Diversity – Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen

Text für die Fachzeitschrift juridikum Heft 2/2013 

Bericht über eine
Enquete an der Universität Wien am 3. Mai 2013
Justitia,  die  mit  verbundenen  Augen  Recht
spricht, um ohne Ansehen der
Person urteilen zu  können,  ist die Symbolfigur der unabhängigen Rechtsprechung.
Nicht nur
deshalb mutet es paradox an, dass blinden Menschen in Österreich bislang der
Zugang
zum 
Amt  der Richterin oder des Richters verwehrt ist. In den letzten zehn
Jahren wandten sich 
gleich  mehrere  junge Juristinnen, deren Berufswunsch Richterin sich
nicht erfüllte, an  die 
Medien und sensibilisierten auf diese Weise die Öffentlichkeit für
das Thema. Betroffen
sind freilich nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen;
ganz allgemein sind 
Menschen  mit besonderen Bedürfnissen im Personalstand der Justiz und
im Amt  der 
Richterin/des  Richters und der Staatsanwältin/des Staatsanwaltes
unterrepräsentiert. Diese  
mangelnde  Vielfalt  im  Personal  ist  nicht 
nur  aus  Sicht  des
Antidiskriminierungsrechts, sondern  
auch   im  Hinblick  auf  das  daraus 
resultierende  Defizit  an
Erfahrungen und Wissen innerhalb der Justiz bedauerlich.


Die   Gründe  dafür,  dass  es  Menschen 
mit  besonderen  Bedürfnissen  in
Österreich so schwer  haben,  einen Rechtsberuf zu ergreifen, sind vielfältig. Sie
liegen
zu
einem guten 
Teil  im  Bildungssystem.  Lange  Zeit  hat 
man  Menschen  mit  besonderen
Bedürfnissen im Schulsystem 
abgesondert  unterrichtet.  Das Prinzip der Inklusion hat sich
nur langsam durchgesetzt.   Auch   das  
Studienrecht   wurde   erst   spät 
angemessen
ausgestaltet. Nunmehr haben    Studierende   
jedoch    einen    Rechtsanspruch   
darauf,   dass 
Prüfungsmodalitäten angepasst werden,  wenn  das im Hinblick auf eine
körperliche Einschränkung notwendig
ist.


Diversity - Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen
Foto: Christine Kainz; vlnr: Helene Jarmer, Peter Resetarits, Oliver Scheiber,
Ludwig Bittner, Gerhard Jarosch, Werner Zinkl, Rupert Wolff


Im   Richterdienstgesetz   (vormals  RDG, 
nunmehr  RStDG)  war  lange  die
Diskriminierung behinderter 
Menschen  festgeschrieben.  Unter  den Voraussetzungen für die 
Ergreifung des  RichterInnenamts  nannte das Gesetz „die
uneingeschränkte persönliche, 
geistige und  fachliche Eignung sowie die körperliche Eignung“, woraus
allgemein der 
Ausschluss von Menschen mit besonderen Bedürfnissen abgeleitet wurde. Erst 2006
wurde 
durch    
das     Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz [1]
diese diskriminierende Norm 
beseitigt  und  fortan nur mehr auf die „uneingeschränkte persönliche
und fachliche Eignung“   abgestellt.   Bereits  
1996   war   der   Gleichheitssatz  
der
Bundesverfassung (Artikel  7)  um  folgenden Satz ergänzt worden: „Niemand darf
wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich dazu, 
die  Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen
in allen Bereichen 
des  täglichen Lebens zu gewährleisten“. Die Gesetzesmaterialien
zeigen, dass man damals ein
verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht schaffen wollte,
das vor dem  VfGH durchsetzbar
ist. Im Sinne dieser Verfassungsbestimmung sieht das
Behindertengleichstellungsgesetz die     
positive     Diskriminierung     behinderter    
Menschen vor.
Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, die EU-Grundrechte-Charta und die
UN-Behindertenkonvention,
all diese hochrangigen Regelwerke sichern die rechtliche Stellung von 
Menschen  mit  besonderen  Bedürfnissen  ab. Der Weg für
den einzelnen 
jungen Menschen, 
der  in  Österreich  einen  Rechtsberuf ergreifen will, ist
aber 
steinig geblieben.[2] Als Hindernisse für
den Berufszugang von Behinderten werden von offizieller
Seite die Unmittelbarkeit 
des  Verfahrens,  im Besonderen Lokalaugenscheine, und die
viele Stationen umfassende 
Ausbildung  genannt.  Bei  näherer Betrachtung wird rasch klar,
dass es  vor 
allem am Willen fehlt: so sind etwa das Arbeits- und Sozialgericht 
Wien sowie das   Bezirksgericht   Josefstadt  
nicht   barrierefrei   und   damit  für 
Rollstuhlbenutzer – Parteien wie  JuristInnen  –  nicht oder sehr schwer zugänglich.
Was den Bereich der
Justiz betrifft,  so  trat  neben die ablehnende Haltung der
Ministerialbürokratie 
bislang bedauerlicherweise auch die Ablehnung der Berufsvertretung der Richterinnen und der
Richter
und 
der  zuständigen Gewerkschaftssektion. In anderen europäischen Ländern 
hat sich  schon
lange eine zeitgemäße Haltung durchgesetzt: in Deutschland sind
rund 70 blinde Menschen als Richterinnen und Richter tätig.



