Die Hüter der Ruinen – zum Wirken der Juristinnen und Juristen. In Würdigung von Alfred J. Noll.

Im Mai 2026 erschien zur Würdigung von Alfred J. Noll (1960-2026) der Band Der Citoyen als Revolutionär. Zur Widerständigkeit des Rechts. Alfred J. Noll. Eine Würdigung im Verlag bahoe books.

Titelbild zu diesem Beitrag: Alfred J. Noll gemalt von Josef Schützenhöfer

Nachstehend mein Beitrag zu diesem Band.

Das unerwartete Ableben Alfred Nolls macht seine Würdigung zur selten schmerzvollen Aufgabe. Der große Respekt, der nahezu alle Nachrufe durchzieht, zeigt, welch große Lücke Alfred Noll hinterlässt. Alfred Nolls Leistungen, seine Werke, sie sind umfangreich und vielfältig, unüberschaubar geradezu. Die Forschungen Alfred Nolls zum Recht und zur Literatur, seine gesellschaftskritischen und philosophischen Texte, seine anwaltliche Tätigkeit, das Engagement in der Berufsvertretung und seine Tätigkeit als Abgeordneter im Parlament, all das verschafft Alfred Noll ein Alleinstellungsmerkmal in der österreichischen juristischen Fachwelt und Öffentlichkeit. Alfred Noll zählt ohne Zweifel zu den prägenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens des Landes. Als der Theatermacher Milo Rau im Jahr 2024 die Intendanz der Wiener Festwochen antrat, da brachte er das von ihm perfektionierte Format des dokumentarischen Theaterprozesses mit nach Wien. Dass er Alfred Noll als Ankläger in allen drei „Wiener Prozesse“ vorsah schien die naheliegende und natürliche Wahl. Die Entscheidung trug der Wortgewalt und dem breiten gesellschaftspolitischen und juristischen Horizont Alfred Nolls Rechnung.

Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Umbrüche überlagern alles und überschatten juristische Gedankenspiele, wie sie in solchen Beiträgen üblich sind. Spätestens seit Beginn der zweiten Amtszeit von Donald Trump in den USA im Jänner 2025 überrollt eine autoritäre (mittlerweile wohl besser: faschistische) Welle den Planeten. Eine augenscheinliche Bewegung weg vom Recht sehen wir auf internationaler Ebene schon länger: die Vereinten Nationen werden seit vielen Jahren schwächer. Großmächte lösen ihre Konflikte wieder vermehrt durch Militär und Geheimdiensteinsätze, seltener durch rechtsstaatliche Verfahren. Diese Entwicklung hat sich seit den Terroranschlägen in New York 2001 verstärkt. Die USA errichteten das Lager in Guantanamo, Diktatoren wie Hussein oder Gaddafi wurden nicht vor Gericht gestellt, sondern kurzerhand liquidiert. Noch bedrohlicher erscheint das rhetorische Infragestellen von Menschenrechten generell, wie es immer öfter auch aus Regierungen demokratischer Staaten heraus passiert. Im europäischen Raum stehen hier Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention im Fokus, die im Zusammenhang mit der Möglichkeit von Abschiebungen von Populisten aller Richtungen als unzeitgemäß und revisionsbedürftig zur Diskussion gestellt werden. Dass das in völliger Unkenntnis der Rechtstexte, der Entscheidungen der Gerichte und all der komplexen Zusammenhänge passiert, spielt für die dadurch ausgelösten gesellschaftlichen Prozesse wenig Rolle. Wie viel konkretes Leid das Abrücken von Rechtsstaatlichkeit auszulösen vermag, lässt sich in den USA beobachten. Und was einige in den letzten Jahren befürchtet oder vorhergesagt haben, vollzieht sich schneller und radikaler als gedacht. Institutionen in den USA knicken nicht bloß ein, sie brechen zusammen oder werden weitgehend widerstandslos beiseite geräumt. Die Polizei holt Minderjährige in der Nacht aus ihrem Lebensumfeld und bringt sie in Sammellager zur Abschiebung. Konzentrationslagerähnliche Anhalteorte werden errichtet, kritische Journalist:innen oder Satiriker:innen auf Zuruf des Weißen Hauses von ihren Medienhäusern entlassen, Richterinnen verhaftet. Während diese Zeilen niedergeschrieben werden, scheint ein Bürgerkrieg in den USA als durchaus wahrscheinliches Szenario. Dahinter liegen globale Prozesse, bei denen (Tech-)Milliardäre und Oligarchen dazu ansetzen, die Politik zu kaufen, Politiker:innen wie Marionetten einzusetzen und Gesetze in ihrem Sinn umschreiben zu lassen. Thiel, Bezos und Musk sind prominente Beispiele.

