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Missstand Maßnahme

Kommentar der Anderen für den Standard vom 21.12.2020

Ein banal klingendes Verhalten bringt eine psychisch kranke Frau in den Maßnahmenvollzug. Ihr Fall ist kein Einzelfall, sondern repräsentativ für die Zustände. Eine Reform des Maßnahmenvollzugs ist längst überfällig.

Oliver Scheiber

Maßnahmenvollzug bedeutet die zeitlich unbegrenzte Einweisung von psychisch kranken Menschen in eine Justizeinrichtung. Voraussetzung ist ein Anlassfall, ein strafbares Verhalten. Dieses Verhalten klingt in dem vom Falter jüngst öffentlich gemachten Fall von Brigitta P. banal. Die 63-jährigen Pensionistin leidet seit ihrer Jugend an paranoider Schizophrenie. Sie hat mehrere Selbstmordversuche hinter sich. Diesen Sommer litt sie unter der Einsamkeit infolge der Corona-Maßnahmen. Eines Abends ruft sie am Balkon: „Holt’s die Feuerwehr, holt’s die Rettung oder ich zünd das Papier an und dann brennt das ganze Haus. Papier brennt, Papier brennt. Ruft’s die Feuerwehr. Hilfe, Hilfe!“. Missstand Maßnahme weiterlesen