Angesichts  dieser Ausgangsposition war es bereits ein starkes Signal,
dass
sich
die Vereinigungen
aller Rechtsberufe mit der Universität Wien zusammenfanden, um
anlässlich 
des 5. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen  gemeinsam  eine  Enquete  in 
der  Aula  am  Campus der
Universität Wien  zu  veranstalten.  Die rund zweistündige Tagung „Diversity
– Menschen
mit Behinderungen  in Rechtsberufen“ am 3. Mai 2013 lieferte eine Reihe
starker
Inputs. 

Am  Beginn  der Veranstaltung stand die Einspielung eines
Kurzportraits des
Generalstaatsanwalts von Paris, Francois Falletti, der, zu 100 % sehbehindert, ein Team von 360  Staatsanwältinnen  und  Staatsanwälten im Großraum Paris
dirigiert und
neben seiner Leitungsfunktion nach wie vor selbst im Gerichtssaal auftritt.

Petra  Bungart  ist  Richterin am Amtsgericht Duisburg. Sie
referierte über
ihre Arbeitssituation. Durch  die  heute  zur  Verfügung
stehenden technischen Hilfsmittel ist das 
Lesen und 
das  Bearbeiten  der  Akten  unkompliziert. 
Bungart  führt  aber auch 
überdurchschnittliche  viele Lokalaugenscheine durch. Was andere sehen,
ertastet sie 
mit dem Blindenstock, häufig lässt sie sich Sachverhaltsmerkmale von ihrem Assistenten oder
von
den
Parteien selbst beschreiben.

Alexander  Niederwimmer,  Polizeijurist  in 
Oberösterreich,  ist ebenfalls
blind. Er leitet häufig  Tatortkommissionen  und berichtete, ähnlich wie Bungart, dass
seine
Sachverhaltsaufnahmen in der Regel mehr
Zeit beanspruchen als bei Menschen ohne Sehbehinderungen,
dass sie aber wesentlich
präziser und detailgetreuer ausfallen.