Der Umbruch der politischen Landschaft ist auch in vielen Staaten Europas zu beobachten. In Frankreich gelingt es nicht mehr, stabile Regierungen zu etablieren; in Deutschland vermag Kanzler Merz in den Schuhen Angela Merkels, die schon Olaf Scholz zu groß schienen, gar nicht mehr zu gehen. Sein Scheitern in der ersten Runde der Kanzlerwahl im Bundestag war das Omen, das nur Merz nicht verstand. Er verschiebt seine Inhalte in Richtung der AfD und rollt dieser ohne Not den roten Teppich aus.

Es erreichen uns in diesen Monaten in schneller Abfolge und aus der ganzen Welt so unglaubliche Meldungen zum politischen Leben, dass wir sie kaum glauben, geschweige denn verarbeiten und angemessen kommentieren können. Man kommt beim Nachdenken über all diese Meldungen vom Hundertsten ins Tausendste, und ein konkretes juristisches Detailthema abzuhandeln, will da schwer gelingen. Aber vielleicht ist gerade ein Text, der vom Hundertsten ins Tausendste kommt, die angemessene Würdigung einer so facettenreichen Persönlichkeit wie Alfred Noll.

  1. Die Rolle der Würde

Mit seinem kritischen Zugang zu Recht und Gesellschaft war Alfred Noll, selbst brillanter Anwender und Erforscher des Rechts, im eigenen Berufsstand eine Minderheitenposition vorgegeben. Denn Systemkritik, die immer auch Selbstkritik ist, ist zweifellos nicht die Sache der Juristinnen und Juristen. Unter Nolls vielen kritischen Bestandaufnahmen des Rechts ragt das mit Nikolaus Dimmel verfasste Werk „Recht kaputt – Eine Ruinenbesichtigung“ heraus. So hart Alfred Nolls Kritik ausfällt, sie ist nie zynische Beschreibung, sondern immer Aufruf zum Handeln, zur Reform und Neuaufstellung. Doch wie unzulänglich, wie kaputt, ist unsere Rechtsordnung, unsere Rechtswirklichkeit tatsächlich?

Das Recht hat nach 1945 eine fundamentale Neuordnung erfahren. Die großen Menschenrechtskonventionen haben als (ethische und rechtliche) Lehre aus Faschismus und Zweitem Weltkrieg die Würde des Menschen als zentralen Orientierungspunkt jedes Gesetzes und jeder Rechtsanwendung etabliert. Niemand sollte sich bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit mehr auf eine nationale Gesetzgebung, auf Befehle oder Anweisungen berufen bzw. ausreden können. Die Achtung der Würde, die Fairness soll alle staatlichen und gerichtlichen Verfahren bestimmen. Das nunmehr immer öfter vernehmbare Infragestellen von Menschenrechten, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist der größtmögliche Tabubruch im Rechtssystem. Die neuen Autokraten haben, in ihrer Logik zutreffend, die Menschenrechtskonventionen als Hindernis und Bürde ausgemacht und wollen einen Schritt zurück gehen – in die Zeit vor 1945, mit all ihren Schrecken. Den Jurist:innen kommt beim Dagegenhalten gegen die neuen Faschisten eine zentrale Rolle zu – als Verfasser und Kommentatoren der Spielregeln des demokratischen Systems, als Anwender und Vertreter der Staatsgewalt, als Akteure in allen „Prozessen“ des Rechtsstaats, kurzum als Träger von viel Macht, haben sie die Verantwortung, es besser zu machen als vor 100 Jahren. Die Mitschuld der Juristen (Juristinnen waren kaum vorhanden) am Nationalsozialismus wiegt schwer; nicht zufällig war der dritte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse ausschließlich den Juristen als Verantwortliche für Gesetzgebung und Strafrechtsprechung des Deutschen Reichs gewidmet. Und die Parallelen zwischen den 1930er-Jahren und der Gegenwart sind markant – der Theatermacher und Publizist Philipp Ruch beschreibt sie für Deutschland in seinem Buch „Es ist 5 vor 1933: Was die AfD vorhat – und wie wir sie stoppen“.

