Jugend ohne Knast

Text für DIE ZEIT Nr. 33/2013 vom 8.8.2013

Österreich hat zu viele Häftlinge und unterschätzt die
Einschränkungen des Freiheitsverlusts, findet der Richter Oliver Scheiber. Er
fordert gemeinsam mit einer Gruppe von Juristen radikale Reformen und
Alternativen zum Gefängnis.

Das "Graue Haus", die Justizanstalt Josefstadt in Wien

Das „Graue Haus“, die Justizanstalt Josefstadt in
Wien  

Die Vergewaltigung eines 14-jährigen Buben in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vor einigen Wochen sei kein Einzelfall, sagen Experten. Die Dunkelziffer sei enorm. Opfer sprechen oft erst lange nach ihrer Haftentlassung über das erlittene Leid – ein charakteristisches Phänomen auch für außerhalb von Haftanstalten begangene Delikte gegen die sexuelle Integrität.
Bei einem vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser organisierten Expertengespräch im Juni 2013 schilderte ein Insider des Vollzugs die Gepflogenheiten in den Gefängnissen: Jugendlichen, die nach einer Vergewaltigung in der Haft Anzeige erstatten, wird binnen weniger Tage von Mithäftlingen gewaltsam das Wort „Quietschpuppe“ in die Haut eingeritzt. Der Code ist in Gefängnissen bekannt: Träger dieser Tätowierung sind als Verräter gebrandmarkt und laufen Gefahr, bei späteren Gefängnisaufenthalten wieder vergewaltigt oder sonstiger Gewalt ausgesetzt zu werden.
Für die Politik ist der Strafvollzug seit dem Ende der Kreisky-Ära kein Thema mehr. Damals wurde das ehrgeizige Ziel der Resozialisierung verfolgt, heute ist diese Bestrebung zur leeren Worthülse verkommen. Die Justizanstalten sind überbelegt – obwohl die Kriminalität rückläufig ist. Brächte man die Häftlingszahlen auf ein Niveau, das in einem sinnvollen Verhältnis zur niedrigen Kriminalität stünde (also auf rund zwei Drittel der derzeit rund 9.000 Strafgefangenen), dann benötigte man weder Gefängnisneubauten noch zusätzliche Justizwachebeamte. Die aktuell hohen Häftlingszahlen sind erklärbar: Für einen Diebstahl von rund 3.000 Euro landet man mitunter ein paar Jahre im Gefängnis, wenn das Gericht Gewerbsmäßigkeit annimmt.
Die Haftzeit könnte dazu dienen, sich sozial weiterzuentwickeln
Im Strafvollzug werden die meisten Häftlinge nur verwahrt. Fehlende Arbeits- und Bewegungsmöglichkeiten führen zu zunehmender Aggression. Pädagogen und Sozialarbeiter wurden in den vergangenen dreißig Jahren aus den Justizanstalten gedrängt, zugunsten der Justizwache, die nun auch die Gefängnisverwaltung dominiert. So bestimmen Justizwachegewerkschaft und Budgetfragen das Konzept des Strafvollzugs mehr mit als Justizministerin und Fachexperten. Allein im letzten Jahr haben Volksanwaltschaft, eine EU-gestützte Studie und die Expertengruppe Allianz gegen die Gleichgültigkeit davor gewarnt, dass die Haftbedingungen vor allem bei Jugendlichen besorgniserregend und Reformen notwendig seien.
Diese Reformen könnten sich an der Schweiz und an Schweden orientieren. Beide Länder sind mit Österreich in ihrer Größe, Kriminalitätsrate und in ihrer gesellschaftlichen Struktur vergleichbar. Doch sie haben das klassische Haftmodell bei Jugendlichen in den letzten Jahren aufgegeben. Vor allem Wohngemeinschaften und gemeinnützige Arbeiten eignen sich zum Ersatz der Freiheitsstrafe.