Eine  zweite  Diskussionsrunde  beschäftigte  sich
schwerpunktmäßig mit dem 
Entschließungsantrag des Nationalrats vom Jänner 2013, mit dem ein Pilotprojekt für blinde Richter  angeregt  wurde.[3] 
Das  Parlament  fordert  einen Pilotversuch für
blinde Richterinnen 
und  Richter  am Bundesverwaltungsgericht, das im Jänner 2014 seinen 
Betrieb aufnehmen 
und  ab  dann  das  größte  österreichische 
Gericht  sein wird. 
Sektionschef Gerhard Hesse  vom  Verfassungsdienst  des 
Bundeskanzleramts zeigte sich für einen
solchen Pilotversuch  aufgeschlossen;  er sieht
einen Rechtsanspruch für behinderte 
Menschen auf  Zugang  zu den Rechtsberufen. Die Statements der
weiteren hochrangigen 
Vertreter aus Verwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Gesundheits-,
Justizministerium 
und Wissenschaft machten   Hoffnung,  dass  die  Tore 
der  Rechtsberufe  für  Menschen  mit 
besonderen Bedürfnissen   tatsächlich   bald  
aufgehen   könnten.   Beispielhaft  ein
Zwischenruf von 
Univ.  Prof.  Rechberger,  der  auf das Argument,
Österreich habe eben 
keine Kultur der  Integration behinderter Menschen in die Rechtsberufe, aus dem
Publikum 
meinte: dann 
müsse  man  diese Kultur eben schnell ändern. Mit ähnlichem Nachdruck 
forderte der  Präsident  des österreichischen Rechtsanwaltskammertags,
Rupert Wolff, 
die Rechte von  Menschen  mit  besonderen Bedürfnissen ein. Die Behindertensprecher von ÖVP und Grünen, Franz-Joseph Huainigg und Helene   Jarmer, kämpfen seit Jahren leidenschaftlich für  die  Öffnung der Rechtsberufe und legten bei der Enquete
ihre Position 
dar. Nicht zuletzt trug die scharfsinnige Moderation von Peter Resetarits zum
Gelingen 
der Veranstaltung und zum breiten Medienecho bei.

Soweit überschaubar, war es das erste Mal, dass die Berufsvereinigungen der RichterInnen, StaatsanwältInnen,  RechtsanwältInnen  und  NotarInnen 
gemeinsam  mit  der
Universität Wien zu einer Fachveranstaltung eingeladen hatten. Dass sie als Thema dafür die 
Öffnung  des  Berufszugangs  für  Menschen mit besonderen
Bedürfnissen
ausgewählt hatten und dass diese Tagung als erste juristische Fachveranstaltung
dieser
Art
zur Gänze
in  die Gebärdensprache gedolmetscht wurde, lässt hoffen, dass
Menschen mit
besonderen Bedürfnissen  künftig  auf  eine  aufgeschlossene 
Haltung der Rechtsberufe
treffen werden.  Universität  Wien und die Vereinigungen aller Rechtsberufe
fassten
in
der Enquete 
gemeinsame  Schlussfolgerungen,[4] in  denen sie
unter anderem fordern, dass
junge Menschen   mit   Behinderungen  ab  sofort 
ermuntert  werden  sollen,  die
rechtswissenschaftlichen Studien  
zu   inskribieren   und   die 
Ausbildung  zu  einem  Rechtsberuf
anzustreben.

Ermutigend
ist jedenfalls die Meldung, die bei Redaktionsschluss am 31.7.2013 einlangt:
Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer werden ab 1.1.2014 die ersten
blinden Personen in Österreich sein, die das Richteramt ausüben – am neuen
Bundesverwaltungsgericht. 


Dr.  Oliver  Scheiber  ist  Richter  in 
Wien  und  Lehrbeauftragter an der
Universität Wien. Er hat an
der Organisation der
Enquete mitgewirkt.


[2]
Scheiber, Wer ist hier blind? Falter 21/2007.
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Ari Rath

Es gehört zu den Verdiensten Werner Faymanns als Bundeskanzler, den 8. Mai als Tag der Befreiung benannt und gefeiert zu haben. 2013 war Ari Rath als Festredner ins Bundeskanzleramt geladen. Der Bundeskanzler hätte den Redner nicht besser wählen können: Ari Rath, legendärer Chefredakteur und Herausgeber der Jerusalem Post, war Mitarbeiter Ben Gurions, er beriet den ägyptischen Präsidenten Sadat genau so wie israelische Politiker oder Bruno Kreisky. Was für ein Gewinn für Wien, dass Rath in den letzten Jahren viel Zeit hier verbringt. Er lässt die Besucherinnen und Besucher vieler Veranstaltungen an seiner Erfahrung, seinem Humor und Esprit teilhaben. Dieser Tage ist Ari Rath vielerorts zu hören: vor zwei Tagen etwa im Haus der Europäischen Union in Wien, wo er aus seiner Autobiographie Ari heißt Löwe las; oder gestern im großartigen Cinema Paradiso in St. Pölten, in dem er den famosen Dokumentarfilm Die Porzellangassenbuben vorstellte. Zahlreiche weitere Termine stehen an. 
"Ich war ein Wasagassler. Ich bin 1934 bis 1938 in die B-Klasse desWasa-Gymnasiums gegangen, in die separate Judenklasse. Juden undChristen durften seit 1934 nicht mehr in die gleiche Klasse gehen."
foto: paul zsolnay verlag/l. hilzensauer