  1. Gleichheit als Ausdruck der Würde

Es ist ein zentrales Gebot der Rechtsordnung, dass Gleiches gleich behandelt werden soll und dass Differenzierungen im Rechtssystem eine sachliche, vom Gesetzgeber gut argumentierte Grundlage haben müssen. Dort wo Ungleichheit in einem höheren Ausmaß erkennbar wird, sei es rechtlich, wirtschaftlich oder bezüglich der Möglichkeit, die Entwicklung des Gemeinwesens mitzubestimmen, dort wächst die Gefahr, dass breitere Bevölkerungsschichten das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie verlieren. Und ist das Vertrauen erst einmal verloren, stößt die schrittweise Unterminierung des demokratisch-rechtsstaatlichen Systems auf wenig Gegenwehr.

Untersuchen wir unser System unter diesem Gleichheitsaspekt, so werden wir in verschiedenen Feldern Schieflagen feststellen. Das gilt etwa für den Bereich der politischen Partizipation. Sehr viele Menschen haben mangels Staatsbürgerschaft keine Möglichkeit, an ihrem Wohnort politisch mitzubestimmen. Der Blick auf die Parlamente zeigt in vielen Staaten, dass die Zusammensetzung der Parlamente für die Bevölkerung in keiner Weise repräsentativ ist – einzelne mächtige Gruppen, die sich in den Parteien durchsetzen, haben unangemessen viel an Einflussmöglichkeiten. Das führt in Österreich etwa dazu, dass es trotz großer gesellschaftlicher Unterstützung nach wie vor keine Vermögensbesteuerung gibt. Für die Justiz hat Kurt Tucholsky die Entfernung oder besser Entfremdung der Gerichtsbarkeit von der Gesellschaft vor ziemlich genau hundert Jahren (nämlich 1927) folgendermaßen beschrieben:

„Warum hat denn niemand den Mut zu sagen, dass Hunderttausende von Angehörigen der freien Berufe, Hunderttausende von aufgeklärten Arbeitern mit diesen Richtern überhaupt nichts mehr zu tun haben, dass sie durch Lichtjahre der Entfernung von ihnen getrennt sind, und dass natürlich jeder von uns mit irgendeinem erfahrenen Verteidiger, mit einem fortgeschrittenen Deutschnationalen, mit einem gewandten Auslandskaufmann bei aller Verschiedenheit der politischen Auffassung rascher in Verbindung kommt als mit einem Landgerichtsdirektor? Wir sprechen zwei Sprachen, wir denken zwei Gedankenreihen. Man stelle sich vor, dass die Opfer der Justiz mit einem solchen Richter etwa eine Nordlandreise zusammen unternehmen sollten: vom Mondaufgang bis zum Trinkgeld gäbe es eine einzige Kette von Mißakkorden und Dissonanzen. Sie redeten aneinander vorbei.“

Dieser Befund gilt für die Justiz in hohem Maß nach wie vor. Sie rekrutiert sich im Wesentlichen aus dem bürgerlichen Mittelstand; ihre Repräsentanz wird dadurch gemindert, dass sie es verabsäumt, in einer Zuwanderungsgesellschaft die Migrant:innen, ihre Kinder und Enkelkinder zum Eintritt in die juristischen Berufe zu ermuntern. Dasselbe gilt aber in hohem Ausmaß etwa auch für die Medienlandschaft. Das Führungspersonal der Redaktionen und Medienhäuser lebt in einer privilegierten, abgehobenen Welt, die das Leben der Mehrheit der Bevölkerung weder kennt noch versteht. Gerade den mit viel Macht ausgestatteten Berufsgruppen fehlt es also an individuellem und kollektivem Wissen über die Lebensrealität der Mehrheit der Menschen. In der Justiz wird dieser Umstand dadurch gefördert, dass die übliche Laufbahn über Matura und Jusstudium direkt in den Beruf der Richterin oder des Staatsanwalts führt, ohne dass andere berufliche und damit auch Lebenserfahrungen gemacht werden. Es wäre theoretisch relativ einfach, Diversität und Entscheidungsgrundlagen der Justiz zu verbessern, indem mehr Menschen mit pluralen Ausbildungen oder beruflichen Erfahrungen außerhalb des öffentlichen Diensts in die Justiz geholt werden. Und doch geschieht es nicht.

