Hypo-Untersuchungsausschuss startet mit Walter Pilgermair als Verfahrensrichter

Am 26. Februar tritt der Hypo-Unteruchungsausschuss zu seiner konstitutierenden Sitzung zusammen. Es handelt sich um den ersten parlamentarischen Untersuchungsaausschuss nach neuem, moderneren Regelwerk (vgl. dazu den Gastbeitrag für Die Presse).

Eine zentrale Neuerung bedeutet die Einführung eines Verfahrensrichters, dem eine wichtige Rolle im Untersuchungsausschuss zukommt. Der Verfahrensrichter hat das Recht, alle Auskunftspersnen noch vor den Ausschussmitgliedern zu befragen. Damit kann er die Befragungen atmosphärisch, inhaltlich und taktisch prägen. Zudem wird der Verfahrensrichter den Entwurf für den Ausschussbericht vorbereiten.

Wenige Tage vor dem Start des Ausschusses haben sich die Fraktionen auf Walter Pilgermair als Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss verständigt. Mit dieser Entscheidung tritt Walter Pilgermair ins Licht der Öffentlichkeit.
Und es ist nicht 
unwahrscheinlich, dass er noch von sich reden machen
wird. In der Justiz 
war Pilgermair bis zu seiner Pensionierung vor etwas mehr als einem Jahr jedenfalls eine der prägenden Persönlichkeiten. Der ausgewiesene
Strafrechtler (Richter, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt) hat 
sich früh auch der Justizverwaltung zugewandt. In der
Aus- und Fortbildung 
der österreichischen RichterInnen und
StaatsanwältInnen hat er 
in den letzten 30 Jahren Akzente gesetzt. Als
einer der Ersten hat 
Pilgermair erkannt, dass neben der juristischen
Fachschulung die 
Persönlichkeitsbildung im Fokus der Justizausbildung
stehen muss. Und als 
einer der Ersten hat er dazu externe Experten geholt
und auf 
interdisziplinäre Schulungen gesetzt. So entwickelte Pilgermair 2005 einen Justizmanagementlehrgang, der in Europa
seinesgleichen sucht. 
Konzipiert hat er diesen Lehrgang gemeinsam mit den Klagenfurter
Organisationswissenschaftlern 
Karin Lackner und Ewald Krainz. Daneben hat Pilgermair im Laufe der Jahre eine ganz Reihe von Seminarformaten ins
Leben gerufen, etwa 
die Kirchberger Gespräche, in denen die Justiz den
Dialog mit Politik, 
Gesellschaft und Medien sucht. 

Seine Offenheit und sein starker Wille zu Veränderung und Modernisierung haben Pilgermair auch Gegner eingebrachtGleichzeitig hat sich Pilgermair die Wertschätzung
der Justizminister 
der letzten Jahre erworben und die verdiente
Justizkarriere gemacht. Als 
Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck hatte er
zuletzt eine der 
höchsten Justizfunktionen inne. Und, nicht untypisch
für ihn, er – als 
Tiroler – führte an Stelle der offiziellen Bezeichnung Oberlandesgericht Innsbruck sogleich den Begriff Oberlandesgericht für Tirol und Vorarlberg ein und zeigte damit eine
Sensibilität, die ihn für 
politiknahe Tätigkeiten prädestiniert.

Mit seiner Fähigkeit zum Blick über den Tellerrand,
seiner Neugierde und Beharrlichkeit war Pilgermair ein logischer Kandidat
für den Job des Verfahrensrichters. Wer tiefer in seine Gedankenwelt
eintauchen will, sei auf den von Walter Pilgermair 2013 herausgebrachten Sammelband Wandel in der Justiz verwiesen.

Walter Pilgermair; Foto: apa

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