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Jugend ohne Knast

Text für DIE ZEIT Nr. 33/2013 vom 8.8.2013

Österreich hat zu viele Häftlinge und unterschätzt die
Einschränkungen des Freiheitsverlusts, findet der Richter Oliver Scheiber. Er
fordert gemeinsam mit einer Gruppe von Juristen radikale Reformen und
Alternativen zum Gefängnis.

Das "Graue Haus", die Justizanstalt Josefstadt in Wien

Das „Graue Haus“, die Justizanstalt Josefstadt in
Wien  

Die Vergewaltigung eines 14-jährigen Buben in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vor einigen Wochen sei kein Einzelfall, sagen Experten. Die Dunkelziffer sei enorm. Opfer sprechen oft erst lange nach ihrer Haftentlassung über das erlittene Leid – ein charakteristisches Phänomen auch für außerhalb von Haftanstalten begangene Delikte gegen die sexuelle Integrität.
Bei einem vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser organisierten Expertengespräch im Juni 2013 schilderte ein Insider des Vollzugs die Gepflogenheiten in den Gefängnissen: Jugendlichen, die nach einer Vergewaltigung in der Haft Anzeige erstatten, wird binnen weniger Tage von Mithäftlingen gewaltsam das Wort „Quietschpuppe“ in die Haut eingeritzt. Der Code ist in Gefängnissen bekannt: Träger dieser Tätowierung sind als Verräter gebrandmarkt und laufen Gefahr, bei späteren Gefängnisaufenthalten wieder vergewaltigt oder sonstiger Gewalt ausgesetzt zu werden.
Für die Politik ist der Strafvollzug seit dem Ende der Kreisky-Ära kein Thema mehr. Damals wurde das ehrgeizige Ziel der Resozialisierung verfolgt, heute ist diese Bestrebung zur leeren Worthülse verkommen. Die Justizanstalten sind überbelegt – obwohl die Kriminalität rückläufig ist. Brächte man die Häftlingszahlen auf ein Niveau, das in einem sinnvollen Verhältnis zur niedrigen Kriminalität stünde (also auf rund zwei Drittel der derzeit rund 9.000 Strafgefangenen), dann benötigte man weder Gefängnisneubauten noch zusätzliche Justizwachebeamte. Die aktuell hohen Häftlingszahlen sind erklärbar: Für einen Diebstahl von rund 3.000 Euro landet man mitunter ein paar Jahre im Gefängnis, wenn das Gericht Gewerbsmäßigkeit annimmt.
Die Haftzeit könnte dazu dienen, sich sozial weiterzuentwickeln
Im Strafvollzug werden die meisten Häftlinge nur verwahrt. Fehlende Arbeits- und Bewegungsmöglichkeiten führen zu zunehmender Aggression. Pädagogen und Sozialarbeiter wurden in den vergangenen dreißig Jahren aus den Justizanstalten gedrängt, zugunsten der Justizwache, die nun auch die Gefängnisverwaltung dominiert. So bestimmen Justizwachegewerkschaft und Budgetfragen das Konzept des Strafvollzugs mehr mit als Justizministerin und Fachexperten. Allein im letzten Jahr haben Volksanwaltschaft, eine EU-gestützte Studie und die Expertengruppe Allianz gegen die Gleichgültigkeit davor gewarnt, dass die Haftbedingungen vor allem bei Jugendlichen besorgniserregend und Reformen notwendig seien.
Diese Reformen könnten sich an der Schweiz und an Schweden orientieren. Beide Länder sind mit Österreich in ihrer Größe, Kriminalitätsrate und in ihrer gesellschaftlichen Struktur vergleichbar. Doch sie haben das klassische Haftmodell bei Jugendlichen in den letzten Jahren aufgegeben. Vor allem Wohngemeinschaften und gemeinnützige Arbeiten eignen sich zum Ersatz der Freiheitsstrafe.