Nach einem Ausbau dieser Alternativen würde eine Unterbringung Jugendlicher in Justizanstalten nur mehr eine sehr kleine Gruppe tatsächlich gefährlicher Gewalttäter betreffen. Doch auch diese verdienen einen Strafvollzug, der nicht aus reiner Verwahrung besteht, sondern zugleich eine positive Veränderung ihrer Persönlichkeit beabsichtigt. Beim Personal im Jugendstrafvollzug müssten vor allem Sozialarbeiter, Pädagogen und Therapeuten zum Einsatz kommen und nicht, wie derzeit, fast ausschließlich uniformiertes, bewaffnetes Sicherheitspersonal. Die Haftzeit könnte jugendlichen Häftlingen die Chance bieten, sich sozial und kommunikativ zu entwickeln. Das bedeutete mehr Besuchsmöglichkeiten für Familie und Freunde und kurze Einschlusszeiten während der Nachtstunden; es bedeutete mehr Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie ausgedehnt Gelegenheit, Sport zu betreiben.
Oft wird unterschätzt, welch dramatische Einschränkung der Freiheitsverlust für einen Menschen darstellt. Die Haft darf deshalb nicht mit weiteren Nebenstrafen versehen werden, welche die Jugendlichen von der Gesellschaft entkoppeln. Jugendliche Häftlinge benötigen etwa einen einfachen Internetzugang: Warum soll ein jugendlicher Häftling nicht (bei Tag und auch bei Nacht) am PC sitzen, wenn er will? Ein PC bietet die Möglichkeit, über Mail und Facebook zu kommunizieren, Informationen zu erhalten, Wissen zu erwerben – alles Grundrechte, die man während der Haftzeit nicht beschränken sollte.
In Österreich geht es um die Tat, in der Schweiz um den Täter
Jugendliche Straftäter haben zu wenig Rechtsschutz. Zwingend ist die anwaltliche Vertretung derzeit während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung wegen schwerer Delikte. Zukunftsweisend wäre eine zwingende und kostenfreie anwaltliche Vertretung für Jugendliche von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Ende der Strafhaft.
Jugendstrafvollzug und Jugendgerichtsbarkeit brauchen eine Mentalitätsänderung. In einem österreichischen Strafakt geht es zu 98 Prozent um die Anlasstat und zu zwei Prozent um den jugendlichen Täter. In einem Schweizer Strafakt geht es zu etwa einem Drittel um die Tat und zu zwei Drittel um den Täter. Während in Österreich also primär das Augenmerk darauf liegt, eine Tat zu sanktionieren, beschäftigt sich die Schweiz vor allem mit dem Täter und seiner schnellen Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Der internationale Vergleich zeigt, dass dort Qualität in Justiz und Strafvollzug entsteht, wo interdisziplinäre Teams mit kurzen Kommunikationswegen am Werk sind. Für eine solche Systemumstellung braucht es in Österreich Jugendkompetenzzentren, also eigene Jugendgerichte, in Wien und in den Ballungsräumen. Die herkömmliche Arbeitsweise, bei der Einzelpersonen ihre Papierakten zur Stellungnahme hin- und hersenden, fragmentarisiert die Verantwortung und verursacht eine lange Verfahrensdauer. Qualität entsteht so allerdings selten.
In der Korruptionsbekämpfung hat sich Österreich in den vergangenen fünf Jahren bereits umorientiert: mit einer speziellen Staatsanwaltschaft, Spezialausbildungen und interdisziplinären Teams. Das Konzept ist auf die Jugendgerichtsbarkeit und den Jugendstrafvollzug umlegbar. Die zuletzt ausgehungerte, exzellente Wiener Jugendgerichtshilfe bietet sich für eine Schlüsselrolle im Reformprozess an. Sobald Haft ein Thema wird, müssen sich interdisziplinäre Teams treffen, müssen Eltern, Schule, Jugendamt kurzfristig kontaktiert werden.

