Text für DIE ZEIT Nr. 33/2013 vom 8.8.2013
Österreich hat zu viele Häftlinge und unterschätzt die
Einschränkungen des Freiheitsverlusts, findet der Richter Oliver Scheiber. Er
fordert gemeinsam mit einer Gruppe von Juristen radikale Reformen und
Alternativen zum Gefängnis.
Einschränkungen des Freiheitsverlusts, findet der Richter Oliver Scheiber. Er
fordert gemeinsam mit einer Gruppe von Juristen radikale Reformen und
Alternativen zum Gefängnis.
© Barbara Gindl/dpa
Bei einem vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser organisierten Expertengespräch im Juni 2013 schilderte ein Insider des Vollzugs die Gepflogenheiten in den Gefängnissen: Jugendlichen, die nach einer Vergewaltigung in der Haft Anzeige erstatten, wird binnen weniger Tage von Mithäftlingen gewaltsam das Wort „Quietschpuppe“ in die Haut eingeritzt. Der Code ist in Gefängnissen bekannt: Träger dieser Tätowierung sind als Verräter gebrandmarkt und laufen Gefahr, bei späteren Gefängnisaufenthalten wieder vergewaltigt oder sonstiger Gewalt ausgesetzt zu werden.
Die Haftzeit könnte dazu dienen, sich sozial weiterzuentwickeln
Im Strafvollzug werden die meisten Häftlinge nur verwahrt. Fehlende Arbeits- und Bewegungsmöglichkeiten führen zu zunehmender Aggression. Pädagogen und Sozialarbeiter wurden in den vergangenen dreißig Jahren aus den Justizanstalten gedrängt, zugunsten der Justizwache, die nun auch die Gefängnisverwaltung dominiert. So bestimmen Justizwachegewerkschaft und Budgetfragen das Konzept des Strafvollzugs mehr mit als Justizministerin und Fachexperten. Allein im letzten Jahr haben Volksanwaltschaft, eine EU-gestützte Studie und die Expertengruppe Allianz gegen die Gleichgültigkeit davor gewarnt, dass die Haftbedingungen vor allem bei Jugendlichen besorgniserregend und Reformen notwendig seien.
Diese Reformen könnten sich an der Schweiz und an Schweden orientieren. Beide Länder sind mit Österreich in ihrer Größe, Kriminalitätsrate und in ihrer gesellschaftlichen Struktur vergleichbar. Doch sie haben das klassische Haftmodell bei Jugendlichen in den letzten Jahren aufgegeben. Vor allem Wohngemeinschaften und gemeinnützige Arbeiten eignen sich zum Ersatz der Freiheitsstrafe.
Nach einem Ausbau dieser Alternativen würde eine Unterbringung Jugendlicher in Justizanstalten nur mehr eine sehr kleine Gruppe tatsächlich gefährlicher Gewalttäter betreffen. Doch auch diese verdienen einen Strafvollzug, der nicht aus reiner Verwahrung besteht, sondern zugleich eine positive Veränderung ihrer Persönlichkeit beabsichtigt. Beim Personal im Jugendstrafvollzug müssten vor allem Sozialarbeiter, Pädagogen und Therapeuten zum Einsatz kommen und nicht, wie derzeit, fast ausschließlich uniformiertes, bewaffnetes Sicherheitspersonal. Die Haftzeit könnte jugendlichen Häftlingen die Chance bieten, sich sozial und kommunikativ zu entwickeln. Das bedeutete mehr Besuchsmöglichkeiten für Familie und Freunde und kurze Einschlusszeiten während der Nachtstunden; es bedeutete mehr Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie ausgedehnt Gelegenheit, Sport zu betreiben.
Oft wird unterschätzt, welch dramatische Einschränkung der Freiheitsverlust für einen Menschen darstellt. Die Haft darf deshalb nicht mit weiteren Nebenstrafen versehen werden, welche die Jugendlichen von der Gesellschaft entkoppeln. Jugendliche Häftlinge benötigen etwa einen einfachen Internetzugang: Warum soll ein jugendlicher Häftling nicht (bei Tag und auch bei Nacht) am PC sitzen, wenn er will? Ein PC bietet die Möglichkeit, über Mail und Facebook zu kommunizieren, Informationen zu erhalten, Wissen zu erwerben – alles Grundrechte, die man während der Haftzeit nicht beschränken sollte.