Nach einem Ausbau dieser Alternativen würde eine Unterbringung Jugendlicher in Justizanstalten nur mehr eine sehr kleine Gruppe tatsächlich gefährlicher Gewalttäter betreffen. Doch auch diese verdienen einen Strafvollzug, der nicht aus reiner Verwahrung besteht, sondern zugleich eine positive Veränderung ihrer Persönlichkeit beabsichtigt. Beim Personal im Jugendstrafvollzug müssten vor allem Sozialarbeiter, Pädagogen und Therapeuten zum Einsatz kommen und nicht, wie derzeit, fast ausschließlich uniformiertes, bewaffnetes Sicherheitspersonal. Die Haftzeit könnte jugendlichen Häftlingen die Chance bieten, sich sozial und kommunikativ zu entwickeln. Das bedeutete mehr Besuchsmöglichkeiten für Familie und Freunde und kurze Einschlusszeiten während der Nachtstunden; es bedeutete mehr Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie ausgedehnt Gelegenheit, Sport zu betreiben.
Oft wird unterschätzt, welch dramatische Einschränkung der Freiheitsverlust für einen Menschen darstellt. Die Haft darf deshalb nicht mit weiteren Nebenstrafen versehen werden, welche die Jugendlichen von der Gesellschaft entkoppeln. Jugendliche Häftlinge benötigen etwa einen einfachen Internetzugang: Warum soll ein jugendlicher Häftling nicht (bei Tag und auch bei Nacht) am PC sitzen, wenn er will? Ein PC bietet die Möglichkeit, über Mail und Facebook zu kommunizieren, Informationen zu erhalten, Wissen zu erwerben – alles Grundrechte, die man während der Haftzeit nicht beschränken sollte.
In Österreich geht es um die Tat, in der Schweiz um den Täter
Jugendliche Straftäter haben zu wenig Rechtsschutz. Zwingend ist die anwaltliche Vertretung derzeit während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung wegen schwerer Delikte. Zukunftsweisend wäre eine zwingende und kostenfreie anwaltliche Vertretung für Jugendliche von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Ende der Strafhaft.
Jugendstrafvollzug und Jugendgerichtsbarkeit brauchen eine Mentalitätsänderung. In einem österreichischen Strafakt geht es zu 98 Prozent um die Anlasstat und zu zwei Prozent um den jugendlichen Täter. In einem Schweizer Strafakt geht es zu etwa einem Drittel um die Tat und zu zwei Drittel um den Täter. Während in Österreich also primär das Augenmerk darauf liegt, eine Tat zu sanktionieren, beschäftigt sich die Schweiz vor allem mit dem Täter und seiner schnellen Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Der internationale Vergleich zeigt, dass dort Qualität in Justiz und Strafvollzug entsteht, wo interdisziplinäre Teams mit kurzen Kommunikationswegen am Werk sind. Für eine solche Systemumstellung braucht es in Österreich Jugendkompetenzzentren, also eigene Jugendgerichte, in Wien und in den Ballungsräumen. Die herkömmliche Arbeitsweise, bei der Einzelpersonen ihre Papierakten zur Stellungnahme hin- und hersenden, fragmentarisiert die Verantwortung und verursacht eine lange Verfahrensdauer. Qualität entsteht so allerdings selten.
In der Korruptionsbekämpfung hat sich Österreich in den vergangenen fünf Jahren bereits umorientiert: mit einer speziellen Staatsanwaltschaft, Spezialausbildungen und interdisziplinären Teams. Das Konzept ist auf die Jugendgerichtsbarkeit und den Jugendstrafvollzug umlegbar. Die zuletzt ausgehungerte, exzellente Wiener Jugendgerichtshilfe bietet sich für eine Schlüsselrolle im Reformprozess an. Sobald Haft ein Thema wird, müssen sich interdisziplinäre Teams treffen, müssen Eltern, Schule, Jugendamt kurzfristig kontaktiert werden.

