Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


Text für die Tageszeitung DIE PRESSE – Printausgabe 24. Juli 2013

Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


OLIVER SCHEIBER (Die Presse)

Kein österreichisches Jugendamt kommt an den Standard der Expertise heran, die die Sozialarbeiter und Psychologen der Jugendgerichtshilfe geboten haben.

Sie war totgeglaubt, doch in der Diskussion um den Strafvollzug fiel zuletzt immer häufiger ihr Name, und das mit gutem Grund: die Wiener Jugendgerichtshilfe. Diese seit Jahrzehnten bewährte Einrichtung war einst Teil des Kompetenzzentrums Jugendgerichtshof. Psychologen und Sozialarbeiter unterstützten die Richter und Staatsanwälte in allen Strafverfahren gegen Wiener Jugendliche.
Die Jugendgerichtshilfe sprach mit den Jugendlichen und ihren Angehörigen, sie erhob das familiäre, schulische und berufliche Umfeld jugendlicher Verdächtiger und erstattete für den Gerichtsakt fachliche Stellungnahmen. Die Jugendgerichtshilfe beschrieb darin das Entwicklungspotenzial des Jugendlichen und unterbreitete konkrete Vorschläge zur Sanktion, zum Beispiel mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, mit gemeinnützigen Arbeiten, Probezeiten oder auch mit Freiheitsstrafen vorzugehen.

Breitere Entscheidungsbasis

Für Staatsanwaltschaft und Gericht waren und sind die Berichte der Jugendgerichtshilfe von großer Bedeutung: Sie verbreitern die Basis der gerichtlichen Entscheidung. Je mehr Richter und Staatsanwälte über einen straffälligen Jugendlichen wissen, umso treffsicherer fallen ihre Entscheidungen aus. Von großer Bedeutung sind die Gutachten der Jugendgerichtshilfe auch in bestimmten Pflegschaftsverfahren, etwa bei Kindesabnahmen.
Der Niedergang der Jugendgerichtshilfe begann mit der Auflösung des Wiener Jugendgerichtshofs durch Justizminister Böhmdorfer. Die Einrichtung wurde in den Folgejahren regelrecht an den Rand gedrängt.
Justizministerin Maria Berger dachte an eine Kehrtwende: Sie plante, die Wiener Jugendgerichtshilfe zu einer großen, bundesweit tätigen Gerichtshilfe auszubauen, die sowohl die Strafrichter als auch die Familienrichter unterstützen sollte. Dazu kam es nicht. Seit 1.Februar 2013 unterstützt immerhin eine eigene Familiengerichtshilfe die Familiengerichte. Für die Wiener Jugendgerichtshilfe arbeitete zuletzt aber nur mehr eine Handvoll hoch qualifizierter Sozialarbeiter und Psychologen – und lieferte mit lachhaft wenig Ressourcen die gewohnt exzellente Qualität. Kein österreichisches Jugendamt kommt an diesen Standard der Expertise heran.

Weckruf für die Politik

Die aktuelle Diskussion um den Strafvollzug sollte ein Weckruf an die Politik sein. Wer Jugendgerichtsbarkeit und Jugendstrafvollzug ernsthaft verbessern möchte ist gut beraten, die bestehende und bewährte Einrichtung der Wiener Jugendgerichtshilfe zu nutzen und angemessen auszustatten – dazu bräuchte es bloß ein gutes Dutzend Planstellen für den Wiener Raum und noch einmal so viele für das restliche Bundesgebiet.
Die Ausdehnung der Gerichtshilfe auch auf die Strafverfahren gegen Erwachsene würde einen Qualitätsschub für die Strafgerichtsbarkeit insgesamt bedeuten. In einem Land mit hoher Häftlingsquote im Verhältnis zur Kriminalitätsrate wäre hier jeder Euro weit besser investiert als in die angekündigten neuen Gefängnisbauten.

ZUR PERSON
Dr. Oliver Scheiber ist Vorsteher des Bezirksgerichts Wien-Meidling. Der Beitrag gibt seine persönliche Meinung wieder. Scheiber war im Büro der früheren Justizministerin Maria Berger tätig und ist Mitglied einer Gruppe namhafter Juristen, die als Allianz gegen die Gleichgültigkeit Reformen im Strafvollzug einfordern. [Fabry]
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.07.2013)
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