Die Justizministerin hat im Juli eine mögliche Trendwende im Strafvollzug eingeleitet. Mit der Leitung der aus der tagespolitischen Not geborenen Taskforce Jugend-U-Haft ist der erst vor Kurzem ernannten Sektionschef für den Strafvollzug Michael Schwanda betraut. Der hat die Gruppe interdisziplinär besetzt, Leiter von ausländischen Vorzeigeeinrichtungen genauso eingeladen wie kritische österreichische Experten – die Wiener Jugendanwältin Monika Pinterits oder die Richterin Beate Matschnig, die den Vergewaltigungsfall öffentlich gemacht hat. Doch die beharrenden Kräfte sind stark, und die Aufgabe der Taskforce ist mit der Jugend-U-Haft zu eng gefasst. Es scheint nicht entschieden, ob die aktuelle Krise ausgesessen oder zur Reform genutzt wird.
Wir überlassen Randgruppen allzu oft ihrem Schicksal: Das gilt für psychisch Kranke, straffällige Menschen, Unterstandslose und Flüchtlinge gleichermaßen.

Diese Gleichgültigkeit ist Gift für eine Gesellschaft, weil sie Solidarität auflöst. Die Aufmerksamkeit, welche die österreichischen Medien dem Strafvollzug in den letzten Wochen gewidmet haben, ist ein starkes Zeichen der Ermunterung.
Der Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder. Er ist ist Richter in Wien und Mitinitiator der Allianz gegen die Gleichgültigkeit, der unter anderem der frühere UN-Sonderbotschafter über die Folter Manfred Nowak angehört.)
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Historischer Schritt: Erstmals blinde Richter in Österreich

Für die österreichische Gerichtsbarkeit ist es ein historischer Schritt: am 1.1.2014 werden Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer die ersten blinden Menschen sein, die in Österreich Recht sprechen. Der Präsident des neuen Bundesverwaltungsgerichts Harald Perl präsentierte die beiden frisch ernannten Richter heute der Öffentlichkeit. Sie haben, so wie 78 weitere Juristinnen und Juristen, das Bewerbungsverfahren um die Richterstellen des neuen Gerichts erfolgreich durchlaufen.
Das für Straf- und Zivilgerichte zuständige Justizministerium vertritt eine ablehnende Haltung zum Einsatz blinder und sehbehinderter Menschen im Richterdienst. Erst vor wenigen Wochen haben die Vereinigungen der Rechtsberufe deshalb eine Enquete zum Thema veranstaltet und eine Öffnung des Berufszugangs gefordert. In Deutschland und Frankreich etwa sind blinde Menschen bei Gericht und Staatsanwaltschaft schon lange eine Selbstverständlichkeit.
Das neue Bundesverwaltungsgericht, das organisatorisch dem Bundeskanzleramt untersteht, zeigte von Beginn an Offenheit. Präsident Harald Perl ist es zu verdanken, dass binnen kürzester Zeit alte Bedenken überwunden und auch die Frage notwendiger technischer Unterstützung positiv erledigt werden konnte. Auf den angedachten Pilotversuch wird verzichtet, man startet mit einer sauberen Lösung: dem gleichberechtigten Zugang blinder Menschen zum Richteramt.
Alexander Niederwimmer, Asylgerichtshofpräsident Harald Perl und Gerhard Höllerer bei einer Pressekonferenz
Präsident Harald Perl (m.) mit den beiden Verwaltungsrichtern Alexander Niederwimmer (l.) und Gerhard Höllerer (r.) – Foto: Herbert Pfarrhofer (APA)




Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer im Interview:

Gerhard Höllerer im STANDARD-Interview (Printausgabe vom 19.8.2013)

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Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


Text für die Tageszeitung DIE PRESSE – Printausgabe 24. Juli 2013

Vom ungeliebten Kind zum Retter in der Not: Die Wiener Jugendgerichtshilfe


OLIVER SCHEIBER (Die Presse)

Kein österreichisches Jugendamt kommt an den Standard der Expertise heran, die die Sozialarbeiter und Psychologen der Jugendgerichtshilfe geboten haben.