Die Justizministerin hat im Juli eine mögliche Trendwende im Strafvollzug eingeleitet. Mit der Leitung der aus der tagespolitischen Not geborenen Taskforce Jugend-U-Haft ist der erst vor Kurzem ernannten Sektionschef für den Strafvollzug Michael Schwanda betraut. Der hat die Gruppe interdisziplinär besetzt, Leiter von ausländischen Vorzeigeeinrichtungen genauso eingeladen wie kritische österreichische Experten – die Wiener Jugendanwältin Monika Pinterits oder die Richterin Beate Matschnig, die den Vergewaltigungsfall öffentlich gemacht hat. Doch die beharrenden Kräfte sind stark, und die Aufgabe der Taskforce ist mit der Jugend-U-Haft zu eng gefasst. Es scheint nicht entschieden, ob die aktuelle Krise ausgesessen oder zur Reform genutzt wird.
Wir überlassen Randgruppen allzu oft ihrem Schicksal: Das gilt für psychisch Kranke, straffällige Menschen, Unterstandslose und Flüchtlinge gleichermaßen.

Diese Gleichgültigkeit ist Gift für eine Gesellschaft, weil sie Solidarität auflöst. Die Aufmerksamkeit, welche die österreichischen Medien dem Strafvollzug in den letzten Wochen gewidmet haben, ist ein starkes Zeichen der Ermunterung.
Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder. Er ist ist Richter in Wien und Mitinitiator der Allianz gegen die Gleichgültigkeit, der unter anderem der frühere UN-Sonderbotschafter über die Folter Manfred Nowak angehört.)
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Historischer Schritt: Erstmals blinde Richter in Österreich

Für die österreichische Gerichtsbarkeit ist es ein historischer Schritt: am 1.1.2014 werden Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer die ersten blinden Menschen sein, die in Österreich Recht sprechen. Der Präsident des neuen Bundesverwaltungsgerichts Harald Perl präsentierte die beiden frisch ernannten Richter heute der Öffentlichkeit. Sie haben, so wie 78 weitere Juristinnen und Juristen, das Bewerbungsverfahren um die Richterstellen des neuen Gerichts erfolgreich durchlaufen.
Das für Straf- und Zivilgerichte zuständige Justizministerium vertritt eine ablehnende Haltung zum Einsatz blinder und sehbehinderter Menschen im Richterdienst. Erst vor wenigen Wochen haben die Vereinigungen der Rechtsberufe deshalb eine Enquete zum Thema veranstaltet und eine Öffnung des Berufszugangs gefordert. In Deutschland und Frankreich etwa sind blinde Menschen bei Gericht und Staatsanwaltschaft schon lange eine Selbstverständlichkeit.
Das neue Bundesverwaltungsgericht, das organisatorisch dem Bundeskanzleramt untersteht, zeigte von Beginn an Offenheit. Präsident Harald Perl ist es zu verdanken, dass binnen kürzester Zeit alte Bedenken überwunden und auch die Frage notwendiger technischer Unterstützung positiv erledigt werden konnte. Auf den angedachten Pilotversuch wird verzichtet, man startet mit einer sauberen Lösung: dem gleichberechtigten Zugang blinder Menschen zum Richteramt.
Alexander Niederwimmer, Asylgerichtshofpräsident Harald Perl und Gerhard Höllerer bei einer Pressekonferenz
Präsident Harald Perl (m.) mit den beiden Verwaltungsrichtern Alexander Niederwimmer (l.) und Gerhard Höllerer (r.) – Foto: Herbert Pfarrhofer (APA)




Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer im Interview:

Gerhard Höllerer im STANDARD-Interview (Printausgabe vom 19.8.2013)

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Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


Text für die Tageszeitung DIE PRESSE – Printausgabe 24. Juli 2013

Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


OLIVER SCHEIBER (Die Presse)

Kein österreichisches Jugendamt kommt an den Standard der Expertise heran, die die Sozialarbeiter und Psychologen der Jugendgerichtshilfe geboten haben.