Was wir aktuell am Beispiel der USA erleben, ist, dass gerade die Juristinnen und Juristen rechtzeitig Haltung zeigen und Institutionen stärken und verteidigen müssen. Ist es einmal so weit wie nun unter Trump, dass unliebsame Richterinnen und Richter einfach verhaftet werden, ist es zu spät. Wo sich der Terror breitmacht, ist der Kipppunkt von Demokratie und Rechtsstaat überschritten. In diesem Licht verheißt die Verfasstheit der juristischen Landschaft in Österreich wenig Gutes. Zwar wurden über viele Jahre die Eingriffe in den Rechtsstaat in der Türkei, in Ungarn und in Polen in gewohnter Weise bedächtig und sorgenvoll diskutiert, verfolgte Kolleginnen und Kollegen aus diesen Ländern nach Wien eingeladen. Man ist also in der Lage Unrecht zu erkennen. Einzuschreiten und das Unrecht zu benennen fällt aber ungleich schwerer, wenn es um das eigene Land geht. Als etwa der freiheitliche Innenminister vor einigen Jahren das Erstaufnahmezentrum für Asylwerbende in Abschiebezentrum umbenannte, herrschte rundum Schweigen angesichts dieser zynischen Herabwürdigung der betroffenen Menschen. Die Ethikerklärung der Richtervereinigung hätte ein breites Anwendungsfeld in den letzten Jahren gehabt, als aus Justizministerium und Oberbehörden heraus die Arbeit von Ermittlerinnen und Ermittlern der Staatsanwaltschaften desavouiert wurde. Vom Ausschluss auch nur einer einzigen Person aus der Vereinigung der Staatsanwälte ist aber bisher nichts bekannt geworden. Um Selbstkritik und Fehlerkultur ist es in den juristischen Berufen in Österreich schlecht bestellt.

  1. (Un)Gleichheit im Strafrecht

Eine Frau, Apothekerin, die kurz nach dem Tod ihres Vaters mit dessen Auto fährt und vergisst, den Behindertenausweis des verstorbenen Vaters aus der Ablage unter der Windschutzscheibe zu nehmen und deshalb einige Wochen später vor dem Bezirksrichter steht, angeklagt des Betrugs mit einem Schaden von 1,30 Euro, da sie kurz in einer Kurzparkzone angehalten, eine Toilette aufgesucht und auf den Parkschein vergessen hatte. Strafdrohung: sechs Monate.

Ein junger Mann, an schwerer Schizophrenie leidend, der in der Notschlafstelle einen Mann geschlagen hat, nachdem dieser seine Freundin belästigt hatte; der außerdem Parfums und Kopfhörer gestohlen hat. Er erhält mehrere Monate Gefängnis, kommt in die Justizanstalt Josefstadt, eingesperrt in eine Zelle mit neun anderen, zum Teil mit Gewalttätern.

Das sind die Sachverhalte, die zu Tausenden jedes Jahr in den Gerichtssälen abgehandelt werden. Sie zeigen, dass sich die Ungleichheit im Rechtssystem gerade im sensiblen, weil eingriffsintensiven Strafrecht besonders manifestiert. Die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Vorgehens, die Unangemessenheit der Stigmatisierung einzelner Gruppen und der Privilegierung anderer Gruppen, wird deutlich, wenn man sich einige Meldungen der letzten Zeit in Erinnerung ruft:

Zur Insolvenz des österreichischen Immobilientycoons Rene Benko berichteten Medien im Jahr 2024: „So gelang es Benko, im Rahmen der Corona-Hilfen knapp 700 Millionen Euro vom sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds für den schlingernden Galeria-Konzern zu ergattern – zweistellige Millionenbeträge flossen dann weiter an Benkos SIGNA. Diese Gelder muss der deutsche Steuerzahler nun abschreiben.“ Im Jahr 2025 waren dann Berichte zu lesen, wonach im Insolvenzverfahren von Benkos Signa-Gruppe Forderungen im Wert von 27,6 Milliarden Euro angemeldet wurden, von denen der Masseverwalter zunächst 9,5 Milliarden Euro anerkannt hatte.

