PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin

oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von

Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne

sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich

dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich

JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch

müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und

PsychologInnen eingesetzt werden.

Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,

PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin

oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von

Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne

sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich

dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich

JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch

müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und

PsychologInnen eingesetzt werden.
Die Wiener
Jugendgerichtshilfe, die exzellente Arbeit leistet, muss personell und sachlich
umgehend aufgestockt werden.



4.) Ausreichende
Personalausstattung zur Verringerung der Einschlusszeiten und Ausbau der
Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten; Verbesserung der
Raumverhältnisse.

Haft an sich ist die schwerste Strafe, die unser
Rechtsordnung vorsieht. Sie darf nicht durch weitere Bewegungseinschränkungen
in der Justizanstalt verschärft werden. Überfüllte Hafträu
me, prekäre
Platzverhältnisse und lange Einschlusszeiten verursachen Frustration,
Aggression und Ohnmacht und sind für Übergriffe mitursächlich. Es müssen
daher
umgehend gesetzliche Regelungen der maximalen Einschlusszeiten geschaffen und
effizient überwacht werden. Dasselbe gilt für notwendige
Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist umgehend für genügend Hafträume zu sorgen,
um einen menschenwürdigen Vollzug sicherzustellen. Internationale Grundsätze
schreiben die Unterbringung in Einzelhafträumen vor.

5.) freiwillige gemeinnützige Arbeit als Ersatz
der kurzen Freiheitsstrafe (bis zu 6 Monaten)

Kürzere Freiheitsstrafen reissen Häftlinge aus
ihrer Lebenswelt und haben

nach Studien keinen sinnvollen erzieherischen
Wert. Sie sollten

ausländischen Beispielen folgend
durch freiwillige geminnützige Arbeiten
vermieden werden können.

6.)
Ausbau der Besuchsmöglichkeiten

Aus Personalmangel haben Untersuchungs- und
Strafhäftlinge in Österreich

nur wenige Besuchsmöglichkeiten. Dadurch reisst
der Kontakt zur Familie ab,

Beziehungen zerbrechen. Die Besuchsregelungen
müssten gesetzlich massiv

ausgeweitet werden, zudem wäre zu überlegen,
Mobiltelefone und Computer

generell zu erlauben. Das Internet bedeutet heute
eine zentrale

Kommunikations-, Informations- und
Bildungsquelle und ist für die spätere

Wiedereingliederung der Häftlinge in die
Gesellschaft wichtig.

Die ProponentInnen geben, soweit sie auch
Funktionen ausüben, ihre persönliche Meinung wieder.
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