Sie war totgeglaubt, doch in der Diskussion um den Strafvollzug fiel zuletzt immer häufiger ihr Name, und das mit gutem Grund: die Wiener Jugendgerichtshilfe. Diese seit Jahrzehnten bewährte Einrichtung war einst Teil des Kompetenzzentrums Jugendgerichtshof. Psychologen und Sozialarbeiter unterstützten die Richter und Staatsanwälte in allen Strafverfahren gegen Wiener Jugendliche.
Die Jugendgerichtshilfe sprach mit den Jugendlichen und ihren Angehörigen, sie erhob das familiäre, schulische und berufliche Umfeld jugendlicher Verdächtiger und erstattete für den Gerichtsakt fachliche Stellungnahmen. Die Jugendgerichtshilfe beschrieb darin das Entwicklungspotenzial des Jugendlichen und unterbreitete konkrete Vorschläge zur Sanktion, zum Beispiel mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, mit gemeinnützigen Arbeiten, Probezeiten oder auch mit Freiheitsstrafen vorzugehen.

Breitere Entscheidungsbasis

Für Staatsanwaltschaft und Gericht waren und sind die Berichte der Jugendgerichtshilfe von großer Bedeutung: Sie verbreitern die Basis der gerichtlichen Entscheidung. Je mehr Richter und Staatsanwälte über einen straffälligen Jugendlichen wissen, umso treffsicherer fallen ihre Entscheidungen aus. Von großer Bedeutung sind die Gutachten der Jugendgerichtshilfe auch in bestimmten Pflegschaftsverfahren, etwa bei Kindesabnahmen.
Der Niedergang der Jugendgerichtshilfe begann mit der Auflösung des Wiener Jugendgerichtshofs durch Justizminister Böhmdorfer. Die Einrichtung wurde in den Folgejahren regelrecht an den Rand gedrängt.
Justizministerin Maria Berger dachte an eine Kehrtwende: Sie plante, die Wiener Jugendgerichtshilfe zu einer großen, bundesweit tätigen Gerichtshilfe auszubauen, die sowohl die Strafrichter als auch die Familienrichter unterstützen sollte. Dazu kam es nicht. Seit 1.Februar 2013 unterstützt immerhin eine eigene Familiengerichtshilfe die Familiengerichte. Für die Wiener Jugendgerichtshilfe arbeitete zuletzt aber nur mehr eine Handvoll hoch qualifizierter Sozialarbeiter und Psychologen – und lieferte mit lachhaft wenig Ressourcen die gewohnt exzellente Qualität. Kein österreichisches Jugendamt kommt an diesen Standard der Expertise heran.

Weckruf für die Politik

Die aktuelle Diskussion um den Strafvollzug sollte ein Weckruf an die Politik sein. Wer Jugendgerichtsbarkeit und Jugendstrafvollzug ernsthaft verbessern möchte ist gut beraten, die bestehende und bewährte Einrichtung der Wiener Jugendgerichtshilfe zu nutzen und angemessen auszustatten – dazu bräuchte es bloß ein gutes Dutzend Planstellen für den Wiener Raum und noch einmal so viele für das restliche Bundesgebiet.
Die Ausdehnung der Gerichtshilfe auch auf die Strafverfahren gegen Erwachsene würde einen Qualitätsschub für die Strafgerichtsbarkeit insgesamt bedeuten. In einem Land mit hoher Häftlingsquote im Verhältnis zur Kriminalitätsrate wäre hier jeder Euro weit besser investiert als in die angekündigten neuen Gefängnisbauten.

ZUR PERSON
Dr. Oliver Scheiber ist Vorsteher des Bezirksgerichts Wien-Meidling. Der Beitrag gibt seine persönliche Meinung wieder. Scheiber war im Büro der früheren Justizministerin Maria Berger tätig und ist Mitglied einer Gruppe namhafter Juristen, die als Allianz gegen die Gleichgültigkeit Reformen im Strafvollzug einfordern. [Fabry]
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 24.07.2013)
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Allianz gegen die Gleichgültigkeit – Vorschläge zum Strafvollzug

Eine Gruppe unabhängiger ExpertInnen – Dr. Udo Jesionek, Präsident des Weißen Rings, ehem. Präsident des     Jugendgerichtshofs, Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger, Kinderpsychiater, Universität Wien, Dr. Oliver Scheiber, Jurist, Wien, Dr.in Alexia Stuefer, Rechtsanwältin, Mag. Klaus Schwertner, Geschäftsführer der Caritas Wien – präsentierte am 1. Juli 2013 in Wien Vorschläge zur Reform des Strafvollzugs und der Jugendgerichtsbarkeit in Österreich. Anlass waren in den letzten Wochen bekannt gewordene Gewaltexzesse in österreichischen Justizanstalten.