Ein Bericht des Rechnungshofs von 2022 wiederum stellte fest, dass die unter dem früheren Bundeskanzler Kurz durchgeführte Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen 215 Millionen Euro an Kosten verursacht hatte, statt die versprochenen Einsparungen von einer Milliarde zu bringen. Die Reform war der Bevölkerung unter Hinweis auf die so genannte „Patientenmilliarde“ als Errungenschaft verkauft worden. Im Jahr 2025 referierten Medien eine Stellungnahme der früheren Gesundheitsministerin der Regierung Kurz, die die Reform durchgeführt hatte, mit folgenden Worten: „Sie gab auch zu, dass es nicht das eine beste System gebe, es hätte vieles auch besser umgesetzt werden können – das sei aber außerhalb ihrer Amtszeit geschehen. Das Wording „Patientenmilliarde“ sei den „Marketingspezialisten“ aus dem Bundeskanzleramt geschuldet, namentlich Johannes Frischmann und Gerald Fleischmann (beide ÖVP). Sie habe einen Wutanfall bekommen, als sie von diesem „Marketinggag“ gehört habe.“

Die Beispiele zeigen: das Strafrecht hält an überholten Konzepten fest und verfehlt seine Aufgabe, sich mit den schwersten Verstößen gegen das Zusammenleben zu befassen. Kleine Vergehen mit unwesentlichem Unrechtsgehalt und geringen Folgen werden mit gewaltigem Ressourceneinsatz verfolgt, während die vorsätzliche und grob fahrlässige Verursachung von Milliardenschäden für den Steuerzahler entweder keinen Tatbestand erfüllt, oder, was öfter der Fall ist, nur mit völlig unzureichenden Ressourcen untersucht werden kann.

Dieses Missverhältnis bei Bewertung und Ressourceneinsatz führt dann etwa dazu, dass vor einigen Jahren die Gefängnisse in deutschen Städten überfüllt waren, weil das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln der gerichtlichen Strafbarkeit unterlag. Viele Obdachlose und vermögensschwache Menschen, die ohne Fahrschein unterwegs waren, gerichtlich verurteilt wurden und ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten, überfüllten die deutschen Haftanstalten. Dieses extreme Beispiel ist symptomatisch. Es ließe sich ergänzen um das Beispiel vieler verarmter rumänischer und bulgarischer Familienväter, die, um sich etwas dazuzuverdienen, Flüchtlinge um 100 Euro zwei- oder dreihundert Kilometer weit im Auto chauffieren und dann wegen gewerbsmäßiger Schlepperei für zwei Jahre in österreichischen Gefängnissen sitzen.

Schon das Strafrecht an sich sollte das äußerste Mittel in der modernen Gesellschaft sein, den schwersten Verfehlungen gewidmet; der Vollzug einer Haftstrafe innerhalb des Strafrechts sollte wiederum der Ausnahmefall und den wirklich gefährlichen Täterinnen und Tätern vorbehalten sein. Davon sind wir weit entfernt. Nur ein ganz kleiner Teil der Polizei- und Justizressourcen wird für die Bekämpfung der wirklich großen Vermögensschäden eingesetzt. Österreich hinkt hier besonders nach: Frankreich und Italien etwa haben zumindest eigene Agenturen, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaften um die Beschlagnahme von Vermögenswerten aus der großen Wirtschaftskriminalität kümmern. Italien versucht zudem, beschlagnahmte Wirtschaftsbetriebe – etwa Strandanlagen – wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:  das ist zugleich ein Mittel, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Justiz zu stärken. Mit ein oder zwei großen Beschlagnahmen kann jedenfalls mehr an Geldern für die Allgemeinheit zurückgeholt werden als mit den zehntausenden Bagatellverfahren. Der aktuelle Ressourceneinsatz spiegelt die gesellschaftliche Machtverteilung wider: Die große Wirtschaftskriminalität ist zu sehr mit der Politik verwoben, um hier einen großen Befreiungsschlag zu landen und die Strafjustiz in moderne Zeiten zu führen.

Eine letzte Meldung soll in diesem Abschnitt die auf den Kopf gestellten Wertungen, die Schieflagen im Strafrechtssystem (und zugleich die Abgehobenheit der Eliten) illustrieren: im Sommer 2025 war in den Zeitungen zu lesen, dass der frühere Finanzminister und nunmehrige EU-Kommissar Österreichs, Magnus Brunner, sich während seiner Zeit als Finanzminister einen Dienst-BMW angeschafft hatte, und zwar in jener Ausführung, die in der Innenausstattung und bei den Scheinwerfern mit Swarovski-Kristallen bestückt ist. Die Luxusvariante des Fahrzeugs verursachte erhebliche Mehrkosten, dies in der Verantwortung jenes Finanzministers, dessen Amtsführung Österreichs Budgetdefizit so aus dem Ruder laufen ließ, das ein EU-Defizitverfahren eingeleitet wurde. Wie kommt ein Finanzminister auf solche Ideen, ohne zuvor die budgetären Ressourcen des Staates so geordnet zu haben, dass Schizophreniekranke nicht in Gefängniszellen mit zehn weiteren Häftlingen eingesperrt, sondern in modernsten Therapiezentren untergebracht sind?