Sie war totgeglaubt, doch in der Diskussion um den Strafvollzug fiel zuletzt immer häufiger ihr Name, und das mit gutem Grund: die Wiener Jugendgerichtshilfe. Diese seit Jahrzehnten bewährte Einrichtung war einst Teil des Kompetenzzentrums Jugendgerichtshof. Psychologen und Sozialarbeiter unterstützten die Richter und Staatsanwälte in allen Strafverfahren gegen Wiener Jugendliche.
Die Jugendgerichtshilfe sprach mit den Jugendlichen und ihren Angehörigen, sie erhob das familiäre, schulische und berufliche Umfeld jugendlicher Verdächtiger und erstattete für den Gerichtsakt fachliche Stellungnahmen. Die Jugendgerichtshilfe beschrieb darin das Entwicklungspotenzial des Jugendlichen und unterbreitete konkrete Vorschläge zur Sanktion, zum Beispiel mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, mit gemeinnützigen Arbeiten, Probezeiten oder auch mit Freiheitsstrafen vorzugehen.

Breitere Entscheidungsbasis

Für Staatsanwaltschaft und Gericht waren und sind die Berichte der Jugendgerichtshilfe von großer Bedeutung: Sie verbreitern die Basis der gerichtlichen Entscheidung. Je mehr Richter und Staatsanwälte über einen straffälligen Jugendlichen wissen, umso treffsicherer fallen ihre Entscheidungen aus. Von großer Bedeutung sind die Gutachten der Jugendgerichtshilfe auch in bestimmten Pflegschaftsverfahren, etwa bei Kindesabnahmen.
Der Niedergang der Jugendgerichtshilfe begann mit der Auflösung des Wiener Jugendgerichtshofs durch Justizminister Böhmdorfer. Die Einrichtung wurde in den Folgejahren regelrecht an den Rand gedrängt.
Justizministerin Maria Berger dachte an eine Kehrtwende: Sie plante, die Wiener Jugendgerichtshilfe zu einer großen, bundesweit tätigen Gerichtshilfe auszubauen, die sowohl die Strafrichter als auch die Familienrichter unterstützen sollte. Dazu kam es nicht. Seit 1.Februar 2013 unterstützt immerhin eine eigene Familiengerichtshilfe die Familiengerichte. Für die Wiener Jugendgerichtshilfe arbeitete zuletzt aber nur mehr eine Handvoll hoch qualifizierter Sozialarbeiter und Psychologen – und lieferte mit lachhaft wenig Ressourcen die gewohnt exzellente Qualität. Kein österreichisches Jugendamt kommt an diesen Standard der Expertise heran.

Weckruf für die Politik

Die aktuelle Diskussion um den Strafvollzug sollte ein Weckruf an die Politik sein. Wer Jugendgerichtsbarkeit und Jugendstrafvollzug ernsthaft verbessern möchte ist gut beraten, die bestehende und bewährte Einrichtung der Wiener Jugendgerichtshilfe zu nutzen und angemessen auszustatten – dazu bräuchte es bloß ein gutes Dutzend Planstellen für den Wiener Raum und noch einmal so viele für das restliche Bundesgebiet.
Die Ausdehnung der Gerichtshilfe auch auf die Strafverfahren gegen Erwachsene würde einen Qualitätsschub für die Strafgerichtsbarkeit insgesamt bedeuten. In einem Land mit hoher Häftlingsquote im Verhältnis zur Kriminalitätsrate wäre hier jeder Euro weit besser investiert als in die angekündigten neuen Gefängnisbauten.

ZUR PERSON
Dr. Oliver Scheiber ist Vorsteher des Bezirksgerichts Wien-Meidling. Der Beitrag gibt seine persönliche Meinung wieder. Scheiber war im Büro der früheren Justizministerin Maria Berger tätig und ist Mitglied einer Gruppe namhafter Juristen, die als Allianz gegen die Gleichgültigkeit Reformen im Strafvollzug einfordern. [Fabry]
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.07.2013)
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