Foto: GRUENE (www.gruene.at)

Bericht Christine Kainz:
http://christine2.meinblog.at/?blogId=95894

Medienberichte:

Initiative für
Verbesserungen im Jugendstrafrecht und für Strafvollzugsreformen

Die InitiatorInnen fordern folgende Reformen im
Strafvollzug der Jugendlichen

und Erwachsenen:


1.) Wiedererrichtung eines Jugendgerichtshofs in
Wien und Schaffung von Jugendkompetenzzentren in den Ballungsräumen


Jugendgerichtsbarkeit erfordert besondere
Aufmerksamkeit und
Spezialisierung. Der Wiener Jugendgerichtshof,
der bis 2003 bestand, galt
weltweit als Vorzeigemodell. Die Statdt Wien
hatte Sozialarbeiter im
Nachbargebäude des Jugendgerichtshofs
konzentriert, die Kommunikationswege

waren kurz und vieles konnte kurzfristig
zwischen den involvierten

Berufsgruppen – RichterInnen, StaatsanwältInnen,
SozialarbeiterInnen,
BewährungshelferInnen, PsychologInnen,
PsychiaterInnen – besprochen werden.
Als eigenständige Justizeinheit konnte der
Jugendgerichtshof selbständig
Schwerpunkte entsprechend seinen Bedürfnissen
setzen. Der internationale
Vergleich zeigt, dass der Trend in Richtung von
Spezialgerichtshöfen für
Jugend- und Familienrecht geht. Die Schaffung
von Jugendkompetenzzentren in
den großen Ballungsräumen samt Schaffung eines,
neuen modernen
Jugendgerichts für Wien ermöglicht große
Qualitätssteigerungen.
2003 haben sich deutlich über 80% der Wiener
RichterInnen und Richter gegen
die Schließung des Jugendgerichtshofs
ausgesprochen – die zuletzt bekannt
gewordenen Missstände sind letztlich eine Folge
der geringeren
Aufmerksamkeit, die jugendlichen Straftätern
zuteil wird.



2.) Umsetzung von
Alternativen zur Untersuchungshaft bei Jugendlichen


Länder wie Schweden, die Schweiz oder Italien
leben seit Jahren sehr gut
mit alternativen Modellen zur Untersuchungshaft.
Die Unterbringung in


Wohngemeinschaften, Krisenstellen und bei
Pflegeeltern hat sich dort

bewährt. Sie vermeidet es, dass jugendliche
Verdächtige traum
atisiert und

durch das Zusammentreffen mit tatsächlich
schwerer kriminellen jugendlichen

und erwachsenen Häftlingen endgültig abrutschen.
Österreich hat eine

geringe Kriminalität und wenige jugendliche
Häftlinge – Alternativen zur

Untersuchungshaft könnten also sehr schnell
umgesetzt werden und der

finanzielle Aufwand dafür ist sehr überschaubar.


3.) Verstärkter Einsatz von PädagogInnen,
TherapeutInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen in den Justizanstalten.
Ausbau der Jugendgerichtshilfe.

Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,

PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin

oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von

Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne

sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich

dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich

JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch

müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und

PsychologInnen eingesetzt werden.