  1. Vom Gelungenen

Nun ist auch die Entwicklung der letzten Jahre keine durchgehend schlechte, sondern eine widersprüchliche. Wir sehen zwar, dass die Politik weltweit vermehrt Rechtsstaat und Menschenrechte infrage stellt, parallel dazu wird aber weiterhin an der Verbesserung rechtsstaatlicher Strukturen gearbeitet. Europarat und Europäische Union bieten die besten Beispiele dafür. Auf Expert:innenebene konnte in den letzten Jahren die Grundlage für einen besseren rechtlichen Schutz vulnerabler Gruppen genauso geschaffen werden, wie Ansätze zu mehr Nachhaltigkeit und zu einer klugen Regelung von Social media und Digitalisierung. Neue Regelungen zum Schutz von Kindern, Kranken und Pflegebedürftigen haben für Millionen Menschen in Europa Verbesserungen gebracht. Kinder wurden vor einigen Jahrzehnten vor den europäischen Gerichten noch wie Objekte behandelt, über die so wie über die Ehewohnung oder den Hausrat entschieden wurde. Mittlerweile ist das Kindeswohl ein zentraler Bestandteil aller Rechtsordnung in Europa geworden. Ähnliches gilt für den Umgang mit psychisch Kranken. Diese wichtigen Arbeiten laufen auch in Zeiten des politischen Irrsinns weiter; in vielen Feldern, die für die Politik nicht interessant sind, ist die Weiterentwicklung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards also durchaus noch möglich. Dem steht der Verlust von Rechtsstaatlichkeit im Großen gegenüber.

EU und Europarat verfügen mit ihrer hoch qualifizierten Beamtenschaft über an Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Demokratie orientierten Kompetenzzentren wie kaum eine andere Weltregion. Die Existenz dieser europäischen Verwaltungskompetenzstellen ist die wohl größte Hoffnung, dass Europa eine Entwicklung wie in den USA doch erspart bleibt. Im Dreieck Brüssel-Luxemburg-Straßburg liegt ein enormes Potenzial zur Entwicklung von Rechtsinstrumenten, die tatsächlich den Menschen dienen. Mit ihren Ansätzen zu Renaturierung, Klimamaßnahmen, zur Regelung von Social media, zur Stärkung öffentlich-rechtlicher Medien und zur Regulierung von künstlicher Intelligenz beweisen die europäischen Institutionen Einsicht in strukturelle Probleme und auch Kreativität und Kompetenz, Herausforderungen rechtlich in den Griff zu bekommen. Die Zukunftsfrage wird sein, ob die europäische Politik stark genug ist, diese Kompetenzen richtig und verantwortungsbewusst zu nutzen.

  1. Von der Stärkung der Institutionen

Das österreichische Parlament ist ein im internationalen Vergleich schwaches Parlament. Alfred Noll selbst hat in seiner Zeit als Abgeordneter im Nationalrat gezeigt, welch Wirkkraft das freie Mandat entfalten könnte, verfügten Abgeordnete über Kompetenz, kritischen und unabhängigen Geist und rhetorische Kraft. Die Mehrzahl der Abgeordneten im österreichischen Parlament sieht sich dagegen als Erfüllungsgehilfen ihrer jeweiligen Partei und, ist diese an der Regierung beteiligt, der Regierung. Nikolaus Dimmel und Josef Schmee haben im 2025 erschienenen Buch „Ende der Fahnenstange – Ein Nachruf auf die Republik“ aufgezeigt, dass sich in Österreich eine eigene Kaste von Berufspolitikerinnen und Berufspolitikern gebildet hat, die über wenig Unabhängigkeit verfügen und denen einzig das Mandat eine wirtschaftlich gute Existenz sichert. Die vielfältigen Kompetenzen und Talente, die in der Bevölkerung vorhanden sind, würden sich im Parlament in keiner Weise widerspiegeln. Dazu kommt, dass das österreichische Parlament vergleichsweise schwach mit eigenen Ressourcen ausgestattet ist. Dadurch ergeben sich für die Abgeordneten weniger Möglichkeiten zur Recherche, zur Entwicklung eigener Gesetzesinitiativen und zur Überprüfung der von der Regierung vorgelegten Rechtsetzungsvorschläge. Das könnte anders sein: das wesentlich besser ausgestattete Europäische Parlament verfügt über einen starken eigenen Rechtsdienst, die Abgeordneten über mehr Mittel, und das Ergebnis ist eine weitaus höhere Zahl an in die Tiefe gehenden Berichten von Abgeordneten und eine weit höhere Zahl von Änderungsvorschlägen im Gesetzgebungsprozess. Ein repräsentativ zusammengesetztes Parlament, neue Partizipationsformen, all das kann auch die Rechtsetzungsqualität steigern. Zunächst unorthodox anmutende Gedanken, wie etwa die von Dimmel/Schmee wieder angeregte Ergänzung des Parlaments mittels durch Los bestimmter Bürgerinnen und Bürger, sollten nicht vorschnell verworfen werden.