In Österreich geht es um die Tat, in der Schweiz um den Täter
Jugendliche Straftäter haben zu wenig Rechtsschutz. Zwingend ist die anwaltliche Vertretung derzeit während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung wegen schwerer Delikte. Zukunftsweisend wäre eine zwingende und kostenfreie anwaltliche Vertretung für Jugendliche von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Ende der Strafhaft.
Jugendstrafvollzug und Jugendgerichtsbarkeit brauchen eine Mentalitätsänderung. In einem österreichischen Strafakt geht es zu 98 Prozent um die Anlasstat und zu zwei Prozent um den jugendlichen Täter. In einem Schweizer Strafakt geht es zu etwa einem Drittel um die Tat und zu zwei Drittel um den Täter. Während in Österreich also primär das Augenmerk darauf liegt, eine Tat zu sanktionieren, beschäftigt sich die Schweiz vor allem mit dem Täter und seiner schnellen Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Der internationale Vergleich zeigt, dass dort Qualität in Justiz und Strafvollzug entsteht, wo interdisziplinäre Teams mit kurzen Kommunikationswegen am Werk sind. Für eine solche Systemumstellung braucht es in Österreich Jugendkompetenzzentren, also eigene Jugendgerichte, in Wien und in den Ballungsräumen. Die herkömmliche Arbeitsweise, bei der Einzelpersonen ihre Papierakten zur Stellungnahme hin- und hersenden, fragmentarisiert die Verantwortung und verursacht eine lange Verfahrensdauer. Qualität entsteht so allerdings selten.
In der Korruptionsbekämpfung hat sich Österreich in den vergangenen fünf Jahren bereits umorientiert: mit einer speziellen Staatsanwaltschaft, Spezialausbildungen und interdisziplinären Teams. Das Konzept ist auf die Jugendgerichtsbarkeit und den Jugendstrafvollzug umlegbar. Die zuletzt ausgehungerte, exzellente Wiener Jugendgerichtshilfe bietet sich für eine Schlüsselrolle im Reformprozess an. Sobald Haft ein Thema wird, müssen sich interdisziplinäre Teams treffen, müssen Eltern, Schule, Jugendamt kurzfristig kontaktiert werden.
Die Justizministerin hat im Juli eine mögliche Trendwende im Strafvollzug eingeleitet. Mit der Leitung der aus der tagespolitischen Not geborenen Taskforce Jugend-U-Haft ist der erst vor Kurzem ernannten Sektionschef für den Strafvollzug Michael Schwanda betraut. Der hat die Gruppe interdisziplinär besetzt, Leiter von ausländischen Vorzeigeeinrichtungen genauso eingeladen wie kritische österreichische Experten – die Wiener Jugendanwältin Monika Pinterits oder die Richterin Beate Matschnig, die den Vergewaltigungsfall öffentlich gemacht hat. Doch die beharrenden Kräfte sind stark, und die Aufgabe der Taskforce ist mit der Jugend-U-Haft zu eng gefasst. Es scheint nicht entschieden, ob die aktuelle Krise ausgesessen oder zur Reform genutzt wird.
Wir überlassen Randgruppen allzu oft ihrem Schicksal: Das gilt für psychisch Kranke, straffällige Menschen, Unterstandslose und Flüchtlinge gleichermaßen.
Diese Gleichgültigkeit ist Gift für eine Gesellschaft, weil sie Solidarität auflöst. Die Aufmerksamkeit, welche die österreichischen Medien dem Strafvollzug in den letzten Wochen gewidmet haben, ist ein starkes Zeichen der Ermunterung.
Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder. Er ist ist Richter in Wien und Mitinitiator der Allianz gegen die Gleichgültigkeit, der unter anderem der frühere UN-Sonderbotschafter über die Folter Manfred Nowak angehört.)