Die Zahl der im Strafvollzug eingesetzten
PädagogInnen, TherpautInnen,

PsycholgInnen und SozialarbeiterInnen nimmt
laufend ab. Auf eine Psycholgin

oder Sozialarbeiterinnen kommt häufig eine
dreistellige Zahl von

Häftlingen. Der Strafvollzug wird dadurch zur
reinen Verwahrung ohne

sinnvolle Resozialisierungsmaßnahmen. Gerade bei
Jugendlichen wirkt sich

dies verheerend aus. Derzeit sind praktisch
ausschließlich

JustizwachebeamtInnen im Jugendstrafvollzug
eingesetzt – möglichst rasch

müssten hier in großem Ausmaß
SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und

PsychologInnen eingesetzt werden.
Die Wiener
Jugendgerichtshilfe, die exzellente Arbeit leistet, muss personell und sachlich
umgehend aufgestockt werden.



4.) Ausreichende
Personalausstattung zur Verringerung der Einschlusszeiten und Ausbau der
Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten; Verbesserung der
Raumverhältnisse.

Haft an sich ist die schwerste Strafe, die unser
Rechtsordnung vorsieht. Sie darf nicht durch weitere Bewegungseinschränkungen
in der Justizanstalt verschärft werden. Überfüllte Hafträu
me, prekäre
Platzverhältnisse und lange Einschlusszeiten verursachen Frustration,
Aggression und Ohnmacht und sind für Übergriffe mitursächlich. Es müssen
daher
umgehend gesetzliche Regelungen der maximalen Einschlusszeiten geschaffen und
effizient überwacht werden. Dasselbe gilt für notwendige
Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist umgehend für genügend Hafträume zu sorgen,
um einen menschenwürdigen Vollzug sicherzustellen. Internationale Grundsätze
schreiben die Unterbringung in Einzelhafträumen vor.

5.) freiwillige gemeinnützige Arbeit als Ersatz
der kurzen Freiheitsstrafe (bis zu 6 Monaten)

Kürzere Freiheitsstrafen reissen Häftlinge aus
ihrer Lebenswelt und haben

nach Studien keinen sinnvollen erzieherischen
Wert. Sie sollten

ausländischen Beispielen folgend
durch freiwillige geminnützige Arbeiten
vermieden werden können.

6.)
Ausbau der Besuchsmöglichkeiten

Aus Personalmangel haben Untersuchungs- und
Strafhäftlinge in Österreich

nur wenige Besuchsmöglichkeiten. Dadurch reisst
der Kontakt zur Familie ab,

Beziehungen zerbrechen. Die Besuchsregelungen
müssten gesetzlich massiv

ausgeweitet werden, zudem wäre zu überlegen,
Mobiltelefone und Computer

generell zu erlauben. Das Internet bedeutet heute
eine zentrale

Kommunikations-, Informations- und
Bildungsquelle und ist für die spätere

Wiedereingliederung der Häftlinge in die
Gesellschaft wichtig.

Die ProponentInnen geben, soweit sie auch
Funktionen ausüben, ihre persönliche Meinung wieder.
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Mega-sequestro: Italienische Justiz beschlagnahmt 8,1 Milliarden Euro bei Riva

Die Beschlagnahme krimineller Gelder und Vermögenswerte gewinnt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität immer mehr an Bedeutung. Sie wirkt nachhaltig. Auch die Europäische Union beschäftigt sich bei ihren Arbeiten an einem gemeinsamen Europäischen Rechtsraum seit einiger Zeit mit diesem Thema. 
In der Praxis der Strafverfolgung nimmt Italien bei den Beschlagnahmen eine Spitzenposition ein. Den Staatsanwaltschaften steht unter anderem ein landesweites Verzeichnis verdächtiger Vermögenswerte zur Verfügung: konfisziert werden Konten, Liegenschaften, Fabriken, ja sogar Badestrände. Die Einrichtung der Beweislastumkehr ermöglicht den raschen staatlichen Zugriff auf Vermögenswerte, deren rechtmäßige Herkunft der Eigentümer nicht glaubhaft machen kann. 
Die Verfügung der Mailander Justiz vom letzten Wochenende war selbst für italienische Verhältnisse spektakulär: 8,1 Milliarden Euro der Stahlwerk-Dynastie Riva wurden beschlagnahmt.Gegen das bereits unter Hausarrest stehende Firmen- und Familienoberhaupt Emilio Riva laufen mittlerweile Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
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