Was die Verwaltung betrifft, so haben in den letzten Jahren internationale Evaluierungen und Expert:innengruppen wie das Antikorruptionsvolksbegehren oder die Initiative Bessere Verwaltung einerseits Schwachstellen aufgezeigt, andererseits Vorschläge für Reformen unterbreitet. Ein gemeinsamer Befund vieler Expert:innen ist einerseits die mangelnde Steuerung der Verwaltungsabläufe; Bundes- wie Landesverwaltung arbeiten weitgehend ohne klare Zieldefinitionen, Zeitpläne und verzichten auf klar formulierte Prozesse. Das teils erratische Vorgehen ist verbunden mit einem zweiten wesentlichen Befund, der parteipolitischen  Durchdringung der Spitzenpositionen der Verwaltung. Sie führt dazu, dass sich das Handeln hoher Verwaltungsorgane zu oft an den Interessen einer politischen Partei statt am Wohl der Republik orientiert. Tatsächlich haben alle an den Regierungen der letzten 30 Jahre beteiligten Parteien in geradezu schamloser Weise politisches Personal von außen an die Schaltstellen der Ministerien gehievt, vielfach ohne dass die Betroffenen über vorgesehene Dienstprüfungen und einschlägige Qualifikationen verfügen. Bessere Bewerberinnen und Bewerber werden übergangen, Besetzungsverfahren oft als reine Alibiprozesse abgewickelt. Aufgeblasene Ministerkabinette und Öffentlichkeitsabteilungen der Ministerien dienen als Einfallstor für fachfremdes Verwaltungspersonal. Der Anteil der Sektionschefs und Sektionschefinnen, die zuvor in einem Ministerkabinett tätig waren, stieg laut einer vom Politikwissenschaftler Laurenz Ennser-Jedenastik durchgeführten Studie zwischen 1970 und 2023 von rund zehn auf 40%. Mangelnde Kompetenz in den Führungspositionen und die demotivierende Wirkung auf übergangene Fachkräfte aus den Ministerien führen zu einem merkbaren Qualitätsverlust der einstmals angesehenen österreichischen Bundesverwaltung. In den ausgegliederten Unternehmen, die frühere Verwaltungsangelegenheiten durchführen, ist das Bild ähnlich: zwischen 1995 und 2020 wurde mehr als die Hälfte aller Vorstands- und Aufsichtsratsmandate der mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen mit parteinahen Personen besetzt. In jedem Fall ist der Reformbedarf hoch, die Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch und es fehlt nur mehr die politische Einsicht und der politische Umsetzungswille. Für die Justiz gilt dasselbe: Mehrere Untersuchungskommissionen nach § 8 Bundesministeriengesetz haben in den letzten Jahren die Defizite innerhalb des Justizsystems gut herausgearbeitet, die schon zuvor thematisierte mangelnde Fehlerkultur des Systems ist ein zentraler Faktor. Jedenfalls sind auch hier Analyse und Verbesserungsvorschläge vorhanden.

  1. Berufsethik und Fehlerkultur

Fehlerkultur liefert auch schon das Stichwort. Das spezifisch österreichische Dilemma liegt darin, dass sich Politik und Verwaltung seit vielen Jahren in ihren Irrungen in eine Endlosschleife begeben haben. Das liegt auch an der Bevölkerung, die ihre Hoffnungen in gleichbleibenden Abständen in immer denselben Typus des populistischen Bluffers legt, beginnend mit Haider über Grasser bis hin zu Kurz. Das politische System und das Verwaltungssystem zeigen kein Interesse an der Entwicklung einer Fehlerkultur. Zu viele haben es sich im defekten politischen System bequem gemacht.

Die juristische Welt, die einerseits in all diesen Bereichen maßgeblich vertreten ist und der andererseits die Rolle eines public watchdog zukommen könnte, ergeht sich bei Festakten in Eigenlob, eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit und Rolle findet selten statt. Kaum einmal werden die unterschiedlichen Voraussetzungen thematisiert, die anwaltlich vertretene und nicht anwaltlich vertretene Personen in Behörden- und Gerichtsverfahren haben. In vulnerablen Situationen, wie im Asylverfahren oder in Zeiten der Strafhaft, ist diese Unterscheidung für Betroffene folgenreich. Die regelmäßige mahnende Rolle in Rechtsstaatsfragen, die die österreichische Rechtsanwaltschaft vor einigen Jahren noch ausgeübt hat, ist weitgehend verloren gegangen. Berufsvertretungen der Richterschaft und der Staatsanwaltschaften haben zwar Berufsrichtlinien und Ethikerklärungen entwickelt, in den Skandalen im Justizministerium hörte man aber kaum eine kritische Stimme. Die schriftlichen Erklärungen sind Feigenblatt und Futter für Sonntagsreden geblieben. Nicht einmal grobe Missstände werden eingestanden: die Formalisierung des Zugangs zum Obersten Gerichtshof in Strafsachen etwa und die Tatsache, dass in Strafsachen die maßgeblichen Kommentare zu einem guten Teil von Höchstrichtern geschrieben werden, die ihre eigene Meinung aus Kommentaren in den höchstgerichtlichen Entscheidungen zitieren, und umgekehrt – ein absurder Feedback-Loop. Den Zugang zum Obersten Gerichtshof in Strafsachen haben die Höchstrichter in ihrer Personalunion mit den Kommentarverfassern so weit formalisiert, dass der Rechtschutz mittlerweile de facto ausgehöhlt ist. Während man etwa in Familiensachen, wenn es um Obsorge oder Kontaktrecht zu Kindern geht, das Höchstgericht richtigerweise weitgehend befreit von formalistischen Zwängen anrufen kann, ist ein erfolgreicher Zugang zum OGH in Strafsachen nur mehr wenigen spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten möglich. Das ist, geht es doch um Freiheitsstrafen und ein überwiegend wirtschaftlich schwaches Klientel, ein zynisches Konstrukt.

Wenn es in den nächsten Jahren darum geht, Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen, dann wären gerade die Rechtsberufe besonders gefordert. Ihre Zivilcourage ist gefragt. Als im Frühjahr 2025 ÖVP und FPÖ Regierungsverhandlungen führten und dabei eine ganze Fülle von rechtsstaatlich bedenklichen Maßnahmen (von der Abschaffung des Rechtsextremismusberichts bis hin zur Beschränkung strafrechtliche Ermittlungen) diskutierten, da hätte man doch auf die eine oder andere Stimme der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder aus den Berufsvertretungen der juristischen Berufe gehofft. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, vergeblich.

  1. Fazit

Zusammengefasst ist der Befund einfach: Demokratie und Rechtsstaat sind in Österreich, wie in vielen Staaten, massiv bedroht. Um Demokratie und Rechtsstaat zu verteidigen, wird es viel mehr an Elan und Kreativität bei der Stärkung der Strukturen bedürfen, als die Politik bisher entwickelt hat. Aussichtslos ist der Kampf freilich nicht. Zu bedenken ist aber auch, dass die besten Regelungen nicht helfen werden, wenn es an der Haltung der handelnden Personen oder auch der Bevölkerung mangelt. Das demokratische System kippt, nicht weil extremistische Bewegungen auftreten, sondern weil sich die Mehrheit der Demokratinnen und Demokraten zurückzieht, anstatt die Stimme für Demokratie und Rechtsstaat zu erheben. Gerade die Rechtsberufe trifft hier eine besondere Verantwortung. Eine demokratische Haltung mit Leben zu erfüllen, als Experte wie Bürger sich zum Besten des Gemeinwesens einzubringen, dafür hat uns Alfred Noll gleich in mehreren Rollen, die er ausgeübt hat, das beste denkbare Vorbild geliefert.

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Zum Gedenken an Alfred J. Noll habe ich im Mai 2026 in der Alten Schmiede mit Nikolaus Dimmel und Walter Famler gesprochen:

 

 

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